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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 22.10.2019 - 9 ZB 15.2637   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,37940
VGH Bayern, 22.10.2019 - 9 ZB 15.2637 (https://dejure.org/2019,37940)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22.10.2019 - 9 ZB 15.2637 (https://dejure.org/2019,37940)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22. Oktober 2019 - 9 ZB 15.2637 (https://dejure.org/2019,37940)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbüro; Kerngebietstypische Vergnügungsstätte; Gewerbegebiet; Betriebsbeschreibung; Nutzungsuntersagung; Mischgebiet; Wohnnutzung

  • rechtsportal.de

    Streit um die Erteilung einer Baugenehmigung zur Nutzungsänderung einer Teilfläche eines Vereinslokals zu einem Wettbüro; Unzulässigkeit einer kerngebietstypischen Vergnügungsstätte in einer als faktisches Mischgebiet zu qualifizierenden näheren Umgebung; Begriff der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (20)

  • VGH Bayern, 19.07.2016 - 9 ZB 14.1147

    Bauantrag, Vergnügungsstätte, Verwaltungsgerichte, Wettannahmestellen, …

    Auszug aus VGH Bayern, 22.10.2019 - 9 ZB 15.2637
    Soweit nach der Betriebsbeschreibung außerdem vorgesehen ist, dass internetfähige PCs zur Verfügung gestellt werden und Getränkeverkauf stattfindet, liegen noch weitere, jedoch nicht entscheidungserhebliche Indizien vor, die zusätzlich für eine Vergnügungsstätte sprechen (BayVGH, B.v. 19.7.2016 - 9 ZB 14.1147 - juris Rn. 14).

    Die Größe eines Betriebes ist aber ein Kriterium zur Unterscheidung von kerngebietstypischen und nicht kerngebietstypischen Vergnügungsstätten (BayVGH, B.v. 19.7.2016 a.a.O. m.w.N.).

  • BVerwG, 29.10.1992 - 4 B 103.92

    Bauplanungsrecht: Kerngebietstypizität einer mit einer Gaststätte verbundenen …

    Auszug aus VGH Bayern, 22.10.2019 - 9 ZB 15.2637
    Zwar ist es - auch nach der vom Kläger angeführten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 20.8.1992 - 4 C 57.89 - juris) - Sache des Bauherrn, durch seinen Bauantrag den Inhalt des Vorhabens i.S.v. § 29 Abs. 1 BauGB festzulegen, das Gegenstand einer bauplanungsrechtlichen Beurteilung eines baurechtlichen Genehmigungsverfahrens sein soll (…vgl. BVerwG, B.v. 6.2.2013 - 4 B 39.12 - juris Rn. 11; B.v. 29.10.1992 - 4 B 103.92 - juris Rn. 3).

    Dies schränkt aber die Befugnis zur gerichtlichen Beurteilung der baurechtlichen Wirkungen des Vorhabens und dabei zu Feststellungen darüber, ob das Vorhaben unter Einbeziehung - hier - des Vereinslokals aus tatsächlichen Gründen im konkreten Einzelfall objektiv-rechtlich eine betriebliche Einheit bildet, nicht ein (vgl. BVerwG, B.v. 29.10.1992 a.a.O. Rn. 4;… BayVGH, B.v. 13.5.2016 - 9 ZB 14.1419 - juris Rn. 7).

  • BVerwG, 08.10.2015 - 4 B 28.15

    Baumreihen und Hecken als Grenzen des Bebauungszusammenhangs

    Auszug aus VGH Bayern, 22.10.2019 - 9 ZB 15.2637
    Das Verwaltungsgericht hat zu Recht auf optisch wahrnehmbare Feststellungen abgestellt (BVerwG, B.v. 8.10.2015 - 4 B 28.15 - juris Rn. 5), wie die vier Fahrspuren, die beidseitige Radwegeführung, die Begrünung des Mittelstreifens und den im Mittelstreifen befindlichen U-Bahn-Abgang.
  • BVerwG, 15.12.1994 - 4 C 13.93

    Antrag auf Erteilung eines Bauvorbescheids für eine 100 qm große Spielhalle - …

    Auszug aus VGH Bayern, 22.10.2019 - 9 ZB 15.2637
    Es trifft zwar zu, dass eine Straße - zumal auch eine Haupt straße - sowohl eine trennende als auch verbindende Wirkung haben kann (…vgl. BVerwG, B.v. 11.2.2000 - 4 B 1.00 - juris Rn. 18 m.w.N.; B.v. 15.12.1994 - 4 C 13.93 - juris Rn. 15).
  • BVerwG, 11.02.2000 - 4 B 1.00

    Begriff der "näheren Umgebung" i.S. des § 34 Abs. 1 BauGB ; Begriff der …

    Auszug aus VGH Bayern, 22.10.2019 - 9 ZB 15.2637
    Es trifft zwar zu, dass eine Straße - zumal auch eine Haupt straße - sowohl eine trennende als auch verbindende Wirkung haben kann (vgl. BVerwG, B.v. 11.2.2000 - 4 B 1.00 - juris Rn. 18 m.w.N.;… B.v. 15.12.1994 - 4 C 13.93 - juris Rn. 15).
  • BVerwG, 18.05.1990 - 4 C 49.89

    Bestandsschutz für Nutzungsänderungen - Unvereinbarkeit mit Festsetzungen des …

    Auszug aus VGH Bayern, 22.10.2019 - 9 ZB 15.2637
    Das Verwaltungsgericht hat allerdings zutreffend ergänzt, dass Beurteilungsmaßstab vor allem das Störpotenzial eines solchen Betriebes ist (vgl. BVerwG, U.v. 18.5.1990 - 4 C 49/89 - juris Rn. 25) und dieses trotz der Zweckbestimmung des Vereinslokals für die betriebliche Einheit hier als kerngebietstypisch angesehen.
  • BVerwG, 24.11.2005 - 4 C 8.05

    Großflächiger Einzelhandelsbetrieb; Großflächigkeit; Verkaufsfläche; …

    Auszug aus VGH Bayern, 22.10.2019 - 9 ZB 15.2637
    Ob dies der Fall ist, bestimmt sich nach baulichen und betrieblich-funktionellen Gesichtspunkten (BVerwG, U.v. 24.11.2005 - 4 C 8.05 - juris Rn. 10).
  • BVerwG, 20.08.1992 - 4 C 57.89

    Bauplanungsrecht: Begriff der betrieblichen Einheit bei bloßer Belegenheit zweier …

    Auszug aus VGH Bayern, 22.10.2019 - 9 ZB 15.2637
    Zwar ist es - auch nach der vom Kläger angeführten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 20.8.1992 - 4 C 57.89 - juris) - Sache des Bauherrn, durch seinen Bauantrag den Inhalt des Vorhabens i.S.v. § 29 Abs. 1 BauGB festzulegen, das Gegenstand einer bauplanungsrechtlichen Beurteilung eines baurechtlichen Genehmigungsverfahrens sein soll (…vgl. BVerwG, B.v. 6.2.2013 - 4 B 39.12 - juris Rn. 11;… B.v. 29.10.1992 - 4 B 103.92 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 19.07.2018 - 4 B 27.18

    Klärungsbedürftigkeit des Abstellens bei der Bestimmung der Grenzen der näheren …

    Auszug aus VGH Bayern, 22.10.2019 - 9 ZB 15.2637
    Auf eine Verschiedenartigkeit oder auch Gleichartigkeit der Nutzungen an den gegenüberliegenden Straßenseiten musste es nicht zusätzlich eingehen, weil es auf eine solche nicht zwingend ankommt, sondern ihr allenfalls im Einzelfall Bedeutung zukommen kann (vgl. BVerwG, B.v. 19.7.2018 - 4 B 27.18 - juris Rn. 4 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 18.03.2019 - 15 ZB 18.690

    Verpflichtung zur Erteilung einer Baugenehmigung für Nutzungsänderung in …

    Auszug aus VGH Bayern, 22.10.2019 - 9 ZB 15.2637
    Live-Wetten bieten eine rasche Aufeinanderfolge der Wettmöglichkeiten und verleiten den Kunden damit zu einem Verweilen bis zum Eintritt der jeweiligen Wettergebnisse, während dessen der Kunde die aktuellen Quoten und die Ergebnisse der Wettkämpfe auf Monitoren verfolgen und ggf. weitere Wetten danach ausrichten kann (BayVGH, B.v. 18.3.2019 - 15 ZB 18.690 - juris Rn. 22).
  • VGH Bayern, 25.08.2016 - 9 ZB 13.1993

    Untersagung der Nutzung eines Vereinsheims als Wettbüro

  • VGH Bayern, 20.05.2019 - 9 ZB 18.1261

    Errichtung von überdachten Stellplätzen und Carports - erfolglose Zulassung der …

  • BVerwG, 06.02.2013 - 4 B 39.12

    Versagung einer Baugenehmigung, wenn unterschiedliche Nutzungen in mehreren …

  • VGH Bayern, 14.12.2017 - 1 B 15.2795

    Nutzungsänderung einer Gaststätte in eine Spielhalle

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2012 - 2 A 2809/11

    Bauplanungsrechtlich relevante Änderung bzw. Nutzungsänderung der vorhandenen …

  • VGH Bayern, 02.06.2017 - 9 ZB 15.1216

    Wettbüro im Mischgebiet

  • VGH Bayern, 12.12.2014 - 9 ZB 11.2567

    Kerngebietstypische Spielstätte im Gewerbegebiet nach BauNVO 1977

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.08.2018 - 7 A 2554/16

    Anspruch auf Erteilung eines Bauvorbescheids für die Nutzungsänderung eines …

  • VGH Bayern, 13.05.2016 - 9 ZB 14.1419

    Gerichtliche Beurteilung der bebauungsrechtlichen Wirkungen eines Vorhabens

  • VGH Bayern, 27.03.2018 - 9 ZB 16.1355

    Bauvorhaben zur Errichtung einer beidseitig beklebbaren City-Star Werbeanlage im …

  • VGH Bayern, 05.07.2021 - 9 ZB 19.1610

    Nutzungsuntersagung für Wettbüro

    Hinzu kommt im Regelfall, dass die Räumlichkeiten - insbesondere durch die Anbringung von Bildschirmen - Gelegenheit bieten, die Wettangebote bzw. -ergebnisse live mit zu verfolgen (vgl. BayVGH, B.v. 22.10.2019 - 9 ZB 15.2637 - juris Rn. 6 m.w.N.;… HessVGH, B.v. 10.12.2020 - 4 B 2570/20 - juris Rn. 11;… OVG NW, U.v. 19.2.2020 - 10 A 3254/17 - juris Rn. 29 m.w.N.;… VGH BW, U.v. 18.9.2018 - 3 S 778/18 - juris Rn. 50).

    Die Unterhaltung steigernde bzw. eine (noch) längere Verweildauer fördernde Elemente, wie etwa die Existenz von Bildschirmen zur Übertragung von Sportereignissen und Sitzgelegenheiten oder auch ein gastronomisches Angebot sind daneben nur weitere Indizien für eine Vergnügungsstätte (…vgl. BayVGH, B.v. 19.7.2016 - 9 ZB 14.1147 - juris Rn. 14;… B.v. 15.1.2016 - 9 ZB 14.1146 - juris Rn. 8;… B.v. 18.3.2019 - 15 ZB 18.690 - juris Rn. 22 m.w.N.;… VGH BW, U.v. 18.9.2018 - 3 S 778/18 - juris Rn. 50; vgl. auch BayVGH, B.v. 22.10.2019 - 9 ZB 15.2637 - juris Rn. 6).

    Besondere Schwierigkeiten im Sinne offener Erfolgsaussichten eines Berufungsverfahrens haben sich nach den obigen Ausführungen nicht ergeben (vgl. BayVGH, B.v. 22.10.2019 - 9 ZB 15.2637 - juris Rn. 17 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 28.06.2021 - 9 ZB 19.48

    Baurechtliche Zulässigkeit eines Wettbüros - Kostenentscheidung

    Rn. 4 aa) Das Verwaltungsgericht hat das Bauvorhaben der Klägerin als Vergnügungsstätte eingestuft, weil es mit seinem Livewettangebot und aufgrund der vorhandenen Monitore, an denen aktuelle Wettquoten verfolgt werden können, als der kommerziellen Unterhaltung dienendes Wettbüro anzusehen ist (vgl. BayVGH, B.v. 22.10.2019 - 9 ZB 15.2637 - juris Rn. 6 m.w.N.;… HessVGH, B.v. 10.12.2020 - 4 B 2570/20 - juris Rn. 11;… OVG NW, U.v. 19.2.2020 - 10 A 3254/17 - juris Rn. 29 m.w.N.;… VGH BW, U.v. 18.9.2018 - 3 S 778/18 - juris Rn. 39 ff., 50).

    Wäre vorliegend von einer funktionalen Einheit der beiden Nutzungen ausgehen (vgl. aber BayVGH, B.v. 22.10.2019 - 9 ZB 15.2637 - juris Rn. 7), wäre mit den Hinweisen auf die Größe der Gasträume und darauf, dass sich dort keine Fernseher oder Bildschirme befinden, nicht nachvollziehbar dargelegt, dass der Schwerpunkt des in seiner Gesamtheit zu betrachtenden Betriebs trotz des gaststättenfremden Live-Wetten-Angebots in einem Nebenraum weiterhin in der Schank- und Speisewirtschaft liegen könnte.

    Besondere Schwierigkeiten im Sinn offener Erfolgsaussichten eines Berufungsverfahrens haben sich nach den obigen Ausführungen nicht ergeben (vgl. BayVGH, B.v. 22.10.2019 - 9 ZB 15.2637 - juris Rn. 17 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 15.06.2021 - 9 ZB 19.2484

    Erfolglose Berufungszulassung im Verfahren gegen eine an die Vermieterin einer …

    Hinzu kommt im Regelfall, dass die Räumlichkeiten - insbesondere durch die Anbringung von Bildschirmen - Gelegenheit bieten, die Wettangebote bzw. -ergebnisse live mit zu verfolgen (vgl. BayVGH, B.v. 22.10.2019 - 9 ZB 15.2637 - juris Rn. 6 m.w.N.;… HessVGH, B.v. 10.12.2020 - 4 B 2570/20 - juris Rn. 11;… OVG NW, U.v. 19.2.2020 - 10 A 3254/17 - juris Rn. 29 m.w.N.;… VGH BW, U.v. 18.9.2018 - 3 S 778/18 - juris Rn. 50).

    Das "Vergnügen" muss nicht notwendig auch noch aus einer möglichst angenehmen oder geselligen Atmosphäre folgen (…vgl. BayVGH, B.v. 18.3.2019 - 15 ZB 18.690 - juris Rn. 22 m.w.N.;… VGH BW, U.v. 18.9.2018 - 3 S 778/18 - juris Rn. 50; vgl. auch BayVGH, B.v. 22.10.2019 - 9 ZB 15.2637 - juris Rn. 6).

    Besondere Schwierigkeiten im Sinn offener Erfolgsaussichten eines Berufungsverfahrens haben sich nach den obigen Ausführungen nicht ergeben (vgl. BayVGH, B.v. 22.10.2019 - 9 ZB 15.2637 - juris Rn. 17 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 08.05.2024 - 9 B 23.50

    Wettbüro, Umgebungsbebauung überwiegend durch Wohnnutzung geprägt, (kein) …

    Ob dies der Fall ist, bestimmt sich nach baulichen und betrieblich-funktionellen Gesichtspunkten, wie beispielsweise ein gemeinsamer Hauseingang bzw. Vorraum, der ein Hin- und Herwechseln ermöglicht (…BVerwG, U.v. 24.11.2005 - 4 C 8.05 - juris Rn. 10; BayVGH, B.v. 22.10.2019 - 9 ZB 15.2637 - juris Rn. 7).

    Denn es fehlt in dieser Umgebung an dem erforderlichen Vorbild im Sinne einer prägenden Vergnügungsstätte, sodass das Vorhaben aufgrund seiner nicht auszuschließenden Vorbildwirkung geeignet wäre, bodenrechtlich beachtliche Spannungen zu begründen oder vorhandene Spannungen zu erhöhen (vgl. BayVGH, B.v. 22.10.2019 - 9 ZB 15.2637 - juris Rn. 13;… U.v. 14.12.2017 - 1 B 15.2795 - juris Rn. 18 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 15.06.2021 - 9 ZB 19.50

    Erteilung einer Baugenehmigung zur Nutzungsänderung von einem Laden mit …

    Dass sich die vom Verwaltungsgericht angeführten Abgrenzungskriterien aus dem Luftbild nicht ergeben, so dass die Bewertung des Verwaltungsgerichts im konkreten Fall beim Augenschein als nichtzutreffend darstellt oder wegen gedanklicher Lücken oder Ungereimtheiten ernstlich zweifelhaft sein könnte (vgl. BayVGH, B.v. 22.10.2019 - 9 ZB 15.2637 - juris Rn. 12), lässt sich dem Zulassungsvorbringen nicht entnehmen.

    Abgesehen davon, dass die Abgrenzung eines Wettbüros von einer bloßen Wettannahmestelle geklärt ist (vgl. BayVGH, B.v. 22.10.2019 - 9 ZB 15.2637 - juris Rn. 6 m.w.N.;… B.v. 18.3.2019 - 15 ZB 18.690 - juris Rn. 22 f. m.w.N.), entspricht die tatsächlich ausgeübte und untersagte Nutzung ausweislich der Behördenakten und Feststellungen des Verwaltungsgerichts beim Augenschein keinesfalls einer ladenmäßigen Wettannahmestelle.

  • VGH Bayern, 09.11.2021 - 9 ZB 19.1586

    Nutzungsuntersagung des Betriebs eines Wettbüros

    Besondere Schwierigkeiten im Sinn offener Erfolgsaussichten eines Berufungsverfahrens haben sich nach den obigen Ausführungen nicht ergeben (vgl. BayVGH, B.v. 22.10.2019 - 9 ZB 15.2637 - juris Rn. 17 m.w.N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.07.2023 - 8 A 11042/22

    Erteilung eines Bauvorbescheides zur Nutzungsänderung eines Imbisses in ein …

    Die Flächengröße eines Betriebs ist insoweit zwar ein Kriterium zur Unterscheidung von kerngebietstypischen und nicht kerngebietstypischen Vergnügungsstätten (vgl. BayVGH, Beschluss vom 22. Oktober 2019 - 9 ZB 15.2637 -, juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 07.06.2022 - 9 ZB 20.2851

    Vorbescheid für Baugrundstück am Ortsrand

    Er zeigt aber nicht auf, weshalb die Bewertung des Verwaltungsgerichts, die Hangoberkante bilde am Vorhabenstandort die Grenze des Bebauungszusammenhangs, im konkreten Fall unzutreffend oder wegen gedanklicher Lücken oder Ungereimtheiten ernstlich zweifelhaft sein sollte (vgl. BayVGH, B.v. 22.10.2019 - 9 ZB 15.2637 - juris Rn. 12).
  • VGH Bayern, 16.05.2022 - 9 ZB 22.322

    Rücksichtnahmegebot bei Stellplätzen

    Mit ihrem Vortrag, dass die Stellplätze direkt in der von ihrem Haus ausgehenden Sichtachse liegen und Terrasse sowie Wohnzimmer besonders belastet seien, weil sich die Parkplätze "quasi vor die Gartenfassade schöben", legt die Klägerin nicht substantiiert dar, weshalb die Bewertung des Verwaltungsgerichts auf der Grundlage des Eindrucks aus dem Augenschein im konkreten Fall unzutreffend oder wegen gedanklicher Lücken oder Ungereimtheiten ernstlich zweifelhaft sein sollte (vgl. BayVGH, B.v. 22.10.2019 - 9 ZB 15.2637 - juris Rn. 12).
  • VGH Bayern, 15.06.2021 - 9 ZB 19.49

    Erfolgloses Berufungszulassungsverfahren: Baugenehmigung für Nutzungsänderung von …

    Dass sich die vom Verwaltungsgericht angeführten Abgrenzungskriterien aus dem Luftbild nicht ergeben, so dass die Bewertung des Verwaltungsgerichts im konkreten Fall beim Augenschein als nichtzutreffend darstellt oder wegen gedanklicher Lücken oder Ungereimtheiten ernstlich zweifelhaft sein könnte (vgl. BayVGH, B.v. 22.10.2019 - 9 ZB 15.2637 - juris Rn. 12), lässt sich dem Zulassungsvorbringen nicht entnehmen.
  • VGH Bayern, 06.07.2021 - 9 ZB 19.1629

    Nutzungsuntersagung für Wettbüro - Fälligstellung Zwangsgeld und erneute …

  • VGH Bayern, 15.06.2021 - 9 ZB 18.2144

    Bauaufsichtsrechtliche Nutzungsuntersagung für Wettbüro

  • VGH Bayern, 10.01.2022 - 9 ZB 21.2816

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag wegen Beseitigung von Glaswand samt …

  • VGH Bayern, 08.07.2021 - 9 ZB 20.3083

    Feststellungsklage wegen "Stellplatzkonto"

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