Rechtsprechung
| LG Berlin, 30.04.2009 - 96 O 60/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- MIR - Medien Internet und Recht
Zur Rechtsmissbräuchlichkeit wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen, wenn trotz Vorliegens einer Honorarvereinbarung (deutlich höhere) tatsächlich nicht entstandene Aufwendungen in Höhe der Wertgebühren des RVG nach § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG geltend gemacht werden.
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- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- damm-legal.de (Ausführliche Zusammenfassung)
§§ 8 Abs. 4, 12 Abs. 1 S. 2 UWG
Rechtsmissbräuchlichkeit der Abmahnung wegen außergerichtlicher Honorarvereinbarung - damm-legal.de (Kurzinformation)
§ 8 Abs. 4 UWG
Abmahnung ist auch dann rechtsmissbräuchlich, wenn Händler vom Handeln seines Rechtsanwalts nichts weiß - online-und-recht.de (Kurzinformation)
Rechtsmissbräuchliche Abmahnung bei reinem Gebühreninteresse
- dr-bahr.com (Kurzinformation und -anmerkung)
Abmahnungsmissbrauch bei reinem Gewinnerzielungsinteresse
- antiquariatsrecht.de (Kurzinformation und Auszüge)
Die Geltendmachung von Anwaltsgebühren trotz Honorarvereinbarung ist rechtsmissbräuchlich
- schreiner-lederer.de (Kurzinformation)
Rechtsmissbrauch bei Abmahnung: Überhöhte Kostenerstattung bei vereinbartem Pauschalbetrag
Besprechungen u.ä. (2)
- shopbetreiber-blog.de (Entscheidungsbesprechung)
Rechtsmissbräuchliche Abmahnungen
- dr-bahr.com (Kurzinformation und -anmerkung)
Abmahnungsmissbrauch bei reinem Gewinnerzielungsinteresse
Papierfundstellen
- MMR 2009, 652 (Ls.)
- MIR 2009, Dok. 115
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