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   LG Berlin, 03.11.2010 - 97 O 149/10   

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https://dejure.org/2010,21073
LG Berlin, 03.11.2010 - 97 O 149/10 (https://dejure.org/2010,21073)
LG Berlin, Entscheidung vom 03.11.2010 - 97 O 149/10 (https://dejure.org/2010,21073)
LG Berlin, Entscheidung vom 03. November 2010 - 97 O 149/10 (https://dejure.org/2010,21073)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Die Dringlichkeitsvermutung i.R.e. wettbewerbsrechtlichen Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung kann durch das Verhalten des Antragstellers selbst widerlegt werden; Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung i.R.e. wettbewerbsrechtlichen Antrags auf Erlass einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 12 Abs. 2; UWG § 25
    Die Dringlichkeitsvermutung i.R.e. wettbewerbsrechtlichen Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung kann durch das Verhalten des Antragstellers selbst widerlegt werden; Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung i.R.e. wettbewerbsrechtlichen Antrags auf Erlass einer ...

Kurzfassungen/Presse (5)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 25 UWG
    "Curry 36 vs. Curry 66″ / Dringlichkeit für den einstweiligen Rechtsschutz entfällt bei Kenntnis seit ca. 4 Jahren

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Curry 36 oder Curry 66 - alles Wurst

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    "Curry 36" oder "Curry 66"

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Streit der Currywurstbudenbesitzer

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Verwechslungsgefahr bei einem Currywurst-Imbiss

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamburg, 11.08.2005 - 5 U 19/05

    Wettbewerbsverstoß: Dringlichkeitsvermutung bei Kenntnis über einen Zeitraum von

    Auszug aus LG Berlin, 03.11.2010 - 97 O 149/10
    Eine Widerlegung ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn der Antragsteller längere Zeit zuwartet, obwohl er den Wettbewerbsverstoß und die Person des Verantwortlichen kennt oder sich dieser Erkenntnis bewusst verschließt (vgl. OLG Hamburg, NJOZ 2005, 4308; Köhler/Bornkamm, UWG , 28. Aufl., § 12 Rnr. 3.15).

    Die Dringlichkeit ist auch nicht wieder durch die Kenntnisnahme des Artikels im "...." vom 23. August 2010 aufgelebt, weil es sich um einen praktisch kerngleichen Verstoß handelt (vgl. OLG Hamburg NJOZ 2005, 4308).

  • OLG Hamburg, 25.02.1999 - 3 U 272/98

    Irreführung der Werbung der Bezeichnung "Schoko-Keks" für einen mit Kakao-Creme

    Auszug aus LG Berlin, 03.11.2010 - 97 O 149/10
    Der positiven Kenntnis steht es gleich, wenn sich der Antragsteller bewusst der Kenntnis verschließt (vgl. Kammergericht, KG-Report 1999, 327; OLG Hamburg, WRP 1999, 683, 684).

    Aus diesem Grunde spielt es grundsätzlich auch keine Rolle, dass der beanstandete Wettbewerbsverstoß objektiv schon seit längerer Zeit andauert (vgl. OLG Hamburg WRP 1999, 683, 684).

  • OLG Hamburg, 12.02.2007 - 5 U 189/06

    Wettbewerbsrecht: Anforderungen an die Beurteilung einer Selbstwiderlegung der

    Auszug aus LG Berlin, 03.11.2010 - 97 O 149/10
    Es genügt insoweit die Kenntnis der Tatsachen, die den Wettbewerbsverstoß begründen, soweit daraus die Wettbewerbswidrigkeit objektiv erkennbar ist (vgl. OLG Hamburg WRP 2007, 675, 677).
  • OLG Köln, 13.12.1996 - 6 U 191/96

    Brutto

    Auszug aus LG Berlin, 03.11.2010 - 97 O 149/10
    Die bloß fahrlässige Unkenntnis reicht nicht aus, da keine Marktbeobachtungspflicht besteht (vgl. OLG Köln NJW 1997, 3179 ).
  • OLG Karlsruhe, 22.02.1995 - 6 U 250/94
    Auszug aus LG Berlin, 03.11.2010 - 97 O 149/10
    Bei einem seit längerer Zeit unbeanstandet gebliebenen Werbeauftritt kann die Dringlichkeitsvermutung des § 12 Abs. 2 UWG allerdings im Einzelfall so stark erschüttert sein, dass vom Antragsteller eine Darlegung erwartet werden kann, wann er bzw. seine maßgeblichen Mitarbeiter von dem Verstoß Kenntnis erhalten haben (vgl. OLG Karlsruhe GRUR 1995, 510, 511).
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