Rechtsprechung
| VGH Bayern, 24.05.2018 - 9 ZB 16.321 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erteilung einer isolierten Befreiung für die Errichtung einer Mauer an der südlichen Grenze des Grundstücks; Funktionslosigkeit eines Bebauungsplans
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erteilung einer isolierten Befreiung für die Errichtung einer Mauer an der südlichen Grenze des Grundstücks; Funktionslosigkeit eines Bebauungsplans
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wann ist ein Bebauungsplan funktionslos?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- baurecht-architektenrecht.info (Kurzinformation)
Bebauungsplan funktionslos?
Verfahrensgang
- VG Würzburg, 23.12.2015 - W 4 K 14.1192
- VGH Bayern, 24.05.2018 - 9 ZB 16.321
Wird zitiert von ... (20) Zitiert selbst (25)
- BVerwG, 05.07.2016 - 4 B 21.16
Wirksamkeit des Verzichts auf mündliche Verhandlung bei Änderung der Prozesslage
Auszug aus VGH Bayern, 24.05.2018 - 9 ZB 16.321
Im Zulassungsantrag muss ein abstrakter Rechtssatz des angefochtenen Urteils herausgearbeitet und einem Rechtssatz des anderen Gerichts unter Darlegung der Abweichung gegenübergestellt werden (vgl. BVerwG, B.v. 5.7.2016 - 4 B 21/16 - juris Rn. 5;… BayVGH, B.v. 8.8.2016 - 9 ZB 14.2808 - juris Rn. 11).Weiterhin muss dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr beanstandet wird, hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, B.v. 5.7.2016 - 4 B 21.16 - juris Rn. 12 m.w.N.;… BayVGH, B.v. 27.3.2017 - 9 ZB 14.626 - juris Rn. 23).
- VGH Bayern, 20.08.2010 - 9 ZB 09.2522
Nachbarklage; Stützmauer; Befreiung von Baugrenzen; Bebauungsplan; …
Auszug aus VGH Bayern, 24.05.2018 - 9 ZB 16.321
Das Verwaltungsgericht begibt sich mit dieser Argumentation auch nicht in Widerspruch zur Entscheidung des Senats vom 20. August 2010 (Az. 9 ZB 09.2522), weil es im Gegensatz dazu hier darauf abstellt, dass der Plangeber die mögliche Errichtung von Stützmauern im Rahmen der Festsetzungen bedacht und berücksichtigt hat, zumal Stützmauern grundsätzlich auch die Funktion einer Einfriedung erfüllen können (vgl. BayVGH, U.v. 26.10.1995 - 26 B 93.3842 - BeckRS 1995, 17186;… B.v. 22.5.2012 - 9 ZB 08.2160 - juris Rn. 14;… Lechner/Busse in Simon/Busse, BayBO, Stand Dez. 2017, Art. 57 Rn. 219;… Jäde in Jäde/Dirnberger/Bauer/Weiß, BayBO, Stand Sept. 2017, Art. 57 Rn. 133 f.;… Schwarzer/König, BayBO, 4. Aufl. 2012, Art. 57 Rn. 42).Hinsichtlich der Entscheidung des Senats vom 20. August 2010 (Az. 9 ZB 09.2522 - juris) liegt demgegenüber kein vergleichbarer Sachverhalt vor, weil die dort streitbefangene Stützmauer der Absicherung des im fraglichen Bereich aufgeschütteten Baugrundstücks gegen ein Abrutschen zur Stichstraße diente, während das Verwaltungsgericht hier - unabhängig von der Frage, ob eine Stützmauer vorliegt - ausgeführt hat, dass der Plangeber eine ausdifferenzierte und abschließende Regelung zur Umgrenzung der Grundstücke im Geltungsbereich getroffen hat und für den rückwärtigen Grundstücksbereich ausschließlich Maschendrahtzäune zugelassen sind (UA S. 13).
- VGH Bayern, 23.02.2017 - 9 ZB 14.1915
Immissionsschutz bei Gemengelage
Auszug aus VGH Bayern, 24.05.2018 - 9 ZB 16.321
Unabhängig von der Frage, ob insoweit die Darlegungsanforderungen überhaupt erfüllt sind, macht allein die abweichende Auffassung vom Ergebnis der Beweiswürdigung des Augenscheins (vgl. BayVGH, B.v. 23.2.2017 - 9 ZB 14.1915 - juris Rn. 19) oder die unterschiedliche Bewertung des vorliegenden Sachverhalts durch das Verwaltungsgericht und die Klägerin (…vgl. BayVGH, B.v. 4.10.2016 - 9 ZB 14.1946 - juris Rn. 19) die Sache nicht tatsächlich oder rechtlich schwierig.Erforderlich ist die Formulierung einer konkreten Tatsachen- oder Rechtsfrage und das Aufzeigen, weshalb diese Frage für den Rechtsstreit entscheidungserheblich und klärungsbedürftig ist, sowie weshalb diese Frage eine über den Einzelfall hinausreichende Bedeutung zukommt (vgl. BayVGH, B.v. 23.2.2017 - 9 ZB 14.1915 - juris Rn. 13).
- VGH Bayern, 22.05.2012 - 9 ZB 08.2160
Berufungszulassungsantrag; Beseitigungsanordnung; Abweichung von den genehmigten …
Auszug aus VGH Bayern, 24.05.2018 - 9 ZB 16.321
Das Verwaltungsgericht begibt sich mit dieser Argumentation auch nicht in Widerspruch zur Entscheidung des Senats vom 20. August 2010 (Az. 9 ZB 09.2522), weil es im Gegensatz dazu hier darauf abstellt, dass der Plangeber die mögliche Errichtung von Stützmauern im Rahmen der Festsetzungen bedacht und berücksichtigt hat, zumal Stützmauern grundsätzlich auch die Funktion einer Einfriedung erfüllen können (vgl. BayVGH, U.v. 26.10.1995 - 26 B 93.3842 - BeckRS 1995, 17186; B.v. 22.5.2012 - 9 ZB 08.2160 - juris Rn. 14;… Lechner/Busse in Simon/Busse, BayBO, Stand Dez. 2017, Art. 57 Rn. 219;… Jäde in Jäde/Dirnberger/Bauer/Weiß, BayBO, Stand Sept. 2017, Art. 57 Rn. 133 f.;… Schwarzer/König, BayBO, 4. Aufl. 2012, Art. 57 Rn. 42).Rn. 17 Die Funktionslosigkeit eines Bebauungsplans setzt voraus, dass die Verhältnisse, auf die sich der Bebauungsplan bezieht, in der tatsächlichen Entwicklung einen Zustand erreicht haben, der eine Verwirklichung der Festsetzungen auf unabsehbare Zeit ausschließt und die Erkennbarkeit dieser Tatsache einen Grad erreicht hat, der einem etwa dennoch in die Fortgeltung der Festsetzungen gesetzten Vertrauen die Schutzwürdigkeit nimmt (…BVerwG, B.v. 22.7.2013 - 7 BN 1.13 - juris Rn. 6; BayVGH, B.v. 22.5.2012 - 9 ZB 08.2160 - juris Rn. 20 m.w.N.).
- BVerwG, 21.03.2012 - 6 C 19.11
Prüfungsrecht; Verfahrensregelungen; Sanktionierung von Prüferbeeinflussungen; …
Auszug aus VGH Bayern, 24.05.2018 - 9 ZB 16.321
Rn. 28 Anhaltspunkte dafür, dass der Richter der Vorinstanz tatsächlich und so eindeutig die gebotene Distanz und Neutralität hat vermissen lassen, dass jede andere Würdigung als die einer Besorgnis der Befangenheit willkürlich erschiene und die einen Verstoß gegen den Grundsatz des gesetzlichen Richters nach § 101 Abs. 2 Satz 2 GG, § 138 Nr. 1 VwGO (vgl. BVerwG, U.v. 21.3.2012 - 6 C 19.11 - juris Rn. 18) begründen könnten, legt die Zulassungsbegründung nicht dar. - BVerwG, 16.09.2009 - 8 B 75.09
Beiladung, notwendige Beiladung, Beklagter, Beschwer.
Auszug aus VGH Bayern, 24.05.2018 - 9 ZB 16.321
Darüber hinaus könnte die Klägerin die Zulassung der Berufung wegen eines Beiladungsmangels des Verwaltungsgerichts schon deswegen nicht auf der Grundlage des § 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO erreichen, weil die Klägerin hier durch den Verfahrensmangel nicht in eigenen Rechten betroffen und damit nicht materiell beschwert wäre (vgl. BVerwG, B.v. 16.9.2009 - 8 B 75.09 - juris Rn. 2 f.;… BayVGH, B.v. 28.5.2014 - 10 ZB 12.1968 - juris Rn. 7). - BVerwG, 22.11.2010 - 2 B 8.10
Verlesung und Genehmigung des Protokolls; Streit über Wirksamkeit einer …
Auszug aus VGH Bayern, 24.05.2018 - 9 ZB 16.321
Abgesehen davon dass das in § 105 VwGO i.V.m. § 162 Abs. 1 ZPO vorgeschriebene Verfahren lediglich die Gewähr für die Richtigkeit des Protokolls bieten und damit seine Beweiskraft untermauern soll, ist es aber nicht im Sinne eines zwingenden Formerfordernisses zu verstehen (vgl. BVerwG, B.v. 22.11.2010 - 2 B 8.10 - juris Rn. 6). - BVerwG, 13.05.2004 - 4 B 27.04
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Auszug aus VGH Bayern, 24.05.2018 - 9 ZB 16.321
Rn. 32 Abgesehen davon, dass eine Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht grundsätzlich nicht geltend gemacht werden kann, wenn ein anwaltlich vertretener Beteiligter - wie hier die Klägerin - es unterlassen hat, einen Beweisantrag zu stellen (…vgl. BayVGH, B.v. 7.6.2017 - 9 ZB 15.255 - juris Rn. 10; BVerwG, B.v. 13.5.2004 - 4 B 27.04 - juris Rn. 6), legt das Zulassungsvorbringen auch nicht dar, dass es der Klägerin - unabhängig vom im Augenschein erklärten Verzicht auf mündliche Verhandlung gem. § 101 Abs. 2 VwGO - nicht möglich gewesen wäre, etwaige Fotos noch schriftsätzlich in den Prozess einzuführen. - VGH Bayern, 07.06.2017 - 9 ZB 15.255
Einschreiten der Bauaufsichtsbehörde gegen baurechtswidrige Zustände
Auszug aus VGH Bayern, 24.05.2018 - 9 ZB 16.321
Rn. 32 Abgesehen davon, dass eine Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht grundsätzlich nicht geltend gemacht werden kann, wenn ein anwaltlich vertretener Beteiligter - wie hier die Klägerin - es unterlassen hat, einen Beweisantrag zu stellen (vgl. BayVGH, B.v. 7.6.2017 - 9 ZB 15.255 - juris Rn. 10;… BVerwG, B.v. 13.5.2004 - 4 B 27.04 - juris Rn. 6), legt das Zulassungsvorbringen auch nicht dar, dass es der Klägerin - unabhängig vom im Augenschein erklärten Verzicht auf mündliche Verhandlung gem. § 101 Abs. 2 VwGO - nicht möglich gewesen wäre, etwaige Fotos noch schriftsätzlich in den Prozess einzuführen. - VGH Bayern, 26.08.2016 - 6 ZB 15.2238
Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung - Bundesbeamtengesetz
Auszug aus VGH Bayern, 24.05.2018 - 9 ZB 16.321
Der Sache nach zielt das Zulassungsvorbringen auf die Würdigung des Sachverhalts und der getroffenen Feststellungen ab und ist auch deshalb als Frage der einzelfallbezogenen Rechtsanwendung für die geltend gemachte Divergenz unerheblich (vgl. BayVGH, B.v. 28.8.2016 - 6 ZB 15.2238 - juris Rn. 5). - VGH Bayern, 27.03.2017 - 9 ZB 14.626
Erfolglose Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung für eine 27,5 m hohe …
- VGH Bayern, 28.05.2014 - 10 ZB 12.1968
Ausweisung; ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils; unterbliebene …
- OVG Sachsen, 17.04.2000 - 1 B 662/99
- VGH Bayern, 12.03.2004 - 9 ZB 99.464
- BSG, 29.01.1974 - 9 RV 482/73
- BVerwG, 22.07.2013 - 7 BN 1.13
Prinzipale/inzidente Normenkontrolle; Antragsfrist; Rechtswidrigwerden einer …
- BVerwG, 23.01.2003 - 4 B 79.02
Bebauungsplan; Erforderlichkeit; Funktionslosigkeit.
- VGH Bayern, 29.07.2014 - 9 CS 14.1171
Zur Frage des Drittschutzes von Festsetzungen eines Bebauungsplans
- VGH Bayern, 08.08.2016 - 9 ZB 14.2808
Anforderung an einen Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme
- VGH Bayern, 11.08.2005 - 4 CE 05.1580
- VGH Bayern, 09.01.2018 - 8 ZB 16.2351
Einziehung eines Teilstücks der öffentlichen Straße im Gemeindegebiet
- VGH Bayern, 09.08.2017 - 9 ZB 17.766
Tötung eines Mäusebussards
- VGH Bayern, 04.10.2016 - 9 ZB 14.1946
Rechtmäßigkeit einer Baugenehmigung mit mehreren Befreiungen
- VGH Bayern, 02.06.2016 - 9 ZB 13.1905
Darlegungsgebot bei Antrag auf Zulassung der Berufung (hier: Baugenehmigung für …
- VG Augsburg, 11.11.2009 - Au 6 K 09.945
Anspruch auf Befreiung von der Winterdienstpflicht oder auf Übernahme durch die …
- VGH Bayern, 30.07.2018 - 9 ZB 16.1068
Ausübung des Vorkaufsrechts an einem in einem Sanierungsgebiet gelegenen …
Allein die unterschiedliche Bewertung des vorliegenden Sachverhalts durch das Verwaltungsgericht und den Kläger machen die Sache nicht tatsächlich oder rechtlich schwierig (vgl. BayVGH, B.v. 24.5.2018 - 9 ZB 16.321 - juris Rn. 20).Erforderlich ist die Formulierung einer konkreten Tatsachen- oder Rechtsfrage und das Aufzeigen, weshalb diese Frage für den Rechtsstreit entscheidungserheblich und klärungsbedürftig ist, sowie weshalb diese Frage eine über den Einzelfall hinausreichende Bedeutung zukommt (vgl. BayVGH, B.v. 24.5.2018 - 9 ZB 16.321- juris Rn. 22 m.w.N.).
Der Sache nach zielt die Argumentation auf eine Würdigung des Sachverhalts und der getroffenen Feststellungen des Verwaltungsgerichts ab und ist deshalb als Frage einzelfallbezogener Rechtsanwendung für eine Divergenz unerheblich (vgl. BayVGH, B.v. 24.5.2018 - 9 ZB 16.321 - juris Rn. 24).
- VGH Bayern, 08.05.2019 - 23 ZB 17.1908
Untersagung des Haltens von Katzen
Eine Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht kann grundsätzlich dann nicht geltend gemacht werden, wenn ein anwaltlich vertretener Beteiligter - wie hier die Klägerin - es in der mündlichen Verhandlung unterlassen hat, einen Beweisantrag zu stellen (vgl. BayVGH, B.v. 24.5.2018 - 9 ZB 16.321 - juris Rn. 32;… B.v. 9.7.2018 - 9 ZB 16.2434 - juris Rn. 14 ff.). - VGH Baden-Württemberg, 18.03.2019 - 8 S 3027/18
Ernstliche Zweifel bei ernstlich zweifelhafter Sachverhalts- bzw. Beweiswürdigung
Entgegen der auf zwei Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. Beschl. v. 09.08.2017 - 9 ZB 17.766 - u. v. 24.05.2018 - 9 ZB 16.321 -, beide juris) gestützten Auffassung der Klägerin folgt dies freilich nicht schon daraus, dass die Beklagte ihre Zweifel an der Richtigkeit des Urteils aus einer aus ihrer Sicht unrichtigen Würdigung der im Wege des richterlichen Augenscheins getroffenen tatsächlichen Feststellungen herleitet, ohne gleichzeitig einen Verstoß gegen den Überzeugungsgrundsatz des § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO aufzuzeigen.
- VGH Bayern, 04.07.2018 - 9 ZB 16.1259
Erfolglose Berufungszulassung wegen geltend gemachter unrichtiger Würdigung einer …
Soweit sich das tatsächliche Vorbringen im Zulassungsverfahren auf die vom Verwaltungsgericht vorgenommene Sachverhalts- und Beweiswürdigung bezieht, kommt eine Zulassung der Berufung wegen ernstlicher Zweifel im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nur in Betracht, wenn aufgezeigt wird, dass die Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Überzeugungsbildung mangelhaft ist, weil das Verwaltungsgericht mit Blick auf entscheidungserhebliche Tatsachen von einem unzutreffenden Sachverhalt ausgegangen ist oder die Beweiserhebung gedankliche Lücken oder Ungereimtheiten aufweist, was insbesondere bei einer Verletzung von gesetzlichen Beweisregeln, den Gesetzen oder allgemeinen Erfahrungssätzen, bei aktenwidrig angenommenem Sachverhalt oder offensichtlich sachwidriger und damit willkürlicher Beweiswürdigung anzunehmen ist (vgl. BayVGH, B.v. 24.5.2018 - 9 ZB 16.321 - juris Rn. 7 m.w.N.).Allein die abweichende Auffassung vom Ergebnis der Beweiswürdigung des Augenscheins oder die unterschiedliche Bewertung des vorliegenden Sachverhalts durch das Verwaltungsgericht und die Klägerin macht die Sache nicht tatsächlich oder rechtlich schwierig (vgl. BayVGH, B.v. 24.5.2018 - 9 ZB 16.321 - juris Rn. 20 m.w.N.).
- VGH Bayern, 20.05.2019 - 9 ZB 18.1261
Errichtung von überdachten Stellplätzen und Carports - erfolglose Zulassung der …
Weiterhin muss dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr beanstandet wird, hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (…vgl. BVerwG, B.v. 5.7.2016 - 4 B 21.16 - juris Rn. 12 m.w.N.; BayVGH, B.v. 24.5.2018 - 9 ZB 16.321 - juris Rn. 31). - VGH Bayern, 28.02.2022 - 23 ZB 21.448
Verbot des Haltens von Rindern
Eine Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht kann allerdings grundsätzlich dann nicht geltend gemacht werden, wenn ein anwaltlich vertretener Beteiligter - wie hier der Kläger - es versäumt hat, auf eine für erforderlich erachtete weitere Aufklärung des Sachverhalts hinzuwirken, insbesondere in der mündlichen Verhandlung einen entsprechenden Beweisantrag zu stellen (vgl. BayVGH, B.v. 24.5.2018 - 9 ZB 16.321 - juris Rn. 32;… B.v. 9.7.2018 - 9 ZB 16.2434 - juris Rn. 14 ff.). - VGH Bayern, 09.07.2018 - 9 ZB 16.2434
Verbot der Haltung und Betreuung von Tieren
Rn. 16 Eine Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht kann grundsätzlich dann nicht geltend gemacht werden, wenn ein anwaltlich vertretener Beteiligter - wie hier die Klägerin - es in der mündlichen Verhandlung unterlassen hat, einen Beweisantrag zu stellen (vgl. BayVGH, B.v. 24.5.2018, 9 ZB 16.321 - juris Rn. 32). - VGH Bayern, 29.11.2019 - 11 N 18.2182
Unzulässiger Normenkontrollantrag gegen Stadtratsbeschluss
Ansonsten kommt ihnen keine Außenwirkung zu, d.h. sind sie ein bloßes Internum (vgl. BayVGH, B.v. 24.5.2018 - 9 ZB 16.321 - DWW 2019, 229 = juris Rn. 11;… B.v. 7.2.2012 - 20 ZB 11.2948 - juris Rn. 5;… B.v. 3.2.2011 - 11 ZB 10.988 - juris Rn. 12;… B.v. 11.8.2005 - 4 CE 05.1580 - BayVBl 2006, 733 = juris Rn. 26;… Glaser in Widtmann/Grasser/Glaser, Bayerische Kommunalgesetze, Art. 36 GO Rn. 10;… Pietzcker in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand Februar 2019, § 42 Rn. 60). - VG Regensburg, 14.08.2019 - RO 11 K 18.1551
Herstellungsbeitrag für Entwässerungsanlage
Damit ist er ein bloßes Verwaltungsinternum geblieben und hat keine rechtliche Außenwirkung erlangt (vgl. BayVGH vom 24.5.2018 Az. 9 ZB 16.321, vom 27.7.2007 Az. 23 ZB 07.897 jeweils m.w.N.). - VGH Bayern, 19.07.2018 - 9 ZB 17.267
Beseitigungsverfügung für eine Wohngebäudeerweiterung an Grundstücksgrenze
Allein die unterschiedliche Bewertung des vorliegenden Sachverhalts durch das Verwaltungsgericht und den Kläger machen die Sache nicht tatsächlich oder rechtlich schwierig (vgl. BayVGH, B.v. 24.5.2018 - 9 ZB 16.321 - juris Rn. 20). - VGH Bayern, 23.02.2021 - 9 ZB 20.12
Funktionslosigkeit eines Bebauungsplanes
- VG Ansbach, 19.11.2019 - AN 17 K 18.00793
Erdwall als Einfriedung und Funktionslosigkeit eines Bebauungsplans durch …
- VGH Bayern, 09.11.2021 - 9 ZB 21.2210
Anspruch auf rechtliches Gehör
- VG Ansbach, 07.11.2019 - AN 3 K 19.00607
Festsetzung von zwei Vollgeschossen im Bebauungsplan
- VG Ansbach, 04.11.2019 - AN 3 K 19.01101
Kein Anspruch auf Erteilung eines Vorbescheids - keine Befreiung von der …
- VGH Bayern, 14.08.2019 - 9 ZB 19.766
Bauvorbescheid für Schweinestall - Voraussetzungen einer erfolgreichen …
- VG Ansbach, 29.09.2020 - AN 17 K 20.00484
Errichtung einer Dachgaube und Ausbau des Dachgeschosses
- VGH Bayern, 05.10.2023 - 9 ZB 23.1082
Klage gegen Kostenentscheidung einer Zwangsgeldandrohung und gegen Androhung der …
- VG Ansbach, 26.09.2019 - AN 17 K 17.02367
Verpflichtung zur Erteilung einer Baugenehmigung für Wochenendhaus - …
- VG Ansbach, 19.06.2024 - AN 17 K 22.01611
Erfolglose Verpflichtungsklage auf Erteilung eines Vorbescheides für beantragtes …
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