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Rechtsprechung
   AG Bersenbrück, 05.06.2014 - 6 Cs - 940 Js 50521/13 (602/13)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,23462
AG Bersenbrück, 05.06.2014 - 6 Cs - 940 Js 50521/13 (602/13) (https://dejure.org/2014,23462)
AG Bersenbrück, Entscheidung vom 05.06.2014 - 6 Cs - 940 Js 50521/13 (602/13) (https://dejure.org/2014,23462)
AG Bersenbrück, Entscheidung vom 05. Juni 2014 - 6 Cs - 940 Js 50521/13 (602/13) (https://dejure.org/2014,23462)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    AufenthG § 95 Abs. 2 Nr. 1, AufenthG § 11 Abs. 1 S. 1
    Ausländerstrafrecht, EuGH, Filev/Osmani, Rückführungsrichtlinie, Befristung, Einreisesperre, Einreiseverbot, Unionsrecht, europarechtskonforme Auslegung, Wiedereinreise, unerlaubte Einreise, Strafverfolgung, Strafverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 19.09.2013 - C-297/12

    Filev und Osmani - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Rückführung …

    Auszug aus AG Bersenbrück, 05.06.2014 - 6 Cs 602/13
    Der EuGH hat in dem Urteil vom 19. September 2013 in der Rechtssache C-297/12 (Filev/Osmani) entschieden, dass Artikel 11 Absatz 2 der Richtlinie 2008/115 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger (Rückführungsrichtlinie) dahin auszulegen ist, dass er einer nationalen Vorschrift wie § 11 Absatz 1 des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (AufenthG) entgegensteht, die die Befristung eines Einreiseverbots davon abhängig macht, dass der betreffende Drittstaatsangehörige einen Antrag auf eine derartige Befristung stellt.

    Das Urteil in der Rechtssache C-297/12 betrifft nicht nur Fallkonstellationen, in denen eine Wiedereinreise nach Ablauf von fünf Jahren nach erfolgter Zurückschiebung erfolgt ist.

  • OLG Hamm, 13.12.2016 - 3 RVs 90/16

    Nachträgliche Befristung eines Einreiseverbots eines Drittstaatenangehörigen …

    Aufgrund der gesetzlichen Konstruktion des Einreiseverbotes als gesetzliche Folge der (zwangsweisen) Aufenthaltsbeendigung muss dieses Behördenhandeln als Grundlage der Strafbarkeit nicht nur wirksam, sondern rechtmäßig sein (…ausführlich Huber-Hörich, AufenthG, 2. Aufl., § 95, Rdnr. 206, 215;… ebenso Hofmann-Fahlbusch, Ausländerrecht, 2. Aufl., § 95 AufenthG, Rdnr. 203; AG Bersenbrück, Beschluss vom 5. Juni 2014 - 6 Cs 940 Js 50521/13 (602/13)).
  • BGH, 13.07.2016 - 1 StR 279/16

    Unerlaubter Aufenthalt von Ausländern: Verstoß gegen ein unbefristetes …

    Dass trotz seiner bestandskräftigen Ausweisung und der Abschiebung im Jahr 2003 der Qualifikationstatbestand des § 95 Abs. 2 Nr. 1 AufenthG wegen Überschreitens der Fünfjahresfrist nicht eingreift (vgl. hierzu nur EuGH, Urteil vom 19. September 2013 - C-297/12, NJW 2014, 527, 528), steht einer Strafbarkeit nach dem Grundtatbestand des § 95 Abs. 1 AufenthG nicht entgegen, da dieser nicht an die Zuwiderhandlung gegen ein unbefristet erteiltes Wiedereinreiseverbot anknüpft (…Mosbacher, in Ignor/Mosbacher (Hrsg.) Handbuch Arbeitsstrafrecht, 3. Aufl. 2016, § 4 Rn. 266; vgl. aber auch AG Bersenbrück, Beschluss vom 5. Juni 2014 - 6 Cs 940 Js 50521/13 (602/13) sowie Hecker, ZIS 2014, 47, 51, wobei diese eine Strafbarkeit nach § 95 Abs. 1 AufenthG nicht prüfen).
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