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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 22.01.2016 - 9 ZB 15.2027   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,1223
VGH Bayern, 22.01.2016 - 9 ZB 15.2027 (https://dejure.org/2016,1223)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22.01.2016 - 9 ZB 15.2027 (https://dejure.org/2016,1223)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22. Januar 2016 - 9 ZB 15.2027 (https://dejure.org/2016,1223)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ordnungsgemäße Ermessensentscheidung bei Ausübung eines Vorkaufsrechts durch Abwägung der öffentlichen und privaten Belange

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ordnungsgemäße Ermessensentscheidung bei Ausübung eines Vorkaufsrechts durch Abwägung der öffentlichen und privaten Belange

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2016, 491
 
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Wird zitiert von ... (38)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 13.12.2011 - 1 C 14.10

    Zwingende Ausweisung; Ermessensausweisung; gerichtliche Aufklärungspflicht; …

    Auszug aus VGH Bayern, 22.01.2016 - 9 ZB 15.2027
    Unabhängig davon, ob eine - ansatzweise - Abwägungsentscheidung in der nach Erlass des angefochtenen Bescheids erfolgten Beschlussfassung des Gemeinderats vom 14. Oktober 2014 gesehen werden kann, sind die Ermessenserwägungen der Beklagten jedenfalls aber nicht in einer § 114 Satz 2 VwGO genügenden bestimmten Form ergänzt worden (vgl. BVerwG, U. v. 13.12.2011 - 1 C 14/10 - juris Rn. 18).
  • BGH, 15.05.1998 - V ZR 89/97

    Ausübung des Vorkaufsrechts

    Auszug aus VGH Bayern, 22.01.2016 - 9 ZB 15.2027
    Abgesehen davon, dass damit keine Divergenz i. S. d. § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO aufgezeigt ist und sich diese Frage in einem Berufungsverfahren nicht stellen würde, weil der Grund für die schwebende Unwirksamkeit zwischenzeitlich weggefallen sein dürfte, ist diese Rechtsfrage auch höchstrichterlich geklärt (BGH, U. v. 15.5.1998 - V ZR 89/97 - BGHZ 139, 29;… Stock in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, a. a. O., § 24 Rn. 55a und § 28 Rn. 22, 27).
  • VGH Bayern, 28.08.2015 - 9 ZB 13.1876

    Anspruch des Nachbarn auf aufsichtliches Tätigwerden; Eventhalle; …

    Auszug aus VGH Bayern, 22.01.2016 - 9 ZB 15.2027
    Von einem Berufungsverfahren ist daher kein weiterer Ertrag zu erwarten (vgl. BayVGH, B. v. 28.8.2015 - 9 ZB 13.1876 - juris Rn. 22).
  • VGH Bayern, 13.10.2009 - 14 B 07.1760

    Begriff der Verlandungsfläche in Art 34 Abs 1 S 1 Nr 1 NatSchG BY; Rechtfertigung …

    Auszug aus VGH Bayern, 22.01.2016 - 9 ZB 15.2027
    Unabhängig davon, ob ein solcher Rückgriff auf die Behandlung in Beschlussgremien zulässig ist, um eine materielle Ermessensausübung belegen zu können (…vgl. BayVGH, B. v. 12.8.2011 - 11 C 11.1785 - juris Rn. 23;… Rennert in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 114 Rn. 19; a.A. wohl BayVGH, U. v. 13.10.2009 - 14 B 07.1760 - juris Rn. 40), fehlt es daran aber auch bei Berücksichtigung dieser Sitzungen.
  • VGH Bayern, 20.01.2015 - 2 ZB 14.887

    Vorkaufsrecht; Erstreckung; Ermessen

    Auszug aus VGH Bayern, 22.01.2016 - 9 ZB 15.2027
    Die Entscheidung über die Ausübung des Vorkaufsrechts nach § 28 Abs. 2 Satz 1 BauGB liegt dabei im Ermessen (Art. 40 BayVwVfG) der beklagten Gemeinde (BayVGH, B. v. 20.1.2015 - 2 ZB 14.887 - juris Rn. 3 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 12.08.2011 - 11 C 11.1785

    Angabe des Gerichts, bei dem der statthafte Rechtsbehelf anzubringen ist

    Auszug aus VGH Bayern, 22.01.2016 - 9 ZB 15.2027
    Unabhängig davon, ob ein solcher Rückgriff auf die Behandlung in Beschlussgremien zulässig ist, um eine materielle Ermessensausübung belegen zu können (vgl. BayVGH, B. v. 12.8.2011 - 11 C 11.1785 - juris Rn. 23;… Rennert in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 114 Rn. 19;… a.A. wohl BayVGH, U. v. 13.10.2009 - 14 B 07.1760 - juris Rn. 40), fehlt es daran aber auch bei Berücksichtigung dieser Sitzungen.
  • VGH Bayern, 08.08.2008 - 15 ZB 07.2925

    Zulassung der Berufung (abgelehnt); förmlich festgesetztes Sanierungsgebiet; …

    Auszug aus VGH Bayern, 22.01.2016 - 9 ZB 15.2027
    In einem zweiten Schritt müssen vielmehr noch eine Gewichtung oder eine Abwägung des "Für und Wider" der sich gegenüberstehenden öffentlichen und privaten Belange erkennbar sein oder andere Alternativen im Rahmen des Ermessensspielraums diskutiert werden (vgl. BayVGH, B. v. 8.8.2008 - 15 ZB 07.2925 - juris Rn. 25;… Stock in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand August 2015, § 24 Rn. 63).
  • VG Mainz, 06.05.2020 - 3 K 532/19

    Vorkaufsrecht nur im Ermessen der Gemeinde

    40 Nach dem Wortlaut des § 28 Abs. 2 Satz 1 BauGB steht die Entscheidung über die Ausübung des Vorkaufsrechts im Ermessen der Gemeinde (vgl. BayVGH, Beschluss vom 22. Januar 2016 - 9 ZB 15.2027 -, NVwZ-RR 2016, 491 = juris Rn. 10;.

    Der Indizwirkung einer fehlenden Begründung der Ermessensentscheidung im Verwaltungsakt für eine fehlende Ermessensausübung (vgl. BayVGH, Beschluss vom 22. Januar 2016 - 9 ZB 15.2027 -, a.a.O. Rn. 11) kann die Beklagte damit nicht entgegentreten.

  • VG Karlsruhe, 26.09.2022 - 1 K 2548/21

    Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts

    Eine ordnungsgemäße Ermessensentscheidung bei Ausübung eines Vorkaufsrechts setzt daher voraus, dass die maßgeblichen Aspekte ermittelt und im Rahmen einer Betrachtung des "Für und Wider" der sich gegenüberstehenden öffentlichen und privaten Belange gegeneinander abgewogen werden (Bay. VGH, Beschluss vom 22.01.2016 - 9 ZB 15.2027 -, juris Rn. 13; VG Freiburg…, Urteil vom 14.07.2022 - 4 K 2423/21 -, juris Rn. 43 ;… Stock, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, 145. EL Februar 2022, § 24 Rn. 66).

    Abgesehen von dem Wortbeitrag eines einzelnen Gemeinderatsmitglieds, der eine Ermessensausübung des Gemeinderates im Ganzen nicht zu ersetzen vermag (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 22.01.2016 - 9 ZB 15.2027 -, juris Rn. 13), wurde die Verhältnismäßigkeit der Vorkaufsrechtsausübung unter Berücksichtigung der entgegenstehenden privaten Interessen weder diskutiert, noch hierüber Beschluss gefasst.

  • VG Ansbach, 11.05.2016 - AN 9 K 15.01199

    Rechtmäßige Ausübung eines gemeindlichen Vorkaufrechts

    Die Ermessensausübung erschöpft sich nicht in der Ermittlung einzelner Entscheidungsgesichtspunkte; vielmehr müssen in einem zweiten Schritt noch eine Gewichtung oder Abwägung des "Für und Wider" der sich gegenüberstehenden öffentlichen und privaten Belange erkennbar sein oder andere Alternativen im Rahmen des Ermessensspielraums diskutiert werden (vgl. BayVGH, B. v. 22.1.2016 - 9 ZB 15.2027 - juris Rn. 13).
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