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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 10.06.2008 - 9 ZB 04.3322   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,74921
VGH Bayern, 10.06.2008 - 9 ZB 04.3322 (https://dejure.org/2008,74921)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10.06.2008 - 9 ZB 04.3322 (https://dejure.org/2008,74921)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10. Juni 2008 - 9 ZB 04.3322 (https://dejure.org/2008,74921)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Betonmauer; Anspruch des Nachbarn auf bauaufsichtliches Einschreiten (verneint)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (1)

  • VerfGH Bayern, 03.12.1993 - 108-VI-92
    Auszug aus VGH Bayern, 10.06.2008 - 9 ZB 04.3322
    Ein Rechtsanspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten steht ihm nur dann zu, wenn jede andere Entscheidung mit Rücksicht auf seine schutzwürdigen Interessen ermessensfehlerhaft wäre, wenn also das Ermessen aufgrund der konkreten Umstände des Einzelfalls zu seinen Gunsten auf Null reduziert ist (vgl. BVerwG vom 24.5.1988 NVwZ 1988, 824; BayVerfGH vom 3.12.1993 BayVBl 1994, 110; Jäde in Jäde/Dirnberger/Bauer/Weiß, Die neue bayerische Bauordnung, RdNrn.
  • VG Augsburg, 21.03.2013 - Au 5 K 12.655

    Untätigkeitsklage; Verpflichtung zu bauaufsichtlichem Einschreiten (verneint); …

    Der auf bauaufsichtliches Einschreiten gerichtete Untätigkeitsklage als Unterfall der Verpflichtungsklage darf nur stattgegeben werden, wenn die Klägerin im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (noch) einen Anspruch auf den mit ihrer Klage begehrten Verwaltungsakt hat (vgl. BayVGH, B.v. 10.6.2008 - Az: 9 ZB 04.3322 - juris).
  • VG Würzburg, 17.04.2012 - W 4 K 11.48

    Drittanfechtungsklage; Baugenehmigung; Terrassenüberdachung; Abweichung; …

    Für die auf bauaufsichtliches Einschreiten gerichtete Verpflichtungsklage kommt es jedoch grundsätzlich darauf an, ob im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung ein Anspruch auf den mit der Klage begehrten Verwaltungsakt besteht (vgl. BVerwG v. 24.1.1992 Az. 7 C 24/91 BVerwGE 89, 354; v. 21.12.1989 Az. 7 B 21/89 NVwZ 1990, 653; BayVGH v. 10.6.2008 Az. 9 ZB 04.3322 ;… Kopp/Schenke, VwGO, 17. Aufl. 2011, § 113 RdNr. 217;… Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2010, § 113 RdNr. 102).
  • VG München, 02.05.2011 - M 8 K 10.1026

    Rechtskraft

    Rn. 103 Da der Beklagten bei der Entscheidung über den Antrag auf Beseitigung ein Ermessen eingeräumt ist (vgl. BayVGH vom 14.1.2009 - 1 ZB 08.97; vom 16.6.2008 - 9 ZB 04.3322; VG München Az: M 1 K 05.5905 und BayVGH vom 8.3.2007 - 1 ZB 06.898; BayVerfGH vom 3.12.1993 BayVBl 94, 110) konnte sie nur zu einer Entscheidung über den Antrag, nicht aber zu einer Beseitigungsanordnung verpflichtet werden.
  • VGH Bayern, 31.10.2008 - 14 CS 08.1970

    Nachbarrechtsschutz; Abstandsflächen; Festlegung der Geländeoberfläche; …

    Im übrigen sind auch nach der Übergangsregelung des Art. 83 Abs. 1 BayBO 2008 nur die verfahrensrechtlichen Regelungen der BayBO 1989 anwendbar, während die neuen materiell-rechtlichen Vorschriften grundsätzlich von ihrem Inkrafttreten am 1. Januar 2008 an gelten (vgl. BayVGH vom 10.6.2008 Az. 9 ZB 04.3322, juris RdNr. 7; vom 18.2.2008 Az. 1 CS 07.2192, juris RdNr. 15; Decker in Simon/Busse, BayBO, Stand Juni 2008, RdNr. 31 zu Art. 83; Jäde/Dirnberger/Bauer/Weiß, die neue BayBO, RdNr. 22 zu Art. 83; IMS über Vollzugshinweise zur BayBO 2008 vom 13. Dezember 2007 Nr. 83.1).
  • VG Würzburg, 18.06.2010 - W 4 K 09.704

    Klage auf bauaufsichtliches Einschreiten; Klage auf Erlass einer …

    Rn. 35 Der auf bauaufsichtliches Einschreiten gerichteten Verpflichtungsklage darf nur stattgegeben werden, wenn der Kläger im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (noch) einen Anspruch auf den mit der Klage begehrten Verwaltungsakt hat (vgl. BayVGH, B.v. 10.06.2008, 9 ZB 04.3322, ).
  • VG Würzburg, 14.02.2012 - W 4 K 11.248

    Klage auf bauaufsichtliches Einschreiten; Erlass einer Beseitigungsanordnung; …

    Rn. 32 Der auf bauaufsichtliches Einschreiten gerichteten Verpflichtungsklage darf nur stattgegeben werden, wenn der Kläger im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (noch) einen Anspruch auf den mit der Klage begehrten Verwaltungsakt hat (vgl. BayVGH vom 10.6.2008 Az.: 9 ZB 04.3322 - juris).
  • VG Würzburg, 16.03.2017 - W 5 K 16.1345

    Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten hinsichtlich der Nichteinhaltung von …

    Rn. 47 Der auf bauaufsichtliches Einschreiten gerichteten Verpflichtungsklage darf nur stattgegeben werden, wenn der Kläger im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (noch) einen Anspruch auf den mit der Klage begehrten Verwaltungsakt hat (vgl. BayVGH, B.v. 10.6.2008 - 9 ZB 04.3322 - juris).
  • VG Augsburg, 13.10.2011 - Au 5 K 10.724

    Untätigkeitsklage; Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten (verneint); …

    Der auf bauaufsichtliches Einschreiten gerichteten Untätigkeitsklage als Unterfall der Verpflichtungsklage darf nur stattgegeben werden, wenn der Kläger im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (noch) einen Anspruch auf den mit der Klage begehrten Verwaltungsakt hat (vgl. BayVGH vom 10.6.2008, Az. 9 ZB 04.3322; ).
  • VG Augsburg, 13.02.2013 - Au 5 K 12.1421

    Verpflichtungsklage; bauaufsichtliches Einschreiten; Baubeseitigung; …

    Rn. 31 Der auf bauaufsichtliches Einschreiten gerichteten Verpflichtungsklage darf daher nur stattgegeben werden, wenn die Klägerin im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung einen Anspruch auf Erlass auf den mit der Klage begehrten Verwaltungsakt hat (vgl. BayVGH, B.v. 10.6.2008 - 9 ZB 04.3322 - juris) und folglich die Ablehnung des Erlasses einer Baubeseitigungsanordnung gemäß Art. 76 Abs. 1 BayBO im Schreiben des Landratsamtes ... vom 9. Mai 2012 rechtswidrig war.
  • VG Ansbach, 26.07.2012 - AN 3 K 11.02015

    Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten; Geschäftsgebühr für Vertretung im …

    Rn. 40 Den auf bauaufsichtliches Einschreiten gerichteten Verpflichtungsklagen kann nur dann Erfolg beschieden sein, wenn die Kläger im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung einen Anspruch auf Erlass des von ihnen begehrten Verwaltungsaktes, hier der Beseitigungsanordnung, haben (vgl. z.B. BayVGH v. 10.6.2008, 9 ZB 04.3322).
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