Rechtsprechung
| VGH Bayern, 04.07.2018 - 9 ZB 16.1259 |
Volltextveröffentlichungen (5)
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- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BayBO Art. 14 Abs. 2
Rechtmäßige Würdigung einer Werbeanlage als verkehrsgefährdend; Gefährdung der Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßige Würdigung einer Werbeanlage als verkehrsgefährdend; Gefährdung der Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 04.05.2016 - AN 3 K 16.00277
- VG Ansbach, 04.05.2016 - AN 3 K 16.277
- VGH Bayern, 04.07.2018 - 9 ZB 16.1259
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (6)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2013 - 10 A 1150/12
Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung einer Mega-Light-Wandanlage für …
Auszug aus VGH Bayern, 04.07.2018 - 9 ZB 16.1259
Rn. 8 Dass die von der Klägerin genannten Kriterien für die Annahme einer Verkehrsgefährdung unter Berufung auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 28. August 2013 nicht vorliegen sollen, führt zu keiner anderen Bewertung, da diese zum einen nicht abschließend sind und zum anderen maßgebend vielmehr eine Einzelfallbeurteilung auf Grundlage der örtlicher Verkehrsverhältnisse und unter Berücksichtigung des konkreten Vorhabens - wie hier vom Verwaltungsgericht vorgenommen - ist (vgl. OVG NW, U.v. 28.8.2013 - 10 A 1150/12 - juris Rn. 36).Zudem befand sich dort - anders als hier - gerade keine Lichtzeichenanlage in unmittelbarer Nähe zum Vorhabenstandort (vgl. OVG NW, U.v. 28.8.2013 a.a.O. juris Rn. 42).
- VGH Bayern, 24.05.2018 - 9 ZB 16.321
Funktionslosigkeit eines Bebauungsplans und isolierter Antrag auf Befreiung von …
Auszug aus VGH Bayern, 04.07.2018 - 9 ZB 16.1259
Soweit sich das tatsächliche Vorbringen im Zulassungsverfahren auf die vom Verwaltungsgericht vorgenommene Sachverhalts- und Beweiswürdigung bezieht, kommt eine Zulassung der Berufung wegen ernstlicher Zweifel im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nur in Betracht, wenn aufgezeigt wird, dass die Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Überzeugungsbildung mangelhaft ist, weil das Verwaltungsgericht mit Blick auf entscheidungserhebliche Tatsachen von einem unzutreffenden Sachverhalt ausgegangen ist oder die Beweiserhebung gedankliche Lücken oder Ungereimtheiten aufweist, was insbesondere bei einer Verletzung von gesetzlichen Beweisregeln, den Gesetzen oder allgemeinen Erfahrungssätzen, bei aktenwidrig angenommenem Sachverhalt oder offensichtlich sachwidriger und damit willkürlicher Beweiswürdigung anzunehmen ist (vgl. BayVGH, B.v. 24.5.2018 - 9 ZB 16.321 - juris Rn. 7 m.w.N.).Allein die abweichende Auffassung vom Ergebnis der Beweiswürdigung des Augenscheins oder die unterschiedliche Bewertung des vorliegenden Sachverhalts durch das Verwaltungsgericht und die Klägerin macht die Sache nicht tatsächlich oder rechtlich schwierig (vgl. BayVGH, B.v. 24.5.2018 - 9 ZB 16.321 - juris Rn. 20 m.w.N.).
- VGH Bayern, 30.07.2012 - 9 ZB 11.2280
Berufungszulassungsantrag; Werbeanlagen; Anbauverbot; Ausnahme; …
Auszug aus VGH Bayern, 04.07.2018 - 9 ZB 16.1259
Anders als in dem von der Klägerin angeführten Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 30. Juli 2012 wird die Werbeanlage hier ferner quer und nicht parallel zur Fahrbahn angebracht (vgl. BayVGH, B.v. 30.7.2012 - 9 ZB 11.2280 - juris Rn. 2).Die Sachlage ist durch die in den Akten enthaltenen Pläne und Fotos ausreichend dokumentiert (vgl. BayVGH, B.v. 30.7.2012 - 9 ZB 11.2280 - juris Rn. 13).
- VGH Bayern, 09.01.2018 - 8 ZB 16.2351
Einziehung eines Teilstücks der öffentlichen Straße im Gemeindegebiet
Auszug aus VGH Bayern, 04.07.2018 - 9 ZB 16.1259
Trotz des besonderen Charakters der Beweiswürdigung, der dem Gericht einen Wertungsrahmen eröffnet, ist das Gericht allerdings nicht gänzlich frei; die richterliche Überzeugungsbildung muss auf rational nachvollziehbaren Gründen beruhen (vgl. BayVGH, B.v. 9.1.2018 - 8 ZB 16.2351 - juris Rn. 15). - VGH Bayern, 27.10.2011 - 15 ZB 10.2409
Errichtung einer Werbeanlage; konkrete Gefährdung der Sicherheit und Leichtigkeit …
Auszug aus VGH Bayern, 04.07.2018 - 9 ZB 16.1259
Das Verwaltungsgericht ist auch zu Recht davon ausgegangen, dass es unerheblich ist, ob sich der Vorhabenstandort bereits als Unfallschwerpunkt darstellt oder nicht (vgl. BayVGH, B.v. 27.10.2011 - 15 ZB 10.2409 - juris R. 5). - VGH Bayern, 09.08.2017 - 9 ZB 17.766
Tötung eines Mäusebussards
Auszug aus VGH Bayern, 04.07.2018 - 9 ZB 16.1259
Vielmehr setzt die Klägerin dem nur ihre eigene Beweiswürdigung entgegen; allein die bloße Möglichkeit einer anderen Bewertung der Beweisaufnahme rechtfertigt die Zulassung der Berufung jedoch nicht (vgl. BayVGH, B.v. 9.8.2017 - 9 ZB 17.766 - juris Rn. 10).
- VGH Bayern, 09.02.2021 - 9 ZB 19.1582
Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung für Plakatanschlagtafel
Soweit sich das tatsächliche Vorbringen im Zulassungsverfahren auf die vom Verwaltungsgericht vorgenommene Sachverhalts- und Beweiswürdigung bezieht, kommt eine Zulassung der Berufung wegen ernstlicher Zweifel im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nur in Betracht, wenn aufgezeigt wird, dass die Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Überzeugungsbildung mangelhaft ist, weil das Verwaltungsgericht mit Blick auf entscheidungserhebliche Tatsachen von einem unzutreffenden Sachverhalt ausgegangen ist oder die Beweiserhebung gedankliche Lücken oder Ungereimtheiten aufweist, was insbesondere bei einer Verletzung von gesetzlichen Beweisregeln, den Gesetzen oder allgemeinen Erfahrungssätzen, bei aktenwidrig angenommenem Sachverhalt oder offensichtlich sachwidriger und damit willkürlicher Beweiswürdigung anzunehmen ist (BayVGH, B.v. 4.7.2018 - 9 ZB 16.1259 - juris Rn. 6).Auch mit ihrem Vorbringen, der gesamte Bereich mit einmündenden Stichstraßen sei unübersichtlich, zumal mit Fußgängern und Radfahrern zu rechnen sei und die Biegung der Straße den Blick auf die wegen Größe, Höhe, Standort und Anordnung mit Alleinstellungsmerkmal ausgestattete Werbeanlage lenken würde, wodurch ein Rückstau nur verspätet wahrgenommen werden könnte, zeigt die Beklagte keine sachwidrige oder willkürliche Beweiswürdigung des Verwaltungsgerichts auf, sondern setzt dessen Beweiswürdigung nur ihre eigene Beweiswürdigung entgegen; allein die bloße Möglichkeit einer anderen Bewertung der Beweisaufnahme rechtfertigt die Zulassung der Berufung jedoch nicht (vgl. BayVGH, B.v. 4.7.2018 - 9 ZB 16.1259 - juris Rn. 7 m.w.N.).
- VGH Bayern, 10.12.2019 - 9 ZB 17.1859
Rationale Überzeugungsbildung des Gerichts - Zulassunng der Berufung wegen …
Soweit sich das tatsächliche Vorbringen im Zulassungsverfahren auf die vom Verwaltungsgericht vorgenommene Sachverhalts- und Beweiswürdigung bezieht, kommt eine Zulassung der Berufung wegen ernstlicher Zweifel im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nur in Betracht, wenn aufgezeigt wird, dass die Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Überzeugungsbildung mangelhaft ist, weil das Verwaltungsgericht mit Blick auf entscheidungserhebliche Tatsachen von einem unzutreffenden Sachverhalt ausgegangen ist oder die Beweiserhebung gedankliche Lücken oder Ungereimtheiten aufweist, was insbesondere bei einer Verletzung von gesetzlichen Beweisregeln, den Gesetzen oder allgemeinen Erfahrungssätzen, bei aktenwidrig angenommenem Sachverhalt oder offensichtlich sachwidriger und damit willkürlicher Beweiswürdigung anzunehmen ist (BayVGH, B.v. 4.7.2018 - 9 ZB 16.1259 - juris Rn. 6).Die Klägerin setzt vielmehr nur ihre eigene Beweiswürdigung an die Stelle der des Verwaltungsgerichts; allein die bloße Möglichkeit einer anderen Bewertung der Beweisaufnahme rechtfertigt die Zulassung der Berufung jedoch nicht (vgl. BayVGH, B.v. 4.7.2018 - 9 ZB 16.1259 - juris Rn. 7).
- VGH Bayern, 25.02.2021 - 9 ZB 19.2011
Zum fehlenden Sachbescheidungsinteresse eines Bauantrages
Soweit sich der Kläger die allerdings unter Zuhilfenahme des Konjunktivs formulierten Äußerungen des Berichterstatters zu eigen machen will, zeigt der Kläger keine sachwidrige oder willkürliche Sachverhalts- oder Beweiswürdigung des Verwaltungsgerichts auf (BayVGH, B.v. 4.7.2018 - 9 ZB 16.1259 - juris Rn. 6), sondern setzt dessen Würdigung nur seine eigene Sachverhaltswürdigung entgegen; allein die bloße Möglichkeit einer anderen Bewertung des Ergebnisses der Beweisaufnahme rechtfertigt die Zulassung der Berufung jedoch nicht (vgl. BayVGH, B.v. 4.7.2018 - 9 ZB 16.1259 - a.a.O. Rn. 7 m.w.N.). - VG Regensburg, 17.10.2019 - RO 2 K 18.472
Kein Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung für Werbeanlage wegen Gefährdung …
Eine weitere Lichtquelle in unmittelbarer Nähe der Ampelanlage ist jedenfalls geeignet die Aufmerksamkeit vom Ampelgeschehen abzulenken und damit zu einem Verkehrsunfall zu führen (vgl. BayVGH, B.v. 4.7.2018 - 9 ZB 16.1259 - juris; VG Ansbach, U.v. 4.5.2016 - AN 3 K 16.00277 - juris).
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