Rechtsprechung
| AG Frankfurt/Main, 25.08.2008 - 941 OWi 52/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Nr 9003 GKVerz, § 107 Abs 5 OWiG
Aktenversendungspauschale: Anfallen der Pauschale bei dem Einlegen von Bußgeldakten in das Gerichtsfach eines Rechtsanwalts bei der gemeinsamen Briefannahmestelle der Justizbehörden - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Aktenversendungspauschale: Anfallen der Pauschale bei dem Einlegen von Bußgeldakten in das Gerichtsfach eines Rechtsanwalts bei der gemeinsamen Briefannahmestelle der Justizbehörden
- Wolters Kluwer
Aktenversendungspauschale: Anfallen der Pauschale bei dem Einlegen von Bußgeldakten in das Gerichtsfach eines Rechtsanwalts bei der gemeinsamen Briefannahmestelle der Justizbehörden
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- OLG Hamm, 19.12.2005 - 2 Ws 300/05
Aktenversendungspauschale; Abgeltungsbereich; Rücksendung der Akten; Kosten des …
Auszug aus AG Frankfurt/Main, 25.08.2008 - 941 OWi 52/08
Wenn diese Form der Aktenüberlassung aber gebührenfrei ist, kann es bei der Gebühr für die Versendung der Akten nicht um die Bezahlung von Serviceleistungen des Gerichts gehen, sondern allein um die pauschale Abgeltung gerichtlicher Auslagen, und zwar unabhängig von der Anzahl der versandten Akten pro Sendung." (Abweichende Meinung wohl OLG Hamm, Beschluss vom 9.12.2005, Az. 2 Ws 300/05, das nicht nur auf die Portokosten, sondern auch auf weitere "Serviceleistungen" abstellt und ausführt: "Wegen der pauschalierten Betrachtungsweise kommt es nicht darauf an, in welcher Höhe tatsächlich Kosten durch die Aktenversendung entstehen. Im Einzelfall lässt sich der konkrete Aufwand nur schwer feststellen. Der besondere Aufwand (der Justiz) ist nicht auf Portokosten beschränkt, sondern besteht darin, dass zur Erledigung eines Aktenversendungsgesuchs u. a. die Akte mit einem Übersendungsschreiben zu versehen, eine Retentakte anzulegen und die Aktenrücksendung zu überwachen ist. - LAG Schleswig-Holstein, 09.02.2007 - 1 Ta 62/06
Kostenfestsetzung, Aktenversendungspauschale, Versendungspauschale, Gerichtsfach, …
Auszug aus AG Frankfurt/Main, 25.08.2008 - 941 OWi 52/08
Rn. 7 Folgerichtig hat das LAG Schleswig-Holstein (Beschluss vom 09.02.2007, Az. 1 Ta 62/06) festgestellt: "Die Aktenversendungspauschale gemäß Nr. 9003 KV GKG (juris GKG 2004 Anl 1 Nr. 9003) fällt nicht an, wenn die Akte in ein Gerichtsfach eingelegt wird.". - LAG Hessen, 27.09.2005 - 13 Ta 401/05
Aktenversendungspauschale
Auszug aus AG Frankfurt/Main, 25.08.2008 - 941 OWi 52/08
Das Gericht schließt sich insoweit der Auffassung des Hess. LAG (Beschluss vom 27.09.2005, Az.13 Ta 401/05) an, welches ausführt: "Gemäß Nr. 9003 KV GKG in der Fassung des Justizkommunikationsgesetzes vom 22. März 2005 (BGBl. I., S. 837) beträgt - inhaltlich gegenüber der Vorversion unverändert - die "Pauschale für … die Versendung von Akten auf Antrag je Sendung 12, 00 Euro….
- AG Frankfurt/Main, 15.09.2008 - 944 OWi 24/08
Ordnungswidrigkeitsverfahren: Aktenversendungspauschale; Kosten- und …
Die Aktenversendungspauschale gemäß Nr. 9003 KV GKG fällt nicht an, wenn die Verwaltungsbehörde bei Gericht ein eigenes Postfach unterhält, welches täglich durch einen Kurierfahrer aufgesucht wird, und diesem dabei auch Akten zum Einlegen in das Gerichtsfach des Akteneinsicht beantragenden Rechtsanwalts vom 25.08.2008 - 941 OWi 52/08 (Anschluss an Amtsgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 25.08.2008 - 941 OWi 52/08-).Da die Verwaltungsbehörde ohnehin täglich einen Kurierfahrer zur Leerung des eigenen Postfaches bei dem Amtsgericht Frankfurt am Main einsetzt, ist ihr durch das Mitgeben der Akte zum Einlegen in das Gerichtsfach des Antragstellers kein zusätzlicher Aufwand entstanden, der mit der Versendungspauschale abzugelten wäre (so auch Amtsgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 25.08.2008, Az.: 941 OWi 52/08, veröffentlicht in Landesrechtsprechungsdatenbank Hessen, www.rechtsprechung.hessen.de).
- OLG Koblenz, 14.01.2013 - 14 W 19/13
Gerichtskosten: Pauschale für die Versendung von Akten bei Abholung durch Anwalt …
Zutreffend hat der Bezirksrevisor bei dem Landgericht Koblenz darauf hingewiesen, dass in der Rechtsprechung nahezu einhellig die Auffassung vertreten wird, dass die Aktenversendungspauschale dafür nicht zu erheben ist (vgl. Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, 1. Strafsenat, Beschluss vom 26.01.2012 - 1 Ws 568/11 - zu einem allerdings im Tatsächlichen etwas anders gelagerten Sachverhalt; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 09.02.2007 - 1 Ta 62/06; VG Meinigen, Beschluss vom 28.07.2005 - 5 K 463/04.Me; LG Koblenz, Beschluss vom 26.07.1996 - 2103 Js 20219/95 - 1 Kls -; LG Chemnitz, Beschluss vom 03.02.2010 - 2 Qs 1212/09; LG Göttingen, Beschluss vom 27.07.1995 - 5(6) S 405/94; LG Münster, Beschluss vom 29.03.1995 - 7 Qs 48/95; LG Detmold, Beschluss vom 02.03.1995 - 4 KLs 3 Js 388/94; AG Ahaus, Beschluss vom 16.03.1995 - 2 Gs 129/95; AG Frankfurt, Beschluss vom 25.08.2008 - 941 OWi 52/08; AG Moers, Beschluss vom 19.05.2000 - 5 Gs 237/00; AG Düsseldorf, Beschluss vom 16.08.1996 - 905 Js 2294/95 - 1 AR 104; AG Göttingen, Beschluss vom 03.01.1996 - 33 Gs 36/95; AG Münster, Beschluss vom 07.02.1995 - 2 Gs 3480/94). - OLG Naumburg, 26.01.2012 - 1 Ws 568/11
Anfall der Aktenversendungspauschale: Einlegen der Akte in ein Fach des …
(vgl. AG Frankfurt Beschluss vom 25.08.2008 (941 OWi 52/08)). - OLG Düsseldorf, 04.11.2009 - 1 Ws 447/09
Unanhängig voneinander anfallende Aktenversendungspauschale bei räumlicher …
Daraus und aus dem "Wesen" (…OLG Köln aaO Rdnr. 11) einer Pauschale folgt, dass es auf die Entfernung (…hier "geschätzte 200 m Luftlinie", im Fall des BVerfG aaO rd. 65 km [Arnsberg - Marsberg]) zwischen der aktenführenden Stelle und dem Ort, an dem Akteneinsicht gewünscht wird, nicht ankommt und auch keine Rolle spielt, ob die Akten mit Dienstfahrzeugen der Justiz (…im Fall des BVerfG aaO) oder durch einen Fremddienstleister transportiert werden, und ob sie allein oder mit anderen Akten ("Sowiesokosten") an den Ort der Akteneinsicht versandt werden (streitig; vgl. LAG Schleswig-Holstein NJW 2007, 2510; AG Frankfurt am Main, 941 OWi 52/08 vom 25. August 2008, 944 OWi 24/08 vom 15. September 2008 und 946 OWi 19/08 vom 14. Oktober 2008 ).
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