Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2019 - 90 H 3.18 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 29a Abs 5 ÄKammerG, § 17 Abs 1 Nr 3 ÄKammerG, § 30 Abs 2 S 1 ÄKammerG, § 27 Abs 3 ÄBerufsO BE
Irreführende Werbung eines Arztes - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 29a Abs 5 ÄKammerG, § 27 Abs 3 BO, § 17 Abs 1 Nr 3 ÄKammerG, § 30 Abs 2 S 1 ÄKammerG
Verstoß gegen Berufspflichten; Rügebescheid; berufswidrige Werbung; irreführende Werbung; Arztsuch- und Arztbewertungsportal; "jameda"; Basisdaten; Weiterbildung; Facharzt; Plastischer und Ästhetischer Chirurg; Suchfunktion; Suchbegriff - christmann-law.de (Kurzinformation und Volltext)
Angaben über Arzt auf jameda.de dürfen nicht zu Verwechslungen zwischen Schwerpunkten und Facharztbezeichnungen führen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwalt.de (Kurzinformation)
Ärztliches Berufsrecht: Irreführende Werbung eines Arztes
- medizinrecht-blog.de (Kurzinformation)
Weiterbildung Plastische Operationen berechtigt nicht zur Bezeichnung als Plastischer & Ästhetischer Chirurg
Verfahrensgang
- VG Berlin, 09.05.2018 - 90 K 8.15
- OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2019 - 90 H 3.18
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (5)
- OVG Berlin-Brandenburg, 25.09.2018 - 90 H 2.13
Apotheker; Werbung mit Einkaufsgutscheinen für die Einlösung von Rezepten; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2019 - 90 H 3.18
Dass die Berufungsbegründung nicht beim Berufsgericht, sondern beim Berufsobergericht eingereicht wurde, ist prozessrechtlich unbedenklich (vgl. Urteil des Senats vom 25. September 2018 - OVG 90 H 2.13 - juris Rn. 23).Dabei sind die Berufsgerichte weder in tatsächlicher noch in rechtlicher Hinsicht an die Wertungen der Ärztekammer gebunden (vgl. Urteil des Senats vom 25. September 2018, - OVG 90 H 2.13 - juris Rn. 25).
- OVG Berlin-Brandenburg, 09.12.2008 - 90 H 4.07
Berufspflichtverletzung: Eintrag eines Arztes im Branchenfernsprechbuch "Gelbe …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2019 - 90 H 3.18
Der Umstand, dass der Beschuldigte bei einer Verwendung des auf dem Internetportal hinterlegten Suchbegriffs "Chirurgen" und einer räumlichen Eingrenzung auf Berlin gelistet wurde, ist aber nicht geeignet, bei den Nutzern des Internetportals den unzutreffenden Eindruck zu vermitteln, der Beschuldigte sei Facharzt für Allgemeine Chirurgie (vgl. zur Eintragung eines Arztes in die Rubrik "Ärzte: Plastische Chirurgie" der "Gelben Seiten": Urteil des Senats vom 9. Dezember 2008 - OVG 90 H 4.07 - juris Rn. 23 f.).Soweit der Beschuldigte von einem Teil der gegen ihn erhobenen Vorwürfe freizustellen ist, kommt wegen des Grundsatzes der Einheit des Berufsvergehens weder ein Teilfreispruch noch eine Kostenteilung in Betracht (vgl. Urteil des Senats vom 9. Dezember 2008 - OVG 90 H 4.07 - juris Rn. 31).
- BGH, 24.07.2014 - I ZR 53/13
Spezialist für Familienrecht - Wettbewerbsverstoß: Werbung eines Rechtsanwalts …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2019 - 90 H 3.18
Rn. 44 Der Hinweis des Beschuldigten auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20. Juli 2014 - I ZR 53/13 - (juris) verfängt ebenfalls nicht. - BVerfG, 18.10.2001 - 1 BvR 881/00
"Zahnarztsuchservice" nicht standeswidrig
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2019 - 90 H 3.18
Für interessengerechte und sachangemessene Informationen, die keinen Irrtum erregen, muss im rechtlichen und geschäftlichen Verkehr jedoch Raum bleiben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. Oktober 2001- 1 BvR 881/00 - juris Rn. 14). - OVG Berlin-Brandenburg, 09.12.2008 - 90 H 5.07
Heilberufsrecht; berufswidrige Werbung im Branchenfernsprechbuch
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2019 - 90 H 3.18
Rn. 38 Die genannten Vorschriften der Berufsordnung beruhen auf einer hinreichenden gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage (vgl. m.w.N. Senatsurteil vom 9. Dezember 2008 - OVG 90 H 5.07 - juris Rn. 23) und sind auch sonst verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.
- VG Berlin, 04.06.2021 - 90 K 2.19
Unterbliebene Erstellung gerichtlich erforderter Befundberichte über eigene …
Der Eröffnungsbeschluss bestimmt den Tatsachenstoff des berufsgerichtlichen Verfahrens, über den das berufsgerichtliche Urteil nicht hinausgehen darf (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29. Januar 2019 - OVG 90 H 3.18 - juris Rn. 33).Insoweit wird die Ansicht vertreten, wegen des Grundsatzes der Einheit des Berufsvergehens komme in diesem Fall eine Kostenteilung nicht in Betracht (Berufsobergericht für Heilberufe bei dem OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29. Januar 2019 - OVG 90 H 3.18 - juris Rn. 54 …und Urteil vom 9. Dezember 2008 - OVG 90 H 4.07 - juris Rn. 31).
- OVG Berlin-Brandenburg, 26.06.2025 - 90 H 1.21
Verletzung der ärztlichen Berufspflicht zur Ausstellung von Zeugnissen in …
Rn. 68 Gegenstand des berufsgerichtlichen Verfahrens sind die dem Kammermitglied in dem Eröffnungsbeschluss zur Last gelegten Berufsvergehen (vgl. § 74 Abs. 2 Satz 1 BlnHKG a.F.) Der Eröffnungsbeschluss bestimmt den Tatsachenstoff des zur Last gelegten Berufsvergehens mit den begründenden Tatsachen des berufsgerichtlichen Verfahrens, über den das berufsgerichtliche Urteil grundsätzlich nicht hinausgehen darf (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29. Januar 2019 - OVG 90 H 3.18 - juris Rn. 33, vgl. Willems, Das Verfahren vor den Heilberufsgerichten, 2009, Rn. 281).Für eine interessengerechte und sachangemessene Information, die keinen Irrtum erregt, muss im rechtlichen und geschäftlichen Verkehr jedoch Raum bleiben (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29. Januar 2019 - OVG 90 H 3.18 - juris Rn. 38 m.w.N.).
Soweit der Beschuldigte von einem Teil der gegen ihn von der Ärztekammer erhobenen Tatvorwürfe hinsichtlich der Abgabe von Befundberichten auf die Aufforderungen des Sozialgerichts freizustellen ist, kommt wegen des Grundsatzes der Einheit des Berufsvergehens nach der Rechtsprechung des Senats eine Kostenteilung nach den Umständen des Falles nicht in Betracht (vgl. OVG, Urteil vom 29. Januar 2019 - OVG 90 H 3.18 - juris Rn. 54 m.w.N.).
- OVG Berlin-Brandenburg, 28.02.2019 - 90 H 2.18
Verletzung des Distanzgebots durch einen Facharzt für Kinder- und …
Als maßnahmemildernd ist die überlange Verfahrensdauer zu berücksichtigen (vgl. Senatsurteil vom 29. Januar 2019 - OVG 90 H 3.18 - juris Rn. 53).Soweit der Beschuldigte von einem Teil der gegen ihn erhobenen Vorwürfe freizustellen ist, kommt wegen des Grundsatzes der Einheit des Berufsvergehens weder ein Teilfreispruch noch eine Kostenteilung in Betracht (vgl. Urteil des Senats vom 29. Januar 2019 - OVG 90 H 3.18 - juris Rn. 54).
- VG Berlin, 26.11.2019 - 90 K 13.18
Ein Apotheker ist nicht verpflichtet, die sogenannte "Pille danach" vorrätig zu …
- BerG Heilberufe Köln, 16.08.2023 - 37 K 5786/22 Rn. 69 OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29. Januar 2019 - OVG 90 H 3.18 -, juris, Rn. 39 m. w. N.; OVG NRW, Beschluss vom 19. September 2008 - 13 B 1070/08 -, juris, Rn. 7.
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