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| VGH Bayern, 16.05.2018 - 9 ZB 14.653 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch auf Zulassung der Berufung bei Geltendmachung einer unzureichenden Beschäftigung mit der Frage des Vorliegens von genehmigungsfreien Dachinstandhaltungsarbeiten in Abgrenzung zu genehmigungspflichtigen konstruktiv-verändernden Bauarbeiten am Dach
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Zulassung der Berufung bei Geltendmachung einer unzureichenden Beschäftigung mit der Frage des Vorliegens von genehmigungsfreien Dachinstandhaltungsarbeiten in Abgrenzung zu genehmigungspflichtigen konstruktiv-verändernden Bauarbeiten am Dach
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Würzburg, 28.01.2014 - W 4 K 13.415
- VGH Bayern, 16.05.2018 - 9 ZB 14.653
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (8)
- VG Würzburg, 24.06.2013 - W 4 S 13.417
Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung; Baueinstellung; …
Auszug aus VGH Bayern, 16.05.2018 - 9 ZB 14.653
Ihr Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz blieb sowohl beim Verwaltungsgericht (Beschluss vom 24.6.2013 - W 4 S 13.417) als auch beim Verwaltungsgerichtshof (Beschluss vom 14.10.2013 - 9 CS 13.1407) erfolglos.Vielmehr hat das Verwaltungsgericht insoweit "zur Vermeidung unnötiger Wiederholungen" auf die ausführlichen Begründungen in seinem Beschluss vom 24. Juni 2013 (Az. W 4 S 13.417, BA S. 10 bis 15) im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes sowie im Beschluss des Senats vom 14. Oktober 2013 (Az. 9 CS 13.1407, BA S. 5 und 6) im Beschwerdeverfahren Bezug genommen.
Wie dem angefochtenen Urteil entnommen werden kann, das zur Begründung auch insoweit auf den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 24. Juni 2013 (Az. W 4 S 13.417) Bezug genommen hat, ist das Verwaltungsgericht auf der Grundlage des vorgelegten Lageplans und der Luftbilder davon ausgegangen, dass das Nebengebäude einen größeren Rauminhalt als 75 m³ aufweist.
Wie sich bereits obigen Ausführungen entnehmen lässt, hat das Verwaltungsgericht vielmehr zu diesen von der Klägerin bezeichneten Voraussetzungen ausdrücklich in rechtlich nicht zu beanstandender Weise auf die Gründe seines Beschlusses vom 24. Juni 2013 (Az. W 4 S 13.417) im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes sowie auf die Gründe des Beschlusses des Senats vom 14. Oktober (Az. 9 CS 13.1407) im Beschwerdeverfahren zwischen denselben Beteiligten Bezug genommen.
- VGH Bayern, 14.10.2013 - 9 CS 13.1407
Einstellung von Baumaßnahmen; mutmaßlicher formeller Rechtsverstoß; …
Auszug aus VGH Bayern, 16.05.2018 - 9 ZB 14.653
Ihr Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz blieb sowohl beim Verwaltungsgericht (Beschluss vom 24.6.2013 - W 4 S 13.417) als auch beim Verwaltungsgerichtshof (Beschluss vom 14.10.2013 - 9 CS 13.1407) erfolglos.Vielmehr hat das Verwaltungsgericht insoweit "zur Vermeidung unnötiger Wiederholungen" auf die ausführlichen Begründungen in seinem Beschluss vom 24. Juni 2013 (Az. W 4 S 13.417, BA S. 10 bis 15) im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes sowie im Beschluss des Senats vom 14. Oktober 2013 (Az. 9 CS 13.1407, BA S. 5 und 6) im Beschwerdeverfahren Bezug genommen.
Wie sich bereits obigen Ausführungen entnehmen lässt, hat das Verwaltungsgericht vielmehr zu diesen von der Klägerin bezeichneten Voraussetzungen ausdrücklich in rechtlich nicht zu beanstandender Weise auf die Gründe seines Beschlusses vom 24. Juni 2013 (Az. W 4 S 13.417) im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes sowie auf die Gründe des Beschlusses des Senats vom 14. Oktober (Az. 9 CS 13.1407) im Beschwerdeverfahren zwischen denselben Beteiligten Bezug genommen.
- BVerwG, 14.12.2017 - 2 C 25.16
Beamter; Beteiligungsrecht; Deckung des Personalbedarfs; Einstellung; …
Auszug aus VGH Bayern, 16.05.2018 - 9 ZB 14.653
Ein Urteil ist nur dann nicht mit Gründen versehen, wenn die Darlegungen des Gerichts gänzlich unverständlich, verworren oder widersprüchlich sind und damit nicht erkennen lassen, welche Erwägungen für die Entscheidung maßgebend gewesen sind (vgl. BVerwG, U.v. 14.12.2017 - 2 C 25.16 - juris Rn. 25).
- VGH Bayern, 14.08.2012 - 1 CS 12.1489
Instandhaltungsmaßnahmen an einem Gebäude können nicht nach Art. 75 Abs. 1 Satz 1 …
Auszug aus VGH Bayern, 16.05.2018 - 9 ZB 14.653
Rn. 7 2. Die Berufung ist auch nicht wegen der geltend gemachten Abweichung von der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs vom 14. August 2012 (Az. 1 CS 12.1489) zuzulassen. - BVerwG, 03.01.2006 - 10 B 17.05
Beschwerde über die Nichtzulassung der Revision; Bezugnahme auf tatsächliche …
Auszug aus VGH Bayern, 16.05.2018 - 9 ZB 14.653
Es ist grundsätzlich zulässig, die für die gerichtliche Überzeugung leitend gewesenen Gründe durch eine in den Entscheidungsgründen angesprochene Bezugnahme auf tatsächliche Feststellungen und rechtliche Erwägungen in einer genau bezeichneten anderen Entscheidung anzugeben, sofern die Beteiligten die in Bezug genommene Entscheidung kennen oder von ihr ohne Schwierigkeiten Kenntnis nehmen können und sofern sich für sie und das Rechtsmittelgericht aus einer Zusammenschau der Ausführungen in der Bezug nehmenden und der in Bezug genommenen Entscheidung die für die richterliche Überzeugung maßgeblichen Gründe mit hinreichender Klarheit ergeben (vgl. BVerwG, B.v. 3.1.2006 - 10 B 17.05 - juris Rn. 3 m.w.N.). - VGH Bayern, 07.06.2017 - 9 ZB 15.255
Einschreiten der Bauaufsichtsbehörde gegen baurechtswidrige Zustände
Auszug aus VGH Bayern, 16.05.2018 - 9 ZB 14.653
Rn. 11 Soweit die Klägerin eine Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht (§ 86 Abs. 1 VwGO) rügt, weil das Verwaltungsgericht nicht ermittelt habe, ob die Voraussetzungen für ein verfahrensfreies Vorhaben nach § 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BayBO vorliegen würden, kann dies bereits deswegen nicht geltend gemacht werden, weil die Klägerin es als anwaltlich vertretene Beteiligte in der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht unterlassen hat, einen diesbezüglichen Beweisantrag zu stellen (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 7.6.2017 - 9 ZB 15.255 - juris Rn. 10 m.w.N.). - VGH Bayern, 04.11.2016 - 9 ZB 16.30468
Keine Berufungszulassung bei fehlender Substantiierung der Voraussetzungen einer …
Auszug aus VGH Bayern, 16.05.2018 - 9 ZB 14.653
Das Absehen von einer Beweiserhebung wegen "Wahrunterstellung" (i.S.v. dahinstehen lassen von behaupteten Tatsachen) ist im Verwaltungsprozess dort zulässig, wo der Sache nach ein Verzicht auf die Beweiserhebung wegen Unerheblichkeit der vorgetragenen Tatsachen vorliegt (vgl. BayVGH, B.v. 4.11.2016 - 9 ZB 16.30468 - juris Rn. 28 m.w.N.). - BVerwG, 18.12.1981 - 4 CB 46.81
Bezugnahme eines Urteils auf die Gründe eines anderen zwischen denselben …
Auszug aus VGH Bayern, 16.05.2018 - 9 ZB 14.653
Gleiches gilt, wenn ein Urteil auf die Gründe eines im selben Rechtsstreit nach § 80 Abs. 5 VwGO ergangenen Beschlusses verweist, für den - wie hier - dieselben Fragen wie für das Urteil entscheidungserheblich waren (vgl. BVerwG, B.v. 18.12.1981 - 4 CB 46.81 - juris Rn. 2).
- VGH Bayern, 28.06.2021 - 1 ZB 19.2067
Änderung einer baulichen Anlage durch Erneuerung des Dachs
Rn. 6 Die komplette Erneuerung des Dachs (neuer Dachstuhl und neue Dacheindeckung) ist hiernach keine Instandhaltungsmaßnahme im Sinn von Art. 57 Abs. 6 BayBO (…vgl. BayVGH, B.v. 25.11.2020 - 1 ZB 20.512 - juris Rn. 4;… B.v. 15.4.2019 - 1 CS 19.150 - juris Rn. 9; B.v. 16.5.2018 - 9 ZB 14.653 - juris Rn. 5), zumal hier die Wände im unteren Drittel statisch verstärkt, der Dachstuhl stärker dimensioniert, die Dachüberstände vergrößert, das Dach verlängert und neue Stütz- bzw. Firstbalken verbaut wurden. - VGH Bayern, 29.10.2020 - 1 CS 20.1979
Vorläufiger Rechtsschutz gegen Baueinstellungsverfügung
Die Erweiterung des Daches über den Eingangsbereich kann zum einen statische Auswirkungen auf die Dachkonstruktion haben, zum anderen stellt es aber auch eine gestalterische Änderung dar, so dass jedenfalls ausreichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Bauarbeiten über Instandsetzungsarbeiten im Sinn von Art. 57 Abs. 6 BayBO hinausgehen (vgl. zur Genehmigungspflicht bei Dacharbeiten BayVGH, B.v. 16.5.2018 - 9 ZB 14.653 - juris Rn. 5). - VGH Bayern, 04.04.2022 - 1 ZB 21.3216
Erfolglose Berufungszulassung: Abgrenzung einer Instandsetzungsmaßnahme von einer …
Rn. 7 Die vollständige Erneuerung des Dachs (neuer Dachstuhl und neue Dacheindeckung) und Drehung der Firstrichtung ist hiernach keine Instandhaltungsmaßnahme im Sinn von Art. 57 Abs. 6 BayBO (…vgl. BayVGH, B.v. 28.6.2021 - 1 ZB 19.2067 - juris Rn. 6;… B.v. 15.4.2019 - 1 CS 19.150 - juris Rn. 9; B.v. 16.5.2018 - 9 ZB 14.653 - juris Rn. 5), zumal hier die Wände für die Errichtung eines neuen Pultdachs auf der Südseite um 3 m und auf der Nordseite um 0, 40 m erhöht und auf den anderen Seiten entsprechend angeglichen wurden.
- VGH Bayern, 08.02.2021 - 1 ZB 20.2258
Beseitigung eines Wohngebäudes im Außenbereich
Ebenso kann offen bleiben, ob es sich bei den von der Klägerin durchgeführten Arbeiten an dem Gebäude (noch) um verfahrensfreie Instandhaltungsmaßnahmen gehandelt hat (…vgl. BayVGH, B.v. 15.4.2019 - 1 CS 19.150 - juris Rn. 9; B.v. 16.5.2018 - 9 ZB 14.653 - juris Rn. 5 verneint für eine komplette Erneuerung des Dachs). - VGH Bayern, 25.11.2020 - 1 ZB 20.512
Baueinstellung und Beseitigungsanordnung wegen nicht genehmigter Dacherneuerung …
Bereits die komplette Erneuerung des Dachs (neuer Dachstuhl und neue Dacheindeckung) ist keine Instandhaltungsmaßnahme im Sinn von Art. 57 Abs. 6 BayBO mehr (…vgl. BayVGH, B.v. 15.4.2019 - 1 CS 19.150 - juris Rn. 9; B.v. 16.5.2018 - 9 ZB 14.653 - juris Rn. 5). - VG Potsdam, 26.09.2022 - 4 K 3271/18 f BayBO VGH München, Beschluss vom 16. Mai 2018 - 9 ZB 14.653 -, juris Rn. 5 f.; Weinmann, in: Spannowsky/Manssen, BeckOK Bauordnungsrecht Bayern, Stand: 1. November 2021, Art. 57 Rn. 168).
- VG Potsdam, 13.04.2022 - 4 K 240/22 Sie erfasst insbesondere nicht den Austausch tragender Teile der Dachkonstruktion sowie sonstiger konstruktiver bzw. gestalterischer Änderungen (zutreffend VG Cottbus…, Urteil vom 15. März 2017 - 1206/14 -, juris Rn. 28; zur parallelen Vorschrift Art. 57 Abs. 1 Nr. 11 lif. f BayBO VGH München, Beschluss vom 16. Mai 2018 - 9 ZB 14.653 -, juris Rn. 5 f.;… Weinmann, in: Spannowsky/Manssen, BeckOK Bauordnungsrecht Bayern, Stand: 1. November 2021, Art. 57 Rn. 168).
- VG Schleswig, 10.10.2022 - 8 B 57/22 Die Verfahrensfreiheit für Bedachungen bezieht sich auf den Austausch der Dacheindeckung bzw. Maßnahmen der Wärmedämmung einschließlich dadurch bedingter konstruktiver Eingriffe, aber nicht auf "konstruktive Teile raumhaltiger Bedachungen mit großen Spannweiten, die einen wesentlichen Beitrag zur Standsicherheit der gesamten Dachkonstruktion leisten" (Molodovsky/Famers/Waldmann Bayerische Bauordnung, 2.11.7 Bedachungen, unter Bezugnahme auf die amtliche Begründung zu der inhaltsgleichen Vorschrift des § 57 Abs. 1 Nr. 11 lit f) BayBO) bzw. den Austausch der Sparren oder sonstiger tragender Teile der Dachkonstruktion (…BeckOK BauordnungsR Bayern/Weinmann BayBO Art. 57 Rn. 168; VGH München, Beschluss vom 16.05.2018, 9 ZB 14.653, BeckRS 2018, 10047).
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