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| VGH Bayern, 14.12.2022 - 9 ZB 22.1519 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
BayBO Art. 54 Abs. 2 S. 3; VwZVG Art. 31 Abs. 2 S. 4; VwZVG Art. 36 Abs. 1, Abs. 6 S. 2; Art. 38 Abs. 1 S. 3 VwZVG.
Isolierte Zwangsgeldandrohung gegenüber Rechtsnachfolger
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 19.05.2022 - AN 9 K 21.2180
- VGH Bayern, 14.12.2022 - 9 ZB 22.1519
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 10.01.2012 - 7 C 6.11
Deponie; bestandskräftige Rekultivierungsanordnung; Gesamtrechtsnachfolge; …
Auszug aus VGH Bayern, 14.12.2022 - 9 ZB 22.1519
Die Androhung eines Zwangsgeldes wirkt wegen ihres auf den Adressaten bezogenen subjektiven Beugecharakters nicht auch gegen einen Rechtsnachfolger, ist also wegen ihrer höchstpersönlichen Natur nicht übergangsfähig (vgl. BVerwG, U.v. 10.1.2012 - 7 C 6.11 - juris Rn. 16;… SaarlOVG, B.v. 2.3.2021 - 2 B 29/21 - juris Rn. 8;… OVG SH, B.v. 20.9.2017 - 1 MB 12/17 - juris Rn. 15).Die Klägerin kann dem nicht erfolgreich entgegengehalten, im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Januar 2012 (a.a.O.) sei von der notwendigen "Wiederholung" der Androhung gegenüber dem Rechtsnachfolger die Rede, weshalb das Zwangsgeld in gleicher Höhe anzusetzen und keine "Verschärfung" zulässig sei.
Rn. 17 Die Klägerin stellt der von ihr benannten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Januar 2012 (Az. 7 C 6.11) keinen divergierenden Rechtssatz des Verwaltungsgerichts gegenüber.
- BVerwG, 05.07.2016 - 4 B 21.16
Wirksamkeit des Verzichts auf mündliche Verhandlung bei Änderung der Prozesslage
Auszug aus VGH Bayern, 14.12.2022 - 9 ZB 22.1519
Im Zulassungsantrag muss ein abstrakter Rechtssatz des angefochtenen Urteils herausgearbeitet und einem Rechtssatz des anderen Gerichts unter Darlegung der Abweichung gegenübergestellt werden (vgl. BVerwG, B.v. 5.7.2016 - 4 B 21.16 - juris Rn. 5). - OVG Saarland, 02.03.2021 - 2 B 29/21
Zwangsmittelandrohungen nach Eigentumsübergang (Rechtsnachfolge im Baurecht).
Auszug aus VGH Bayern, 14.12.2022 - 9 ZB 22.1519
Die Androhung eines Zwangsgeldes wirkt wegen ihres auf den Adressaten bezogenen subjektiven Beugecharakters nicht auch gegen einen Rechtsnachfolger, ist also wegen ihrer höchstpersönlichen Natur nicht übergangsfähig (…vgl. BVerwG, U.v. 10.1.2012 - 7 C 6.11 - juris Rn. 16; SaarlOVG, B.v. 2.3.2021 - 2 B 29/21 - juris Rn. 8;… OVG SH, B.v. 20.9.2017 - 1 MB 12/17 - juris Rn. 15).
- OVG Schleswig-Holstein, 20.09.2017 - 1 MB 12/17
Beseitigung eines errichteten Wochenend-/Wohnhauses nebst überdachtem Schuppen …
Auszug aus VGH Bayern, 14.12.2022 - 9 ZB 22.1519
Die Androhung eines Zwangsgeldes wirkt wegen ihres auf den Adressaten bezogenen subjektiven Beugecharakters nicht auch gegen einen Rechtsnachfolger, ist also wegen ihrer höchstpersönlichen Natur nicht übergangsfähig (…vgl. BVerwG, U.v. 10.1.2012 - 7 C 6.11 - juris Rn. 16;… SaarlOVG, B.v. 2.3.2021 - 2 B 29/21 - juris Rn. 8; OVG SH, B.v. 20.9.2017 - 1 MB 12/17 - juris Rn. 15). - BVerwG, 06.04.2016 - 1 B 22.16
Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung der …
Auszug aus VGH Bayern, 14.12.2022 - 9 ZB 22.1519
Eine lediglich fehlerhafte Rechtsanwendung, eine abweichende Beurteilung des Einzelfalls durch das Verwaltungsgericht oder eine Ergebnisdivergenz könnte eine Divergenzrüge aber nicht begründen (vgl. BVerwG, B.v. 6.4.2016 - 1 B 22.16 - juris Rn. 7). - VGH Bayern, 09.11.2021 - 9 ZB 19.1586
Nutzungsuntersagung des Betriebs eines Wettbüros
Auszug aus VGH Bayern, 14.12.2022 - 9 ZB 22.1519
Eine besondere Begründung für die geschätzte Höhe des wirtschaftlichen Interesses ist regelmäßig nicht erforderlich (vgl. BayVGH, B.v. 9.11.2021 - 9 ZB 19.1586 - juris Rn. 10). - VGH Bayern, 02.02.2021 - 9 ZB 18.1513
Erfolglose Klage auf Erteilung eines Vorbescheides für ein Doppelhauses unter …
Auszug aus VGH Bayern, 14.12.2022 - 9 ZB 22.1519
Rn. 14 Die im Zulassungsantrag aufgeworfenen entscheidungserheblichen Fragen bereiten keine in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht voraussichtlich das durchschnittliche Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten (vgl. BayVGH, B.v. 2.2.2021 - 9 ZB 18.1513 - juris Rn. 12 m.w.N.).
- VGH Bayern, 03.04.2023 - 9 ZB 23.79
Zwangsgeldandrohung gegenüber Rechtsnachfolge: Nutzungsuntersagung für Wettbüro
Eine besondere Begründung für die im Schätzungsweg zu ermittelnde Höhe des wirtschaftlichen Interesses ist regelmäßig nicht erforderlich (…BayVGH, B.v. 9.11.2021 - 9 ZB 19.1586 - juris Rn. 10; B.v. 14.12.2022 - 9 ZB 22.1519 - juris Rn. 8).Insofern kann vollumfänglich auf die Ausführungen im Beschluss des Senats vom 14. Dezember 2022 (Az.: 9 ZB 22.1519 - juris Rn. 9) verwiesen werden:.
Vielmehr ist - wie bereits dargelegt - bei der Bestimmung des Zwangsmittels auf die Person des Pflichtigen und sein Verhalten abzustellen (vgl. BayVGH, B.v. 14.12.2022 - 9 ZB 22.1519 - juris Rn. 9).
- VG München, 19.05.2023 - M 1 K 20.6487
Untersagung der Nutzung eines Kellergeschosses für Gottesdienste
Eine besondere Begründung für die im S.weg zu ermittelnde Höhe des wirtschaftlichen Interesses ist regelmäßig nicht erforderlich (…BayVGH, B.v. 9.11.2021 - 9 ZB 19.1586 - juris Rn. 10; B.v. 14.12.2022 - 9 ZB 22.1519 - juris Rn. 8).
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