Rechtsprechung
| AG Wiesbaden, 17.12.1999 - 93 C 3460/99 - 25 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Kanzlei Prof. Schweizer
Vertragswidriger Gebrauch der Mietsache - Katzennetz an Balkon
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Katzennetz, Unterlassungsanspruch
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Eigenmächtiges Anbringen eines Katzennetzes am Balkon unzulässig - Vertragswidriger Gebrauch der Mietsache liegt vor
Papierfundstellen
- NJW-RR 2000, 1031
- NZM 2000, 711
Wird zitiert von ... (2)
- AG Berlin-Spandau, 01.10.2012 - 6 C 281/12
Vermieter muss einem Pavillon auf der Terrasse nicht zustimmen!
Diese Voraussetzungen sind bereits erfüllt, wenn der Mieter ein sichtbares Katzennetz anbringt (…vgl. Eisenschmid a.a.O.;… AG Neukölln a.a.O.; AG Wiesbaden, Urteil vom 17. Dezember 1999 - 93 C 3460/99 [NJW-RR 2001, 1031]; zur ähnlichen Problematik bei der Wohnungseigentümergemeinschaft: OLG Zweibrücken, Beschluss vom 9. März 1998 - 3 W 44/98 [NZM 1998, 376]). - AG München, 14.09.2011 - 413 C 25938/10
Wohnraummiete: Fristlose Kündigung bei baulichen Veränderungen durch den Mieter …
Dies gilt selbst für Netze, die das Entweichen von Hauskatzen verhindern sollen (AG Wiesbaden NJW-RR 2000, 1031) und demzufolge erst recht für bunten Sicht- und Windschutz, der weitaus mehr geeignet sein kann, das Erscheinungsbild des Anwesens zu stören.
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