Weitere Entscheidung unten: VerfGH Bayern, 29.04.1993

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   VerfGH Bayern, 29.07.1992 - 86-VI-92, 91-VI-92   

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VerfGH Bayern, 29.07.1992 - 86-VI-92, 91-VI-92 (https://dejure.org/1992,27313)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 29.07.1992 - 86-VI-92, 91-VI-92 (https://dejure.org/1992,27313)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 29. Juli 1992 - 86-VI-92, 91-VI-92 (https://dejure.org/1992,27313)
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   VerfGH Bayern, 29.04.1993 - 91-VI-92   

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VerfGH Bayern, Entscheidung vom 29.04.1993 - 91-VI-92 (https://dejure.org/1993,11293)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 29. April 1993 - 91-VI-92 (https://dejure.org/1993,11293)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • VerfGH Bayern, 28.01.1993 - 25-VI-92

    Verbot von Zweitlisten einer Partei oder Wählergruppe: nur formelle Kriterien

    Auszug aus VerfGH Bayern, 29.04.1993 - 91-VI-92
    "Zu Verfassungsrechtsfragen bei Auslegung und Anwendung der Regelung des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 des Gemeindewahlgesetzes ( GWG ), wonach jede politische Partei und jede Wählergruppe für die Wahl der Gemeinderatsmitglieder nur einen Wahlvorschlag einreichen darf (Bezugnahme auf VerfGHE vom 28.1. 1993, Vf 25-VI-92 u.a.).«.
  • VG Regensburg, 01.10.2008 - RN 3 K 08.00955

    Beurteilung des "beherrschenden Betreibens" i.S.d. Art. 24 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4

    Dies gilt nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs auch bei einer Kandidatur auf den ersten, in der Regel besonders aussichtsreichen, Listenplätzen (vgl. BayVerfGH vom 29.4.1993 Az. 91-VI-92, vom 8.4.1993 Az. 79-VI-92).
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