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Rechtsprechung
   AG Hanau, 23.03.2011 - 91 C 143/10 (91)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,59489
AG Hanau, 23.03.2011 - 91 C 143/10 (91) (https://dejure.org/2011,59489)
AG Hanau, Entscheidung vom 23.03.2011 - 91 C 143/10 (91) (https://dejure.org/2011,59489)
AG Hanau, Entscheidung vom 23. März 2011 - 91 C 143/10 (91) (https://dejure.org/2011,59489)
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Volltextveröffentlichungen (4)

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (7)

  • BGH, 20.02.2008 - VIII ZR 27/07

    Zuordnung der Betriebskosten zu bestimmten Abrechnungszeiträumen; Zulässigkeit …

    Auszug aus AG Hanau, 23.03.2011 - 91 C 143/10
    Danach sind die Kosten für den Hausmeister, die der Instandhaltung und Instandsetzung sowie Verwaltungstätigkeiten zuzurechnen sind, nicht umlagefähig (BGH, Urteil vom 20.02.2008, Aktenzeichen: VIII ZR 27/07 - Juris).

    Rn. 54 Der Vermieter muss die Kosten der umlagefähigen Hausmeistertätigkeit einerseits und die nicht umlagefähigen Verwaltungs-, Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten andererseits nachvollziehbar aufschlüsseln, so dass die nicht umlagefähigen Kosten herausgerechnet werden können, wenn derart nicht umlagefähige Kosten Teil der Hausmeisterkosten sind (BGH, Urteil vom 20.02.2008, Aktenzeichen: VIII ZR 27/07 und Beschluss vom 11.09.2007, Aktenzeichen: VIII ZR 1/07; AG Brandenburg, Urteil vom 07.06.2010, Aktenzeichen: 31 C 210/09; LG Potsdam, WuM 2003, 743; LG Neuruppin, WuM 2004, 49, 50).

    Im Rahmen der Abrechnung geht es zwar nicht um diese Kosten selbst, entscheidend ist hierbei aber der tatsächliche Zeitaufwand des Hausmeisters für die jeweiligen Arbeiten, der positiv darzulegen ist, die Leistungsbeschreibung im Vertrag des Vermieters mit dem Hausmeister ist lediglich ein Indiz für den Umfang der nicht umlagefähigen Kosten (BGH, Urteil vom 20.02.2008, Aktenzeichen: VIII ZR 27/07 - Juris;… Schmidt-Futterer, Mietrecht Kommentar, 10. Aufl. 2011, § 556 Rdn. 185 f.).

    Denn die Tatsache, dass die Aufschlüsselung der Kosten bereits Teil der notwendigen Substantiierung des Vermieters bei der Geltendmachung der Hausmeisterkostenn ist, bedeutet letztlich sogar, dass der Mieter dieses wirksam bestreiten kann, ohne überhaupt Einsicht in die Abrechnungsbelege genommen zu haben (BGH, Urteil vom 20.02.2008, Aktenzeichen: VIII ZR 27/07 - Juris).

  • BGH, 12.01.2011 - VIII ZR 296/09

    Vorbehaltlose Erstattung des sich aus einer Betriebskostenabrechnung ergebenden …

    Auszug aus AG Hanau, 23.03.2011 - 91 C 143/10
    Rn. 15 Der Kläger ist zunächst trotz neuer Übersendung der Nebenkostenabrechnung mit Schriftsatz 05.10.2010 mit Nachforderungen nicht ausgeschlossen, da es sich insoweit um eine Nachbesserung der Abrechnung innerhalb der Abrechnungsfrist handelt, welche grundsätzlich möglich ist (BGH, Urteil vom 12.01.2011, Aktenzeichen VIII ZR 296/09 - Juris).
  • BGH, 14.02.2007 - VIII ZR 123/06

    Umlage der Kosten für Öltankreinigung auf den Mieter zulässig

    Auszug aus AG Hanau, 23.03.2011 - 91 C 143/10
    Rn. 50 Die Kosten für die Überprüfung der brandschutztechnischer Einrichtungen sind als "sonstige Betriebskosten" durch den Vermieter umlegbar (BGH, Urteil vom, 14.02.2007, Aktenzeichen: VIII ZR 123/06 - Juris).
  • BGH, 11.09.2007 - VIII ZR 1/07

    Anforderungen an die Abrechnung der Mietnebenkosten

    Auszug aus AG Hanau, 23.03.2011 - 91 C 143/10
    Rn. 54 Der Vermieter muss die Kosten der umlagefähigen Hausmeistertätigkeit einerseits und die nicht umlagefähigen Verwaltungs-, Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten andererseits nachvollziehbar aufschlüsseln, so dass die nicht umlagefähigen Kosten herausgerechnet werden können, wenn derart nicht umlagefähige Kosten Teil der Hausmeisterkosten sind (BGH, Urteil vom 20.02.2008, Aktenzeichen: VIII ZR 27/07 und Beschluss vom 11.09.2007, Aktenzeichen: VIII ZR 1/07; AG Brandenburg, Urteil vom 07.06.2010, Aktenzeichen: 31 C 210/09; LG Potsdam, WuM 2003, 743; LG Neuruppin, WuM 2004, 49, 50).
  • AG Brandenburg, 07.06.2010 - 31 C 210/09

    Wohnraummiete: Anforderungen an die formelle Ordnungsmäßigkeit einer …

    Auszug aus AG Hanau, 23.03.2011 - 91 C 143/10
    Rn. 54 Der Vermieter muss die Kosten der umlagefähigen Hausmeistertätigkeit einerseits und die nicht umlagefähigen Verwaltungs-, Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten andererseits nachvollziehbar aufschlüsseln, so dass die nicht umlagefähigen Kosten herausgerechnet werden können, wenn derart nicht umlagefähige Kosten Teil der Hausmeisterkosten sind (BGH, Urteil vom 20.02.2008, Aktenzeichen: VIII ZR 27/07 und Beschluss vom 11.09.2007, Aktenzeichen: VIII ZR 1/07; AG Brandenburg, Urteil vom 07.06.2010, Aktenzeichen: 31 C 210/09; LG Potsdam, WuM 2003, 743; LG Neuruppin, WuM 2004, 49, 50).
  • LG Berlin, 11.11.2010 - 67 S 241/08
    Auszug aus AG Hanau, 23.03.2011 - 91 C 143/10
    In der streitgegenständlichen Betriebskostenabrechnungen hat der Kläger von den gesamten Kosten für den Hausmeister keinen Betrag als nicht umlagefähig abgesetzt, demnach durften die Beklagten aufgrund des Leistungsverzeichnisses die Notwendigkeit eines solche Abzuges und dessen ggf. bestehende Unangemessenheit einfach bestreiten, bzw. behaupten (LG Berlin, Urteil vom 11.11.2010, Aktenzeichen: 67 S 241/08 - Juris).
  • AG Wetzlar, 25.06.2007 - 38 C 1605/05

    Wohnraummiete: Stillschweigende Verlängerung trotz mietvertraglichem Ausschluss; …

    Auszug aus AG Hanau, 23.03.2011 - 91 C 143/10
    Rn. 34 Die Kosten sind gem. § 2 Ziff. 7 BetrKV umlegbar (…Schmidt-Futterer, Mietrecht Kommentar, 10. Aufl. 2011, § 556 Rdn. 132 ff., zur Notruf-Servicebereitschaft AG Wetzlar, Urteil vom 25.06.2007, Aktenzeichen: 38 C 1605/05 (38), 38 C 1605/05 m.w.N.).
  • AG Hanau, 24.07.2025 - 32 C 16/25

    Änderung des Verteilungsschlüssels; Rechtsanwaltskosten als Schadensersatz der …

    Inhaltliche Fehler gegen die Betriebskostenabrechnung sind nicht von Amts wegen zu prüfen, sondern nur, soweit der Mieter diese geltend macht und entsprechende Einwände binnen der Einwendungsfrist des § 556 Abs. 3 Satz 5, 6 BGB konkret gegenüber dem Vermieter erhoben hat (OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.04.2006, Aktenzeichen: I-10 U 169/05, GE 2006, 198, BeckRS 2006, 5516;… LG Hanau Urt. v. 9.2.2021 - 2 S 135/19 , BeckRS 2021, 6806;… LG Limburg Urt. v. 31.8.2018 - 3 S 39/18 , BeckRS 2018, 21522; LG Itzehoe, Urteil vom 17.02.2010, Aktenzeichen 9 S 23/10, NZM 2011, 406; AG Hanau, Urteil vom 23.03.2011, Aktenzeichen 91 C 143/10, BeckRS 2013, 22682 ; AG München, Urteil vom 27.01.2012, Aktenzeichen: 472 C 26823/11 - Juris;… Langenberg in Schmidt-Futterer Mietrecht, 14. Aufl. 2019, § 556 Rn. 501;… Langenberg/Zehelein, Betriebskosten- und Heizkostenrecht, 11. Aufl. 2025, J Rdn. 48; Zehelein ZMR 2019, 93 [103 f.]).
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