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Rechtsprechung
   AG Wiesbaden, 13.01.2011 - 93 C 107/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,14090
AG Wiesbaden, 13.01.2011 - 93 C 107/11 (https://dejure.org/2011,14090)
AG Wiesbaden, Entscheidung vom 13.01.2011 - 93 C 107/11 (https://dejure.org/2011,14090)
AG Wiesbaden, Entscheidung vom 13. Januar 2011 - 93 C 107/11 (https://dejure.org/2011,14090)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.06.1978 - VI ZR 66/77

    Ersatzansprüche eines Bankkunden wegen Fehlmeldungen einer zentralen …

    Auszug aus AG Wiesbaden, 13.01.2011 - 93 C 107/11
    Aufgrund der Meldungen der Antragsgegnerin können deren Kunden ohne wesentliche Risiken arbeiten, was auch dazu führt, dass die Kredite schnell und reibungslos abgewickelt und vielfach ohne übermäßige Sicherheitsleistung des Kreditnehmers gewährt werden können (vergleiche BGH, NJW 1978, 2151).
  • LG Wiesbaden, 21.10.2010 - 5 T 9/10

    Widerrufsanspruch gegen eine Datenübermittlung an Wirtschaftsinformationsdienst …

    Auszug aus AG Wiesbaden, 13.01.2011 - 93 C 107/11
    Hinzukommt, dass sich der Antragsgegner auf Nachfrage ohnehin auf sein bisheriges Zahlungsverhalten und das vorausgegangene Insolvenzverfahren hinweisen müsste (so auch Amtsgericht Wiesbaden, Beschluss vom 29.11.2010, 91 C 4983/10; Amtsgericht Wiesbaden, Beschluss vom 18.08.2010, 91 C4018/10, nachfolgend Landgericht Wiesbaden, Beschluss vom 21.10.2010, 5 T 9/10).
  • VG Karlsruhe, 05.09.2012 - 6 K 1782/12

    Löschungsanspruch hinsichtlich von einer Wirtschaftsauskunftei gespeicherten …

    Rn. 20 Soweit der Antragsgegner hierzu vorträgt, die Vorschrift des § 35 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 BDSG würde falsch verstanden, wenn ihr die Bedeutung zugemessen würde, dass die Information über das erledigende Ereignis selbst drei Jahre gespeichert werden dürfe, so verkennt er, dass genau dies die Aussage der von ihm zitierten Beschlüsse des Oberlandesgerichts Frankfurt (…a.a.O.) und des Amtsgerichts Wiesbaden (Beschluss vom 13.01.2011 - 93 C 107/11 - DUD 2011, 364) ist.
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