Rechtsprechung
| AG Düsseldorf, 21.04.2016 - C 94/15 |
Verfahrensgang
- AG Düsseldorf, 21.04.2016 - C 94/15
- AG Düsseldorf, 21.04.2016 - 13c C 94/15
- LG Düsseldorf, 25.06.2018 - 22 S 127/16
- BGH, 19.11.2019 - II ZR 263/18
Wird zitiert von ... (4)
- LSG Berlin-Brandenburg, 25.05.2016 - L 38 SF 1/16
Ausschluss einer Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer bei …
Bereits zuvor hatte er am 28. November 2013 eine Klage beim LSG eingereicht, mit der er Entschädigung wegen einer überlange Verfahrensdauer des im Verfahren - L 5 AS 1437/10 - gestellten PKH-Antrages geltend machte; diese Klage wurde bei dem LSG zunächst als solche übersehen und sodann im April 2015 unter dem Aktenzeichen - L 37 SF 94/15 EK AS - registriert.Der 37. Senat hat beide Klagen unter dem Aktenzeichen - L 37 SF 94/15 EK AS - weitergeführt (Beschluss vom 14. September 2015).
Bereits mit Schreiben vom 20. Dezember 2014 und 2. März 2015 (Eingang bei Gericht am 26. März 2015) hatte er die Verzögerung des seit 28. November 2013 anhängigen Verfahrens (- L 37 SF 94/15 EK AS -) gerügt.
Gleiches gelte auch in Bezug auf das Ausgangsverfahren - L 37 SF 94/15 EK AS -.
Rn. 18 Soweit der Kläger Entschädigung für eine unangemessene Verzögerung der Entscheidung über seinen bereits am 28. November 2013 gestellten PKH-Antrag im Verfahren - L 37 SF 94/15 EK AS - geltend macht (2. Ausgangsverfahren), ist die Wartefrist indes gewahrt.
Auf das wegen einer falschen Zuordnung bei dem Landessozialgericht (LSG) erst später registrierte Ausgangsverfahren - L 37 SF 94/15 EK AS - bezogene Verzögerungsrügen hatte er bereits am 20. Dezember 2014 und 26. März 2015 erhoben.
Dabei zählt das hier (nur) zulässig streitbefangene PKH-Verfahren im Ausgangsverfahren - L 37 SF 94/15 EK AS - zu den Gerichtsverfahren iSv § 198 Abs. 1 Satz 1 GVG, wie zweifelsfrei aus § 198 Abs. 6 Nr. 1 Halbs 1 GVG erhellt.
- VGH Baden-Württemberg, 10.08.2015 - 10 S 278/15
Fahrtenbuchauflage bei erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem …
Wie das Verwaltungsgericht zu Recht unter Hinweis auf die einheitliche ober- und höchstgerichtliche Rechtsprechung ausführt, steht ein Aussage- oder Zeugnisverweigerungsrecht des Fahrzeughalters in einem Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren der Anordnung zum Führen eines Fahrtenbuchs nicht entgegen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 07.12.1981 - 2 BvR 1172/81 - NJW 1982, 568; BVerwG, Beschlüsse vom 22.06.1995 - 11 B 7.95 - Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 22; sowie vom 11.08.1999 - 3 B 96.99 - NZV 2000, 386; Senatsbeschlüsse vom 15.04.2009 - 10 S 584/09 -VBlBW 2009, 356; vom 29.04.2013 - 10 S 291/13 - sowie ausführlich Beschluss vom 10.02.2015 - 10 S 94/15). - LSG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2016 - L 19 AS 1083/16
Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs
Von diesen wiederum erhielten 1, 25 Millionen Pflegebedürftige ausschließlich Pflegegeld - das bedeutet, dass sie in der Regel allein durch Angehörige gepflegt wurden (vgl. Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes vom 12.03.2015 - 94/15). - LG Hamburg, 10.06.2016 - 330 O 391/15
Kapitalanlagebeteiligung an einem geschlossenen Schiffsfonds: Haftung von …
Das erkennende Gericht schließt sich insoweit der übereinstimmenden Rechtsprechung der Bankenkammern des Landgerichts Hamburg in einer Vielzahl bereits entschiedener Parallelverfahren an (vgl. Urteil vom 14.12.2015 - 318 0 111/15; Urteil vom 14.03.2016 - 318 0 112/15; Urteil vom 14.04.2016 - 302 0 94/15; Urteil vom 28.04.2016 - 330 0 186/15; Urteil vom 06.05.2016 - 330 0 143/15).
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