Rechtsprechung
| BFH, 14.09.1965 - I 93/63 U |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Steuerliche Anrechenbarkeit von Aufwendungen für die Erneuerung einer Hangstützmauer als Erhaltungsaufwendungen für ein Gebäude
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen des Vorliegens eines selbständigen Wirtschaftsguts
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 83, 488
- BStBl III 1965, 674
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (1)
- BFH, 27.03.1963 - I 201/62 U
Selbständige Bewertung und Nutzung von Wirtschaftsgütern
Auszug aus BFH, 14.09.1965 - I 93/63 U
Das ist nicht der Fall, wenn das Wirtschaftsgut mit einem anderen Wirtschaftsgut derart verbunden ist, daß es nur in der Gesamtheit mit dem anderen Wirtschaftsgut, als dessen Teil es sich darstellt, bewertungsfähig ist (Urteil des Bundesfinanzhofs I 201/62 U vom 27. März 1963, BStBl 1963 III S. 304, Slg. Bd. 76 S. 837).
- BFH, 30.08.1994 - IX R 23/92
Baumängel vor Fertigstellung eines Gebäudes rechtfertigen keine AfaA
Hangstützmauern, die der Errichtung eines Gebäudes dienen, sind keine selbständigen Wirtschaftsgüter, sondern dem Gebäude als unselbständige Bestandteile zuzuordnen (BFH-Urteile vom 14. September 1965 I 93/63 U, BFHE 83, 488, BStBl III 1965, 674; vom 27. Januar 1994 IV R 104/92, BFHE 174, 136, BStBl II 1994, 512). - BFH, 27.01.1994 - IV R 104/92
Zu den Herstellkosten eines Gebäudes oder einer Außenanlage rechnen auch die beim …
Es ist deshalb gerechtfertigt, in beiden Fällen Herstellungskosten des Gebäudes anzunehmen; vgl. auch Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 14. September 1965 I R 93/63 U (BFHE 83, 488, BStBl III 1965, 674) und vom 3. Juni 1975 VIII R 156/71 (BFHE 116, 32, BStBl II 1975, 696) zur Behandlung der Kosten der Errichtung bzw. Erneuerung einer Hangstützmauer als Herstellungskosten bzw. Erhaltungsaufwand für das Gebäude. - BFH, 25.08.1989 - III R 17/84
1. Silo zur Speicherung von Produktionsabfall ist auch dann Betriebsvorrichtung, …
a) Als selbständig ist ein Wirtschaftsgut anzusehen, wenn es für sich bewertungsfähig (§ 6 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes - EStG - § 240 Abs. 1 des Handelsgesetzbuches - HGB -) und nicht mit einem anderen Wirtschaftsgut derart verbunden ist, daß es nach der Verkehrsanschauung nur in der Gesamtheit mit dem anderen, als dessen Teil es sich darstellt, bewertet werden kann (BFH-Urteile vom 14. September 1965 I 93/63 U, BFHE 83, 488, BStBl III 1965, 674;… vom 30. April 1982 III R 41/79, nicht veröffentlicht - NV - Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz mit Nebengesetzen, Kommentar, § 4 EStG Rdnr. 16 p; Freericks, Bilanzierungsfähigkeit und Bilanzierungspflicht in Handels- und Steuerbilanz 1976, 319).
- BFH, 05.12.1974 - V R 30/74
Begriff des Wirtschaftsguts in § 30 Abs. 2 Satz 1 UStG 1967
Ein Wirtschaftsgut, dessen wirtschaftlicher Wert als Einzelheit von Bedeutung und bei einer Veräußerung greifbar ist (vgl. BFH-Urteile vom 9. Juli 1969 I R 38/66, BFHE 96, 559, BStBl II 1969, 744, und vom 28. Januar 1954 IV 255/53 U, BFHE 58, 516, BStBl III 1954, 109) kann jedoch dann nicht angenommen werden, wenn es mit einem anderen Wirtschaftsgut derart verbunden ist, daß es nur in der Gesamtheit mit dem anderen Wirtschaftsgut, als dessen Teil es sich darstellt, bewertungsfähig ist (vgl. BFH-Urteil vom 14. September 1965 I 93/63 U, BFHE 83, 488, BStBl III 1965, 674). - FG Rheinland-Pfalz, 13.09.2018 - 6 K 1856/15
Zur steuerlichen Behandlung von Maßnahmen der Landgewinnung
In gleicher Weise wurden durch die Kosten für die Errichtung bzw. Erneuerung einer Hangstützmauer durch den Bundesfinanzhof dem Gebäude (Herstellungskosten bzw. Erhaltungsaufwand) zugeordnet (BFH-Urteil vom 14. September 1965 I 93/63 U, BFHE 83, 488, BStBl III 1965, 674 und vom 3. Juni 1975 VIII R 156/71, BFHE 116, 32, BStBl II 1975, 696). - BFH, 03.06.1975 - VIII R 156/71
Erneuerungsaufwendungen - Hangstützmauer eines Gebäudes - Aufwendungen
Aufwendungen für die Erneuerung einer Hangstützmauer, die der Sicherung eines Gebäudes gegen Abrutschen infolge der Lage am Hang dient, können zwar nach dem BFH-Urteil vom 14. September 1965 I 93/63 U (BFHE 83, 488, BStBl III 1965, 674) dem Grunde nach Erhaltungsaufwand eines Gebäudes sein.
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Rechtsprechung
| EuGH, 07.07.1964 - 93/63 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
EWG/EAG BeamtStat Art. 102; ; EWG/EAG BeamtStat Art. 34
- EU-Kommission
Van Nuffel / Kommission EAG
1 . BEAMTE - KLAGEN GEGEN VOR VERÖFFENTLICHUNG DES STATUTS ERGANGENE, DIE RECHTSSTELLUNG VON BEDIENSTETEN BETREFFENDE VERFÜGUNGEN - NICHTANWENDBARKEIT DES STATUTS VOR DER ÜBERNAHME VON BEDIENSTETEN IN DAS BEAMTENVERHÄLTNIS
- EU-Kommission
Simone Van Nuffel, verehelichte Minot gegen Kommission der Europäischen Atomgemeinschaft.
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen an die Einstufung eines Beamten durch die Verwaltungsbehörde; Anforderungen an die Fehlerhaftigkeit des Überleitungsverfahrens; Unvereinbarkeit der Übernahme in das Beamtenverhältnis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
1. BEAMTE - KLAGEN GEGEN VOR VERÖFFENTLICHUNG DES STATUTS ERGANGENE, DIE RECHTSSTELLUNG VON BEDIENSTETEN BETREFFENDE VERFÜGUNGEN - NICHTANWENDBARKEIT DES STATUTS VOR DER ÜBERNAHME VON BEDIENSTETEN IN DAS BEAMTENVERHÄLTNIS
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 17.06.1964 - 93/63
- EuGH, 07.07.1964 - 93/63
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 17.06.1964 - 93/63 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- EU-Kommission
Simone Van Nuffel, verehelichte Minot gegen Kommission der Europäischen Atomgemeinschaft.
- EU-Kommission
Simone Van Nuffel, verehelichte Minot gegen Kommission der Europäischen Atomgemeinschaft.
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 17.06.1964 - 93/63
- EuGH, 07.07.1964 - 93/63
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- EuGH, 09.06.1964 - 69/63
Anne-Marie Capitaine, Ehefrau von Gérard Marcillat gegen Kommission der …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.06.1964 - 93/63
Ich brauche mich in dieser Hinsicht nur auf meine Ausführungen und auf das Urteil vom 9. Juni 1964 in der Rechtssache 69/63 (Frau Capitaine-Marcillat) zu berufen; aus beidem geht hervor, daß die Klagefrist nach Artikel 91 des Statuts auf die zu den prästatutarischen Vertragsverhältnissen, d. h. vor der Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit nach Artikel 102, ergangenen Verfügungen keine Anwendung findet.
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