Rechtsprechung
| VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 90-IV-20 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- VerfGH Sachsen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Dresden, 06.04.2020 - 8 U 129/20
- OLG Dresden, 06.04.2020 - 8 U 131/20
- VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 90-IV-20
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (22)
- OLG Düsseldorf, 21.03.2024 - 8 U 130/20
Schadensersatzanspruch der geschädigten Ehefrau aus behaupteter ärztlicher …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 90-IV-20
Mit seiner am 15. Juni 2020 (Montag) beim Verfassungsgerichtshof eingegangenen Verfassungsbeschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen die Beschlüsse des Oberlandesgerichts Dresden vom 6. April 2020 (8 U 129/20, 8 U 130/20 und 8 U 131/20) und vom 9. April 2020 (8 U 128/20) sowie gegen die in denselben Verfahren ergangenen Beschlüsse des Oberlandesgerichts Dresden vom 6. Mai 2020 mit gleichem Aktenzeichen, dem Prozessbevollmächtigten des Beschwerdeführers im Ausgangsverfahren jeweils zugestellt am 14. Mai 2020.Im Verfahren 8 U 128/20 ging am 21. Februar 2020 der Schriftsatz vom 4. Februar 2020 mit einer beigefügten Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse beim Oberlandesgericht ein, in den Verfahren 8 U 129/20, 8 U 130/20 und 8 U 131/20 erfolgte dies am 7. April 2020.
Die Verfahrensakten lagen dem Oberlandesgericht im Verfahren 8 U 130/20 am 31. März 2020, in den Verfahren 8 U 129/20 und 8 U 131/20 am 2. April 2020 und im Verfahren 8 U 128/20 am 7. April 2020 vor.
Gegen die Beschlüsse vom 6. April 2020 (8 U 130/20 und 8 U 131/20) erhob er mit Schriftsatz vom 22. April 2020 "Gegenvorstellung".
Mit den angefochtenen Beschlüssen vom 6. Mai 2020 wies das Oberlandesgericht jeweils die Gegenvorstellung - in den Verfahren 8 U 130/20 und 8 U 131/20 auch soweit sie als Anhörungsrüge zu verstehen sei - zurück.
In den Verfahren 8 U 129/20, 8 U 130/20 und 8 U 131/20 führte das Oberlandesgericht zur Begründung u.a. aus, dass ein vollständiges Prozesskostenhilfegesuch innerhalb der Berufungsfrist des § 517 ZPO nicht eingereicht worden sei, weil dem Antrag die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht beigefügt gewesen sei; auch habe er nicht als Ersatz hierfür eine Erklärung enthalten, dass sich an den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen gegenüber früher im Verfahren eingereichten Unterlagen nichts geändert habe.
Aus den genannten Gründen und in Anbetracht des Umstandes, dass in dem Parallelverfahren 8 U 128/20 die Unterlagen auf den gerichtlichen Hinweis hin innerhalb der in § 234 Abs. 1 ZPO genannten Frist eingereicht worden seien, sei auch in den drei anderen Verfahren 8 U 129/20, 8 U 130/20 und 8 U 131/20 rein formal und ohne sachlichen Grund Prozesskostenhilfe verweigert worden.
- BVerfG, 26.09.2002 - 1 BvR 1419/01
Schutz des Vertrauens auf höchstrichterliche Rechtsprechung; Wiedereinsetzung in …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 90-IV-20
Wird der Antrag einer unbemittelten Partei auf Prozesskostenhilfe erst nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist mangels hinreichender Erfolgsaussichten abgelehnt, ist mittels der Vorschriften über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand grundsätzlich sicherzustellen, dass ihr der gleiche Zugang zu dem beabsichtigten Rechtsbehelfsverfahren eröffnet wird, wie er Bemittelten eröffnet ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. September 2002 - 1 BvR 1419/01 - juris Rn. 9, Beschluss vom 6. Juni 1967, BVerfGE 22, 83 [86 f.]).Dabei dürfen bei der Auslegung und Anwendung der für die Wiedereinsetzung maßgeblichen Vorschriften die Anforderungen daran nicht überspannt werden, was der Betroffene tun muss, um Wiedereinsetzung zu erhalten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. September 2002 - 1 BvR 1419/01 - juris Rn. 9).
- VerfGH Sachsen, 25.10.2019 - 47-IV-19
Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 90-IV-20
Ferner liegt ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör vor, wenn ein Gericht ohne vorherigen Hinweis in seiner Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, der vorher nicht Gegenstand einer Erörterung gewesen ist und mit dem ein gewissenhafter und kundiger Prozessvertreter nicht zu rechnen brauchte (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Oktober 2019 - Vf. 47-IV-19; st. Rspr.).Dass der Beschwerdeführer die Ausführungen des Oberlandesgerichts für rechtlich unzutreffend hält, vermag eine Verletzung des rechtlichen Gehörs nicht zu begründen (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Oktober 2019 - Vf. 47-IV-19).
- VerfGH Sachsen, 25.09.2003 - 21-IV-03
Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 90-IV-20
Zugleich begründet das Grundrecht die Pflicht des Gerichts, einer Entscheidung nur solche Tatsachen zu Grunde zu legen, zu denen Stellung zu nehmen den Beteiligten Gelegenheit gegeben war (SächsVerfGH, Beschluss vom 24. September 2008 - Vf. 116-IV-08; Beschluss vom 25. September 2003 - Vf. 21-IV-03; Beschluss vom 28. Juni 2001 - Vf. 2-IV-01; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 8. Juni 1993, BVerfGE 89, 28 [35]).Eine vom Gericht gesetzte Äußerungsfrist ist abzuwarten (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. September 2003 - Vf. 21-IV-03; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 14. Juni 1983, BVerf-GE 64, 224 [227]; Beschluss vom 30. Juni 1976, BVerfGE 42, 243 [247]).
- BVerfG, 08.06.1993 - 1 BvR 878/90
Rechtliches Gehör im Zusammenhang mit der Selbstablehnung eines Richters
Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 90-IV-20
Zugleich begründet das Grundrecht die Pflicht des Gerichts, einer Entscheidung nur solche Tatsachen zu Grunde zu legen, zu denen Stellung zu nehmen den Beteiligten Gelegenheit gegeben war (SächsVerfGH, Beschluss vom 24. September 2008 - Vf. 116-IV-08; Beschluss vom 25. September 2003 - Vf. 21-IV-03; Beschluss vom 28. Juni 2001 - Vf. 2-IV-01; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 8. Juni 1993, BVerfGE 89, 28 [35]). - BVerfG, 11.03.2010 - 1 BvR 290/10
Nichtannahmebeschluss: Anforderungen der Rechtsschutzgarantie an die Behandlung …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 90-IV-20
In diesen Konstellationen erfolgt die Einlegung der Berufung nach Entscheidung über die Prozesskostenhilfe verbunden mit einem Antrag auf Wiedereinsetzung in die Berufungsfrist, wobei diesem Antrag grundsätzlich zu entsprechen ist, wenn die Partei einen vollständigen Prozesskostenhilfeantrag innerhalb der Berufungsfrist gestellt hat bzw. wenn auch der verspätete Prozesskostenhilfeantrag unverschuldet ist und innerhalb der Frist des § 234 ZPO nachgeholt wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. März 2010 - 1 BvR 290/10 - juris Rn. 17; BGH…, Beschluss vom 31. August 2005 - XII ZB 116/05 - juris Rn. 16…, Beschluss vom 21. Februar 2002 - IX ZA 10/01 - juris Rn. 3). - BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 164/76
Hinweispflicht
Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 90-IV-20
Eine vom Gericht gesetzte Äußerungsfrist ist abzuwarten (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. September 2003 - Vf. 21-IV-03; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 14. Juni 1983, BVerf-GE 64, 224 [227]; Beschluss vom 30. Juni 1976, BVerfGE 42, 243 [247]). - BGH, 31.08.2005 - XII ZB 116/05
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist bei …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 90-IV-20
In diesen Konstellationen erfolgt die Einlegung der Berufung nach Entscheidung über die Prozesskostenhilfe verbunden mit einem Antrag auf Wiedereinsetzung in die Berufungsfrist, wobei diesem Antrag grundsätzlich zu entsprechen ist, wenn die Partei einen vollständigen Prozesskostenhilfeantrag innerhalb der Berufungsfrist gestellt hat bzw. wenn auch der verspätete Prozesskostenhilfeantrag unverschuldet ist und innerhalb der Frist des § 234 ZPO nachgeholt wird (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 11. März 2010 - 1 BvR 290/10 - juris Rn. 17; BGH, Beschluss vom 31. August 2005 - XII ZB 116/05 - juris Rn. 16…, Beschluss vom 21. Februar 2002 - IX ZA 10/01 - juris Rn. 3). - BGH, 21.02.2002 - IX ZA 10/01
Versäumung einer Rechtsmittelfrist wegen wirtschaftlichen Unvermögens einer …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 90-IV-20
In diesen Konstellationen erfolgt die Einlegung der Berufung nach Entscheidung über die Prozesskostenhilfe verbunden mit einem Antrag auf Wiedereinsetzung in die Berufungsfrist, wobei diesem Antrag grundsätzlich zu entsprechen ist, wenn die Partei einen vollständigen Prozesskostenhilfeantrag innerhalb der Berufungsfrist gestellt hat bzw. wenn auch der verspätete Prozesskostenhilfeantrag unverschuldet ist und innerhalb der Frist des § 234 ZPO nachgeholt wird (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 11. März 2010 - 1 BvR 290/10 - juris Rn. 17; BGH…, Beschluss vom 31. August 2005 - XII ZB 116/05 - juris Rn. 16, Beschluss vom 21. Februar 2002 - IX ZA 10/01 - juris Rn. 3). - BGH, 13.02.2008 - XII ZB 151/07
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Rechtsmittelfrist …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 90-IV-20
Sofern in der fachgerichtlichen Rechtsprechung entschieden wurde, dass ein Antragsteller weiterhin auf Bewilligung der beantragten Prozesskostenhilfe vertrauen darf, wenn er seinen Antrag nebst ausgefüllter Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse und Anlagen innerhalb der Rechtsmittelfrist eingereicht und das Gericht ihm eine Frist zur Vervollständigung der Angaben gesetzt hatte (vgl. BGH Beschluss vom 13. Februar 2008 - XII ZB 151/07 - juris Rn. 11 f.), betrifft dies schon nicht den vorliegenden Fall. - BVerfG, 06.06.1967 - 1 BvR 282/65
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach vorangegangenem …
- VerfGH Sachsen, 30.08.2018 - 84-IV-18
Fürunwirksamerklären eines Beschlusses der Eigentümerversammlung über die …
- VerfGH Sachsen, 28.06.2001 - 2-IV-01
- VerfGH Sachsen, 24.09.2008 - 116-IV-08
- VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 114-IV-09
- VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 61-IV-18
Gewährung von Prozesskostenhilfe für eine Vollstreckungsabwehrklage gegen den …
- VerfGH Sachsen, 25.10.2019 - 65-IV-19
- VerfGH Sachsen, 25.10.2018 - 79-IV-18
- VerfGH Sachsen, 29.10.2015 - 75-IV-15
- VerfGH Sachsen, 26.03.2009 - 119-IV-08
- VerfGH Sachsen, 27.07.2006 - 4-IV-06
- VerfGH Sachsen, 27.04.2017 - 43-IV-17
- VerfGH Sachsen, 27.04.2023 - 47-IV-22
Anforderungen an die Prüfung der hinreichenden Erfolgsaussichten durch die …
Der den Fachgerichten zustehende Entscheidungsspielraum ist jedenfalls überschritten, wenn das Fachgericht die Anforderungen an die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung überspannt und dadurch der Zweck der Prozesskostenhilfe verfehlt wird (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 90-IV-20; Beschluss vom 29. Oktober 2015 - Vf. 75-IV-15; Beschluss vom 27. Juli 2006 - Vf. 4-IV-06; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 02.12.2020 - 195-IV-20
Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen die Zwangsvollstreckung von …
Eine vom Gericht gesetzte Äußerungsfrist ist abzuwarten (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 90-IV-20; Beschluss vom 25. September 2003 - Vf. 21-IV-03; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 14. Juni 1983, BVerfGE 64, 224 [227]; Beschluss vom 30. Juni 1976, BVerfGE 42, 243 [247]).
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