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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 08.01.2021 - 9 ZB 19.322   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,1578
VGH Bayern, 08.01.2021 - 9 ZB 19.322 (https://dejure.org/2021,1578)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08.01.2021 - 9 ZB 19.322 (https://dejure.org/2021,1578)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08. Januar 2021 - 9 ZB 19.322 (https://dejure.org/2021,1578)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    VwZVG Art. 31 Abs. 3
    Fälligkeit eines angedrohten Zwangsgelds nach einem Verstoß gegen eine Baueinstellungsverfügung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (7)

  • VGH Bayern, 02.12.2019 - 9 ZB 19.999

    Anforderungen an den Verpflichteten einer Nutzungsuntersagung

    Auszug aus VGH Bayern, 08.01.2021 - 9 ZB 19.322
    Im Übrigen läge eine solche Entscheidung der Vollstrecfkungsbehörde selbst im Fall, dass weitere Zuwiderhandlungen nicht zu befürchten sind und eine besondere Härte vorliegt, in deren Ermessen (Art. 37 Abs. 4 Satz 2 Halbs. 2 VwZVG; vgl. BayVGH, B.v. 2.12.2019 - 9 ZB 19.999 - juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 30.11.2005 - 1 CE 05.153

    Voraussetzungen einer Zwangsvollstreckung; Zwangsgeld wegen planabweichender …

    Auszug aus VGH Bayern, 08.01.2021 - 9 ZB 19.322
    Entsprechendes soll gelten, wenn ein Anspruch auf Wiederaufgreifen des Verfahrens (Art. 51 BayVwVfG) besteht (vgl. BayVGH, B.v. 30.11.2005 - 1 CE 05.153 - juris Rn. 22 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 17.10.2017 - 9 CS 17.1990

    Ersatzvornahmeandrohung ohne vorherige Zwangsgeldandrohung

    Auszug aus VGH Bayern, 08.01.2021 - 9 ZB 19.322
    Hinsichtlich der Fälligstellung des Zwangsgeldes kommt es allein darauf an, ob die Verpflichtung innerhalb einer mit Bescheid festgesetzten Frist erfüllt wurde (vgl. BayVGH, B.v. 17.10.2017 - 9 CS 17.1990 - juris Rn. 12).
  • VGH Bayern, 04.11.2020 - 9 CS 20.1969

    Baueinstellungsverfügung

    Auszug aus VGH Bayern, 08.01.2021 - 9 ZB 19.322
    Für eine ermessensfehlerfreie Baueinstellungsverfügung genügt grundsätzlich der formelle Rechtsverstoß des ungenehmigten Baubeginns (vgl. BayVGH, B.v. 4.11.2020 - 9 CS 20.1969 - juris Rn. 13 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 02.07.2020 - 1 CS 20.857

    Durchsetzung von Zwangsgeldandrohungen bei Verstößen gegen eine …

    Auszug aus VGH Bayern, 08.01.2021 - 9 ZB 19.322
    Ohne Verstoß gegen eine Baueinstellung sind nur unbedingt notwendige, die vorhandene Baumasse sichernde und erhaltende provisorische Maßnahmen zulässig (vgl. BayVGH, B.v. 2.7.2020 - 1 CS 20.857 - juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 01.03.2012 - 9 ZB 11.2528

    Zwangsgeld; Fälligkeit; Anwendungsermessen

    Auszug aus VGH Bayern, 08.01.2021 - 9 ZB 19.322
    Die geltend gemachte Geldforderung, also das Zwangsgeld, wird nach Art. 31 Abs. 3 Satz 3, Abs. 1 VwZVG kraft Gesetzes fällig (Art. 23 Abs. 1 Nr. 2 VwZVG; vgl. BayVGH, B.v. 1.3.2012 - 9 ZB 11.2528 - juris Rn. 15).
  • VGH Bayern, 12.12.2000 - 22 ZB 00.3496
    Auszug aus VGH Bayern, 08.01.2021 - 9 ZB 19.322
    Vorliegend ist aber im Hinblick auf die Ausführungen des Verwaltungsgerichts in seinem Urteil, dass jegliche Anhaltspunkte für eine besondere Härte fehlten, zumal die Klägerin es unterlassen habe, rechtzeitig hinreichende Vorkehrungen dafür zu tragen, dass am Bauobjekt keine weiteren Baumaßnahmen stattfinden, womit sich das Zulassungsvorbringen nicht auseinandersetzt, schon das Vorliegen einer besonderen Härte, weil die Beitreibung unbillig wäre (vgl. BayVGH, B.v. 12.12.2000 - 22 ZB 00.3496 - juris Rn. 3), nicht hinreichend dargetan.
  • VGH Bayern, 14.10.2026 - 9 CE 26.1389

    Coronavirus, SARS-CoV-2, Einstweilige Anordnung auf vorläufige Einstellung der …

    Der Fälligstellung kommt dementsprechend nur deklaratorische Wirkung zu (vgl. BayVGH, B.v. 8.1.2021 - 9 ZB 19.322 - juris Rn. 11;… B.v. 27.4.2012 - 9 CS 12.56 - juris Rn. 9).

    Im isolierten Vollstreckungsverfahren kann der Vollstreckungsschuldner grundsätzlich sowohl gegen die Androhung als auch gegen die Fälligstellung von Zwangsgeldern mit Einwendungen gegen einen unanfechtbaren Ausgangsbescheid nicht mehr gehört werden (…Art. 38 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 3 VwZVG, vgl. BayVGH, B.v. 6.7.2021, a.a.O., Rn. 11; B.v. 8.1.2021 - 9 ZB 19.322 - juris).

  • VerfGH Bayern, 16.11.2021 - 51-VI-20

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen behördliche und gerichtliche Maßnahmen im …

    Auch wenn der Fälligkeitsmitteilung nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs lediglich deklaratorische Wirkung zukommt (BayVGH vom 8.1.2021 - 9 ZB 19.322 - juris Rn. 11) und sie daher nicht zum Gegenstand einer Anfechtungsklage gemäß § 42 Abs. 1 VwGO gemacht werden kann, kann der Betreffende im Weg der Feststellungsklage nach § 43 VwGO die gerichtliche Feststellung begehren, dass das angedrohte Zwangsgeld nicht fällig geworden sei, wenn er den Eintritt der Vollstreckungsvoraussetzungen bestreitet (…vgl. BayVGH vom 17.12.2019 - 10 B 19.1297 - juris Rn. 22 m. w. N.).
  • VG München, 18.08.2026 - M 29 S 26.1439

    Antrag auf vorläufigen Rechtschutz, Wiedereinsetzung in die versäumte Klagefrist, …

    Rn. 20 Mangels besonderer, vorrangiger Rechtsbehelfe ist sowohl gegen die Zwangsgeldandrohung, die einen aufschiebend bedingten Leistungsbescheid und damit - anders als der Fälligstellungsmitteilung, der nur deklaratorische Wirkung zukommt - einen Verwaltungsakt darstellt, als auch gegen die Grundverfügung vom 10. März 2021 die Anfechtungsklage nach § 42 Abs. 1 Alt. 1 VwGO der jeweils statthafte Hauptsacherechtsbehelf (vgl. zum Ganzen BayVGH, B.v. 8.1.2021 - 9 ZB 19.322 und U.v. 17.12.2019 - 10 B 19.1297 - beide in juris), für den § 74 Abs. 1 Satz 2 VwGO die Klagefrist regelt.
  • VG Ansbach, 07.03.2022 - AN 3 K 21.01172

    Erfolgreicher Rechtsschutz gegen Fälligstellung von Zwangsgeldern im Zusammenhang …

    Rn. 31 Das Verfahren nach Art. 21 VwZVG ist dabei auf Einwendungen gegen den Grundverwaltungsakt begrenzt, die erst nach dessen Erlass entstanden sind (vgl. BayVGH, B.v. 8.1.2021 - 9 ZB 19.322 - juris Rn. 9 ff.).

    Auch insofern sind jedoch Einwendungen betreffend die Rechtmäßigkeit des zu vollstreckenden Grundverwaltungsakts ausgeschlossen (BayVGH, B.v. 8.1.2021 - 9 ZB 19.322 - juris Rn. 8).

  • VG München, 24.01.2022 - M 8 K 21.2279

    (isolierte) Zwangsgeldandrohung, Vollstreckung einer bestandskräftigen …

    Zwar ist die Störerauswahl grds. der Auswahlermessensentscheidung der Bauaufsichtsbehörde im Rahmen der Grundverfügung zuzuordnen, so dass ein Vollstreckungsschuldner mit dem Vortrag, er sei zu Unrecht als Adressat einer Anordnung in Anspruch genommen worden, im Klageverfahren gegen eine isolierte Zwangsgeldandrohung nicht mehr gehört werden kann (vgl. BayVGH, B.v. 8.2.2021 - 9 ZB 19.322 - juris Rn. 8;… B.v. 20.10.2021 - 9 ZB 21.1749 - juris Rn. 8;… B.v. 15.10.2020 - 1 ZB 18.148 - juris Rn. 6 f.).
  • VG München, 19.09.2022 - M 8 K 21.2670

    Fälligkeit eines angedrohten Zwangsgeldes und erneute Zwangsgeldandrohung

    Ein Vollstreckungsschuldner kann daher mit dem Vortrag, er sei zu Unrecht als Adressat einer Anordnung in Anspruch genommen worden, im Klageverfahren gegen eine isolierte Zwangsgeldandrohung nicht mehr gehört werden (vgl. BayVGH, B.v. 8.2.2021 - 9 ZB 19.322 - juris Rn. 8;… B.v. 20.10.2021 - 9 ZB 21.1749 - juris Rn. 8;… B.v. 15.10.2020 - 1 ZB 18.148 - juris Rn. 6 f.).
  • VG München, 24.01.2022 - M 8 K 21.4004

    Vollstreckung einer bestandskräftigen Nutzungsuntersagung

    Zwar ist die Störerauswahl grds. der Auswahlermessensentscheidung der Bauaufsichtsbehörde im Rahmen der Grundverfügung zuzuordnen, so dass ein Vollstreckungsschuldner mit dem Vortrag, er sei zu Unrecht als Adressat einer Anordnung in Anspruch genommen worden, im Klageverfahren gegen eine isolierte Zwangsgeldandrohung nicht mehr gehört werden kann (vgl. BayVGH, B.v. 8.2.2021 - 9 ZB 19.322; B.v. 20.10.2021 - 9 ZB 21.1749; B.v. 15.10.2020 - 1 ZB 18.148).
  • VG München, 24.01.2022 - M 8 K 21.5382

    Vollstreckung einer bestandskräftigen Nutzungsuntersagung

    Zwar ist die Störerauswahl grds. der Auswahlermessensentscheidung der Bauaufsichtsbehörde im Rahmen der Grundverfügung zuzuordnen, so dass ein Vollstreckungsschuldner mit dem Vortrag, er sei zu Unrecht als Adressat einer Anordnung in Anspruch genommen worden, im Klageverfahren gegen eine isolierte Zwangsgeldandrohung nicht mehr gehört werden kann (vgl. BayVGH, B.v. 8.2.2021 - 9 ZB 19.322; B.v. 20.10.2021 - 9 ZB 21.1749; B.v. 15.10.2020 - 1 ZB 18.148).
  • VGH Bayern, 20.10.2021 - 9 ZB 21.1749

    Einwendungen gegen isolierte Zwangsgeldandrohung

    Rn. 8 Das Verwaltungsgericht hat den entsprechenden erstinstanzlichen Vortrag zur Störerauswahl als materiell-rechtliche Einwendungen gegen den bestandskräftigen Ausgangsbescheid vom 9. Juni 2015 angesehen sowie darauf hingewiesen, dass der Kläger als Vollstreckungsschuldner im Klageverfahren gegen die streitgegenständliche isolierte Zwangsgeldandrohung damit nicht mehr gehört werden könne (vgl. Art. 38 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 3 VwZVG; BayVGH, B.v. 8.1.2021 - 9 ZB 19.322 - juris Rn. 8).
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