Rechtsprechung
| LG Berlin, 26.02.2008 - 92 O 24/07 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 07.07.2003 - II ZB 4/02
Anmeldung der Neugründung einer GmbH unter Verwendung eines "alten" Mantels
Auszug aus LG Berlin, 26.02.2008 - 92 O 24/07
Denn eine Umstrukturierung setzt eine Fortführung der ursprünglichen, noch aktiven Geschäftstätigkeit voraus (vgl. BGH, Beschluss vom 07.07.2003 - II ZB 4/02 - Rdn.11, zitiert nach Juris), diese liegt hier nach der Einstellung der Milchproduktion und der Veräußerung des gesamten Anlagenvermögens wie auch der Milchquoten nicht mehr vor. - BGH, 09.12.2002 - II ZB 12/02
Wirtschaftliche Neugründung einer GmbH durch Verwendung eines Mantels; Anwendung …
Auszug aus LG Berlin, 26.02.2008 - 92 O 24/07
25 Ein Fall der Verwendung eines gebrauchten GmbH-Mantels, der einer Neugründung einer GmbH gleichsteht (vgl. BGH Urt. V. 09.12.2002 - II ZB 12/02 -, OLG Jena, Beschluss vom 27.09.2006 - 6 W 287/06 -, beide zitiert nach Juris) ist vorliegend gegeben. - OLG Jena, 27.09.2006 - 6 W 287/06
Gründerhaftung bei Mantelverwendung
Auszug aus LG Berlin, 26.02.2008 - 92 O 24/07
25 Ein Fall der Verwendung eines gebrauchten GmbH-Mantels, der einer Neugründung einer GmbH gleichsteht (vgl. BGH Urt. V. 09.12.2002 - II ZB 12/02 -, OLG Jena, Beschluss vom 27.09.2006 - 6 W 287/06 -, beide zitiert nach Juris) ist vorliegend gegeben.
- LG Saarbrücken, 12.06.2009 - 13 S 65/09 Erfolgt die "Mantel-Verwendung" bereits vor der Offenlegung, so trifft die Gesellschafter gleichwohl eine Gründerhaftung, wobei lediglich umstritten ist, ob dies eine Unterbilanzhaftung zu dem Stichtag, zu dem sich die wirtschaftliche Neugründung erstmalig in gewichtbarer Weise nach außen manifestiert hat (in diesem Sinne: Schütz, NZG 2004, 746), oder ein unbeschränkte Verlustdeckungshaftung darstelle (vgl. LG Berlin, EWiR 2008, 401, zitiert nach juris;… Baumbach/Hueck/Fastrich, GmbH-Gesetz, 18. Auflage 2006, § 3 Rn. 13).
Rn. 25 b) Ob im Falle der "Mantel-Verwendung" die (Neu-)Gründer eine Verlustdeckungshaftung trifft, wenn sie die Offenlegung gegenüber dem Registergericht unterlassen (vgl. LG Berlin EWiR 2008, 401;… Baumbach/Hueck/Fastrich, a.a.O., § 3 Rn. 13;… Bredow/Schumacher, a.a.O.), oder ob auch in diesem Fall die - vorgezogen auf den Stichtag der Manifestierung der wirtschaftlichen Neugründung - eine Unterbilanzhaftung zum Tragen kommt (vgl. Schütz, NZG 2004, 746), ist umstritten.
- KG, 07.12.2009 - 23 U 24/09
Unterbilanzhaftung des GmbH-Gesellschafters: Unterlassene Offenlegung der …
Rn. 19 b) Mehrere Gerichte und weite Teile des Schrifttums wollen aus den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 9.12.2002 - II ZB 12/02 (BGHZ 153, 158) und 07.07.2003 - II ZB 4/02 (BGHZ 155, 318) herauslesen, dass die Gesellschafter nach Maßgabe der für die Vor-GmbH entwickelten Vorbelastungshaftung auch dann haften, wenn bei der wirtschaftlichen Neugründung das satzungsmäßige Stammkapital uneingeschränkt vorhanden war, jedoch eine Offenbarung unterblieben ist (…vgl. OLG Jena, ZIP 2007, 124 Rz. 18; OLG Köln, ZIP 2008, 973; LG Berlin, Urt. vom 26.02.2008 - 92 O 24/07 = EWiR 2008, 401 LS;… OLG Jena, GmbHR 2004, 1468 Rz. 13, das sogar eine Außenhaftung bejaht.).
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