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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 26.01.2017 - 9 ZB 15.2286   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,4308
VGH Bayern, 26.01.2017 - 9 ZB 15.2286 (https://dejure.org/2017,4308)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26.01.2017 - 9 ZB 15.2286 (https://dejure.org/2017,4308)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26. Januar 2017 - 9 ZB 15.2286 (https://dejure.org/2017,4308)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 161 Abs. 2
    Verteilung der Gerichtskosten bei einer übereinstimmenden Erledigungserklärung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verteilung der Gerichtskosten bei einer übereinstimmenden Erledigungserklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (4)

  • VG Ansbach, 30.07.2015 - AN 3 K 15.00482

    Werbeanlage im Mischgebiet - zulässig; Art und Maß der baulichen Nutzung; …

    Auszug aus VGH Bayern, 26.01.2017 - 9 ZB 15.2286
    Das Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 30. Juli 2015, Az. AN 3 K 15.00482 ist unwirksam geworden.
  • VGH Bayern, 20.07.2015 - 9 B 13.192

    Erledigung der Hauptsache; Änderung eines Sonderbaues; vereinfachtes …

    Auszug aus VGH Bayern, 26.01.2017 - 9 ZB 15.2286
    Im Rahmen der Kostenentscheidung nach § 161 Abs. 2 Satz 1 VwGO findet jedoch eine weitere Sachaufklärung oder die Klärung schwieriger Rechtsfragen nicht statt (vgl. BayVGH, B.v. 20.7.2015 - 9 B 13.192 - juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 04.01.2012 - 15 ZB 11.2314

    Übereinstimmende Erledigungserklärungen

    Auszug aus VGH Bayern, 26.01.2017 - 9 ZB 15.2286
    Da der Beigeladene aus eigenem Willensentschluss durch einen außerhalb des Prüfungsrahmens liegenden Umstand (Erwerb des Baugrundstücks) die Erledigungserklärung der Klägerin herbeigeführt hat, entspricht es billigem Ermessen, ihm die Kosten des Zulassungsverfahrens aufzuerlegen (vgl. BayVGH, B.v. 4.1.2012 - 15 ZB 11.2314 - juris Rn. 2, B.v. 3.5.2010 - 20 BV 09.2009 - juris Rn. 2).
  • VGH Bayern, 03.05.2010 - 20 BV 09.2009

    Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache; Erlass einer neuen Stamm- und …

    Auszug aus VGH Bayern, 26.01.2017 - 9 ZB 15.2286
    Da der Beigeladene aus eigenem Willensentschluss durch einen außerhalb des Prüfungsrahmens liegenden Umstand (Erwerb des Baugrundstücks) die Erledigungserklärung der Klägerin herbeigeführt hat, entspricht es billigem Ermessen, ihm die Kosten des Zulassungsverfahrens aufzuerlegen (vgl. BayVGH, B.v. 4.1.2012 - 15 ZB 11.2314 - juris Rn. 2, B.v. 3.5.2010 - 20 BV 09.2009 - juris Rn. 2).
  • VGH Bayern, 27.06.2018 - 9 ZB 16.1012

    Kein Nachbarschutz bei Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplans zum Maß der …

    Für die hierbei maßgebliche Beurteilung der Erfolgsaussichten bis zum Eintritt der Erledigung kommen wegen des kursorischen Charakters der Kostenentscheidung etwa erforderliche weitere Maßnahmen zur Aufklärung des Sachverhalts nicht in Betracht; auch schwierige Rechtsfragen sind nicht mehr zu entscheiden (BayVGH, B.v. 26.01.2017 - 9 ZB 15.2286 - juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 21.12.2018 - 15 B 18.95

    Berufungsverfahren, Außergerichtliche Kosten, Streitwertfestsetzung, Beigeladene …

    Da aufgrund des kursorischen Charakters der Kostenentscheidung im Verfahren nach § 161 Abs. 2 Satz 1 VwGO weder eine weitere Sachaufklärung stattfindet noch die Klärung schwieriger Rechtsfragen zu erfolgen hat (…BayVGH, B.v. 25.09.2007 - 26 N 05.1670 - juris Rn. 2;… B.v. 5.2.2015 - 15 N 12.1518 - juris Rn. 2;… B.v. 11.11.2016 - 15 B 16.1239 - juris Rn. 2; B.v. 26.1.2017 - 9 ZB 15.2286 - juris Rn. 3;… B.v. 19.4.2017 - 9 ZB 14.1916 - juris Rn. 2), ist von offenen Erfolgsaussichten der Klage bis zum erledigenden Ereignis auszugehen.
  • VGH Bayern, 04.12.2020 - 9 CS 20.2338

    Bestimmtheit einer Baugenehmigung - Tekturbescheid

    Maßgeblich hierfür ist nach billigem Ermessen, dass der Beigeladene das erledigende Ereignis durch die Stellung eines Tekturantrags vom 15. Oktober 2020 und die Antragsgegnerin durch den Erlass eines Tekturbescheids vom 16. November 2020 aus eigenem Willensentschluss herbeigeführt und damit den vom Verwaltungsgericht geäußerten rechtlichen Bedenken an der hinreichenden Bestimmtheit der Baugenehmigung vom 8. Juli 2020 hinsichtlich des mitgenehmigten Betriebs von zwei Wärmepumpen Rechnung getragen haben (vgl. BayVGH, B.v. 26.1.2017 - 9 ZB 15.2286 - juris Rn. 3).
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