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| VGH Bayern, 29.07.2013 - 9 ZB 12.2694 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Sofortige Beschwerde; Ablehnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- VGH Bayern, 14.12.2000 - 10 C 00.3541
Auszug aus VGH Bayern, 29.07.2013 - 9 ZB 12.2694
Der Gesetzgeber hielt es nämlich nicht für sinnvoll, den Beteiligten einen Instanzenzug gegen den Beschluss, mit dem ein Ablehnungsgesuch abgelehnt worden ist, auch dann zu gewähren, wenn die Hauptsacheentscheidung - wie hier - nicht oder nur nach besonderer Zulassung anfechtbar ist; zugleich sollte den Beteiligten der Anreiz genommen werden, Ablehnungsgesuche allein zur Hinauszögerung der Hauptsacheentscheidung anzubringen (BayVGH, B.v. 14.12.2000, Az. 10 C 00.3541 m.w.N.; vgl. auch BayVGH, B.v. 12.7.2004, Az. 3 C 04.1754). - VGH Bayern, 12.07.2004 - 3 C 04.1754
Auszug aus VGH Bayern, 29.07.2013 - 9 ZB 12.2694
Der Gesetzgeber hielt es nämlich nicht für sinnvoll, den Beteiligten einen Instanzenzug gegen den Beschluss, mit dem ein Ablehnungsgesuch abgelehnt worden ist, auch dann zu gewähren, wenn die Hauptsacheentscheidung - wie hier - nicht oder nur nach besonderer Zulassung anfechtbar ist; zugleich sollte den Beteiligten der Anreiz genommen werden, Ablehnungsgesuche allein zur Hinauszögerung der Hauptsacheentscheidung anzubringen (BayVGH, B.v. 14.12.2000, Az. 10 C 00.3541 m.w.N.; vgl. auch BayVGH, B.v. 12.7.2004, Az. 3 C 04.1754).
- VGH Bayern, 23.08.2013 - 9 C 13.1739
Anhörungsrüge (hier: nicht statthaft)
Die mit Schreiben vom 15. August 2013 erhobene Anhörungsrüge richtet sich gegen den Beschluss des Senats vom 29. Juli 2013 (Az. 9 ZB 12.2694), mit dem die sofortige Beschwerde des Klägers gegen die Verwerfung seines Antrags auf Ablehnung des Vorsitzenden Richters am Verwaltungsgerichtshof G... wegen Besorgnis der Befangenheit (Nr. 1 d. Beschlusses vom 26.11.2012 Az. 9 ZB 12.744) verworfen wurde.Die Ausführungen des Klägers im Schreiben vom 15. August 2013 erschöpfen sich, soweit sie sich auf den mit der Anhörungsrüge angegriffenen Beschluss vom 29. Juli 2013 (Az. 9 ZB 12.2694) beziehen, darin, die aus Sicht des Klägers bestehende inhaltliche Unrichtigkeit jener Entscheidung zu behaupten und sein früheres Vorbringen zu wiederholen.
- VGH Bayern, 15.06.2016 - 2 C 16.1029
Unzulässige Beschwerde gegen Ablehnung des Ablehnungsgesuchs
Der Gesetzgeber hat mit Wirkung vom 1. Januar 1997 die Beschwerdemöglichkeit bewusst abgeschafft (vgl. BayVGH, B. v. 14.12.2000 - 10 C 00.3541 - juris; B. v. 29.7.2013 -9 ZB 12.2694 - juris).
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