Rechtsprechung
| EuGH, 26.04.1972 - 92/71 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Judicialis
Verordnung Nr. 2451/69 Kap. 20 Nr. 2; ; Verordnung Nr. 865/68 Art. 9 Abs. 2; ; Verordnung Nr. 865/68 Art. 2 Abs. 1
- EU-Kommission
Interfood GmbH / Hauptzollamt Hamburg Ericus
VERORDNUNG NR . 865/68 DES RATES, ARTIKEL 9 ABSATZ 2
1 . LANDWIRTSCHAFT - GEMEINSAME MARKTORGANISATION - OBST UND GEMÜSE - VERARBEITUNGSERZEUGNISSE - GEMEINSAMER ZOLLTARIF - TARIFIERUNG DER LANDWIRTSCHAFTLICHEN ERZEUGNISSE - ZWINGENDE GELTUNG FÜR DIE ANWENDUNG DER ZÖLLE - HINWEISCHARAKTER FÜR DIE FESTSETZUNG DER ... - EU-Kommission
Interfood GmbH / Hauptzollamt Hamburg Ericus
- Wolters Kluwer
Zolltarif für zuckerhaltige Früchte; Erhebung eines Zusatzzolls über den gebundenen Zollsatz hinaus; Herkunft eines in einem Erzeugnis enthaltenen Zuckers als Kriterium für die Tarifierung des Erzeugnisses
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
1. LANDWIRTSCHAFT - GEMEINSAME MARKTORGANISATION - OBST UND GEMÜSE - VERARBEITUNGSERZEUGNISSE - GEMEINSAMER ZOLLTARIF - TARIFIERUNG DER LANDWIRTSCHAFTLICHEN ERZEUGNISSE - ZWINGENDE GELTUNG FÜR DIE ANWENDUNG DER ZÖLLE - HINWEISCHARAKTER FÜR DIE FESTSETZUNG DER ABSCHÖPFUNG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
- FG Hamburg, 15.10.1971 - V 70/70
- Generalanwalt beim EuGH, 21.03.1972 - 92/71
- EuGH, 26.04.1972 - 92/71
- FG Hamburg, 11.07.1972 - V 70/70
Wird zitiert von ... (7)
- Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2014 - C-401/12
Rat u.a. / Vereniging Milieudefensie und Stichting Stop Luchtverontreiniging …
{FN:33} - Diese Auslegungsregel wurde erstmals im Urteil Interfood (92/71, EU:C:1972:30) aufgestellt und im Urteil Kommission/Deutschland (…EU:C:1996:313, Rn. 52) bestätigt.{FN:156} - Der Grundsatz der konformen Auslegung wurde im Urteil Interfood geschaffen (EU:C:1972:30).
- BFH, 11.04.1989 - VII R 83/86
Tarifierung von spanischem Aprikosenmarkt nach dem gemeinsamen Zolltarif
Die dem Urteil in EuGHE 1971, 577 widersprechende Entscheidung des EuGH vom 26. April 1972 Rs. 92/71 (EuGHE 1972, 231) sei nicht überzeugend.Damit erscheint das - nur - die Tarifierung betreffende spätere Urteil in der Rechtssache 92/71 in einleuchtender Weise abgegrenzt von der früheren Entscheidung.
- Generalanwalt beim EuGH, 09.09.1999 - C-293/98
EGEDA
Siehe auch Urteil vom 26. April 1972 in der Rechtssache 92/71, Interfood, Slg. 1972, 231, Randnr. 6).
- Generalanwalt beim EuGH, 19.04.1989 - 40/88
Paul F. Weber (in Liquidation) gegen Milchwerke Paderborn-Rimbeck e. G. - …
Eine vielleicht noch deutlichere Aussage findet sich in dem Urteil vom 26. April 1972 in der Rechtssache 92/71 (Interfood, Slg. 1972, 231), wo der Gerichtshof zu der Argumentation der Klägerin des Ausgangsverfahrens, "es gehe nicht an, daß eine Tarifierungsvorschrift in ein und demselben Kapitel desselben Zolltarifs unterschiedlich ausgelegt werde, je nachdem, ob es sich um die abschöpfungs- oder zollrechtliche Einordnung der Ware handelt", wie folgt Stellung genommen hat: "Eine solche Argumentation verkennt... die Eigenständigkeit der Vorschriften über die gemeinsamen Agrarmarktorganisationen. - Generalanwalt beim EuGH, 15.06.1978 - 5/78
Milchfutter GmbH & Co. KG gegen Hauptzollamt de Gronau. - Einordnung einer …
Rechtssache 92/71, Interfood, Slg. 1972, 231). - BFH, 17.07.1990 - VII R 87/88
Zolltarif eines Apfelsaftkonzentrates nach Dichte der Ware
Die Richtigkeit der Auffassung des Senats wird durch das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vom 26. April 1972 Rs. 92/71 (EuGHE 1972, 231) bestätigt. - Generalanwalt beim EuGH, 26.10.1978 - 87/78
Welding & Co. gegen Hauptzollamt Hamburg-Waltershof. - Maltrine.
(Ich verweise auf das Urteil des Gerichtshofes vom 26. April 1972 in der Rechtssache 92/71, Interfood GmbH, Slg. 1972, 231.) Auch bei der Berechnung der Abschöpfung darf man daher nicht von den Einstufungskriterien des Gemeinsamen Zolltarifs abweichen, außer in den Fällen, in denen dies erforderlich ist, um ernsthafte Störungen in der Funktionsweise des Systems zu verhindern.
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Rechtsprechung
| LG Aschaffenburg, 24.05.1971 - T 92/71 |
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
BGB § 168
Papierfundstellen
- Rpfleger 1971, 319
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Rechtsprechung
| FG Niedersachsen, 17.05.1974 - V 92/71 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 21.03.1972 - 92/71 |
Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
Interfood GmbH gegen Hauptzollamt Hamburg-Ericus.
Gemeinsamer Zolltarif - Tarifierungsvorschriften
Verfahrensgang
- FG Hamburg, 15.10.1971 - V 70/70
- Generalanwalt beim EuGH, 21.03.1972 - 92/71
- EuGH, 26.04.1972 - 92/71
- FG Hamburg, 11.07.1972 - V 70/70
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- EuGH, 17.06.1971 - 3/71
Bagusat / Hauptzollamt Berlin Packhof
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.03.1972 - 92/71
Zur Begründung ihrer Klage stützt sie sich im wesentlichen auf das in der Vorlagesache 3/71 ergangene Urteil des Gerichtshofes (EuGH, Slg. 1971, 577).- Das beklagte Hauptzollamt bringt demgegenüber vor, das Urteil 3/71 sei nicht von Interesse, weil es im jetzigen Fall nicht um die Abschöpfungspflicht, sondern nur um die Tarifierung einer Ware gehe.
Ratsverordnung Nr. 865/68, nach der auf Verarbeitungserzeugnisse mit Zukkerzusatz Abschöpfung zu erheben ist, und auf die dazu getroffenen Feststellungen des Urteils 3/71.
Es läßt sich nämlich der Standpunkt vertreten, die Probleme des jetzigen Falles (Zolltarifierung) seien logisch von denen der Rechtssache 3/71 (Abschöpfungserhebung) zu trennen, das Urteil 3/71 präjudiziere den gegenwärtigen Fall nicht notwendig, und es sei infolgedessen bei einer abweichenden Entscheidung keineswegs ein unerträglicher Widerspruch gegeben.
Weiterhin muß man sich klarmachen, daß das Urteil 3/71 ergangen ist im Hinblick auf den Wortlaut des Artikels 2 der Verordnung Nr. 865, die dazu gegebene ausdrückliche Begründung sowie das eindeutige Ziel der Handelsregelung, lediglich zugesetzten Zucker, nicht aber den in den Früchten enthaltenen Naturzucker einer Abschöpfung zu unterwerfen.
Dafür läßt sich sogar auf Feststellungen des Urteils 3/71 verweisen, die besagen, "diese in eine Zollverordnung aufgenommene Bestimmung (nämlich die Zusätzliche Vorschrift Nr. 2 zum Kapitel 20 des Gemeinsamen Zolltarifs) kann die Veranlagungsgrundlage einer Agrarabschöpfung nicht ändern, zumal Artikel 9 Absatz 2 der Verordnung Nr. 865/68 nur für die Tarifierung der unter diese Verordnung fallenden Waren auf sie verweist".
Lassen sich aber auf diese Weise die mit dem Urteil 3/71 zusammenhängenden Probleme meistern, so steht der Ansicht tatsächlich nichts im Wege, die Zusätzliche Vorschrift Nr. 2 zum Kapitel 20 des Gemeinsamen Zolltarifs enthalte eine Legaldefinition bzw. eine Fiktion ohne die Möglichkeit des Gegenbeweises.
Insofern kann ich auf die Ausführungen des Urteils 3/71 verweisen.
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Rechtsprechung
| FG Saarland, 15.02.1974 - 92/71 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1974, 1140
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