Rechtsprechung
| VGH Bayern, 30.05.2016 - 9 ZB 16.89 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Darlegungsgebot; Abweichung; Zwangsgeldandrohung; Zulassungsvorbringen
- rechtsportal.de
BayBO Art. 63 ; VwGO § 124a Abs. 4 S. 4
Berechtigung zur Ausführung einer Feuerwehrzufahrt mit geringerer Zufahrtsbreite im Wege der Abweichung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berechtigung zur Ausführung einer Feuerwehrzufahrt mit geringerer Zufahrtsbreite im Wege der Abweichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 29.10.2015 - AN 3 K 15.912
- VGH Bayern, 30.05.2016 - 9 ZB 16.89
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- VGH Bayern, 24.03.2016 - 9 CE 16.63
Vollstreckung einer bestandskräftigen Brandschutzanordnung - …
Auszug aus VGH Bayern, 30.05.2016 - 9 ZB 16.89
Der Senat hat bereits im Beschluss vom 24. März 2016 (vgl. Verfahren 9 CE 16.63) darauf hingewiesen, dass die erforderliche Zufahrtsbreite ohne weiteres durch ein entsprechendes Kürzen der Einfriedungsmauer zur U.-straße erfolgen kann. - VGH Bayern, 30.05.2016 - 9 ZB 16.87
Rechtsschutzbedürfnis bei Verlängerung der Frist zur Herstellung einer …
Auszug aus VGH Bayern, 30.05.2016 - 9 ZB 16.89
Die klägerischen Ausführungen zum Schreiben des Beklagten vom 22. April 2015 (vgl. hierzu die Entscheidung des Senats vom heutigen Tag im Verfahren 9 ZB 16.87) setzen sich nicht mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts auseinander.
- VGH Bayern, 24.03.2016 - 9 CE 16.63
Vollstreckung einer bestandskräftigen Brandschutzanordnung - …
Rn. 16 Hinsichtlich des weiteren Sach- und Streitstands wird auf den Sachvortrag der Beteiligten, den Inhalt der Gerichtsakten (auch in den Verfahren 9 ZB 16.87, 9 ZB 16.88 und 9 ZB 16.89) und der beigezogenen Behördenakten des Antragsgegners verwiesen.Rn. 29 e) Soweit sich die Antragstellerin auf einen "begründeten Abweichungsantrag" beruft, ist mangels näherer Angaben im Beschwerdevorbringen davon auszugehen, dass es ihr um den im Schreiben vom 5. Mai 2015 höchst vorsorglich gestellten Antrag geht, die vorhandene Zufahrt mit einer Breite von 4, 71 m in Abweichung zur DIN 14090 als ausreichend anzusehen, den der Antragsgegner mit Bescheid vom 18. Mai 2015 mangels Atypik abgelehnt hat (vgl. auch Urteil des Verwaltungsgerichts vom 29.10.2015 - AN 3 K 15.00912 - und Zulassungsverfahren Az. 9 ZB 16.89).
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