Rechtsprechung
| BFH, 11.02.1960 - V 98/58 U |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Material zur Herstellung von Stahlwaren - Mittelbar entgeltliche Überlassung von Stahlschrott - Umsatzsteuerpflicht hinsichtlich des Wertes von mittelbar entgeltlich überlassenem Schrott - Schrottabfälle als zusätzliches Entgelt für die Werkleistung des Beauftragten - ...
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 70, 399
- DB 1960, 430
- BStBl III 1960, 149
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (2)
- BFH, 26.09.1957 - V 264/55 U
Überlassen von Innereien als Arbeitslohn - Voraussetzungen für die Gewährung des …
Auszug aus BFH, 11.02.1960 - V 98/58 U
Es muß, worauf die Rb. zutreffend hinweist, der Verarbeitungsauftrag und die Überlassung der Abfälle als ein einheitliches Ganzes angesehen werden (vgl. auch das Urteil des erkennenden Senats V 264/55 U vom 26. September 1957, BStBl 1957 III S. 429, Slg. Bd. 65 S. 513). - BFH, 15.06.1956 - V 203/55 U
Erwerb des Liefergegenstands bei Lohnverkokung - Voraussetzung für die Erlangung …
Auszug aus BFH, 11.02.1960 - V 98/58 U
Das Finanzgericht hat unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesfinanzhofs V 203/55 U vom 15. Juni 1956 (BStBl 1956 III S. 229, Slg. Bd. 63 S. 85) angenommen, der Schrott könne nicht Gegenstand einer Lieferung zwischen der Stpfl. und den Unternehmern sein.
- BFH, 15.12.1988 - V R 24/84
Zur Feststellung des Entgelts bei einer Werkleistung gegen Barvergütung …
Es macht dazu geltend, das FG weiche vom Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 11. Februar 1960 V 98/58 U (BFHE 70, 399, BStBl III 1960, 149) ab.Wenn nach dem vom FG eingeholten Sachverständigengutachten eine genaue Ermittlung des Abfalls nach Menge und Wert je Polierauftrag nicht oder nur unter unverhältnismäßig hohem Aufwand erfolgen könne, so müsse im Weg sachgerechter Schätzung von Menge und Wert für den einzelnen Auftrag die Entgeltshöhe ermittelt werden (so BFHE 70, 399, BStBl III 1960, 149).
Sie macht geltend, das FA habe die nach dem Urteil in BFHE 70, 399, BStBl III 1960, 149 erforderliche Voraussetzung, daß der Unternehmer ohne die Abfallüberlassung einen höheren Stücklohn gefordert hätte, nicht nachweisen können.
Für die rechtliche Beurteilung des Streitfalls hat sich das FA auch (im Ergebnis) zutreffend auf das BFH-Urteil in BFHE 70, 399, BStBl III 1960, 149 berufen.
Das FA hält dem im Ergebnis zu Recht entgegen, daß zur Bestimmung des Werts der Gegenleistung der jeweiligen Auftraggeber Menge und Wert der überlassenen Abfälle grundsätzlich geschätzt werden können (BFHE 70, 399, BStBl III 1960, 149).
- BFH, 08.04.1992 - XI R 34/88
Silberhalogenide als Wirtschaftsgut eines Filmunkehrdienstes
Unter welchen Voraussetzungen die Überlassung von Abfallstoffen überhaupt ein Entgelt darstellt (dazu BFH-Urteile vom 11. Februar 1960 V 98/58 U, BFHE 70, 399, BStBl III 1960, 149; vom 14. September 1967 V 8/65, BFHE 90, 145, BStBl II 1968, 87) oder gar zu einem Ertrag i. S. von § 7 Abs. 2 EStDV führt, kann im Streitfall offenbleiben, weil die Silberhalogenide nicht einmal die Qualität eines Wirtschaftsguts hatten. - BFH, 18.04.2024 - V R 7/22
Überlassung gefährlicher Abfälle zur Entsorgung kein tauschähnlicher Umsatz mit …
Rn. 33 b) Auch der Rechtsprechung des BFH zu der Frage, ob im Rahmen von Polierarbeiten die Überlassung von beim Polieren anfallenden Materialabfall (BFH-Urteil vom 15.12.1988 - V R 24/84, BFHE 155, 431, BStBl II 1989, 252) sowie im Rahmen von Metallarbeiten, für die der Auftraggeber das Material stellt, die Überlassung des nach Ausführung des Auftrags verbleibenden Metallschrotts (BFH-Urteil vom 11.02.1960 - V 98/58 U, BFHE 70, 399, BStBl III 1960, 149) als Lieferungen des Auftraggebers an den Auftragnehmer anzusehen sind und damit zusätzliches Entgelt für die Leistung des Auftragnehmers darstellen, ist nichts Abweichendes zu entnehmen.
- FG Hessen, 24.09.2009 - 6 K 1046/06
Tauschähnlicher Umsatz bei Bauleistungen - Einräumung eines " Kipprechtes " als …
Auch der Umstand, dass die Höhe des vereinbarten Barlohns durch die Menge des gewährten Vorteils beeinflusst wird, kann eine entsprechende Indizwirkung entfalten (BFH vom 11.02.1960 - V 98/58 U, BStBl. III 1960, 149). - BFH, 14.09.1967 - V 8/65
Einordnung als Entgelt für Ausschachtungsarbeiten
Wie der Senat im Urteil V 98/58 U vom 11. Februar 1960 (Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 70 S. 399 - BFH 70, 399 -, BStBl III 1960, 149) entschieden hat, muß der Arbeitsleistung der Beauftragten der Barlohn und die Überlassung der Abfälle gegenüberstehen. - BFH, 16.12.1965 - V 242/63 U
Leistungserbringung durch Überlassung eines veralteten Stromverteilungsnetzes und …
Wird Altmaterial oder werden Abfälle dem Hersteller eines Werkes überlassen, so ist eine steuerbare Leistung immer dann gegeben, wenn entweder das Entgelt für die Werkleistung durch die Überlassung beeinflußt wurde oder der überlassene Gegenstand für den Hersteller einen Wert hatte, der z.B. durch Verkauf des Gegenstandes verwirklicht werden konnte (vgl. z.B. Entscheidungen des Bundesfinanzhofs V 98/58 U vom 11. Februar 1960, BStBl 1960 III S. 149, Slg. Bd. 70 S. 399; V 65/58 U vom 13. Oktober 1960, BStBl 1960 III S. 529, Slg. Bd. 71 S. 756). - BFH, 18.10.1962 - V 288/58 U
Großhandelsvergünstigungen für Mälzerei, die Großhandelslieferungen von …
Der Senat ist jedoch der Auffassung, daß lediglich ein einheitlicher Steuersatz in Betracht kommt (vgl. auch Urteil des Bundesfinanzhofs V 98/58 U vom 11. Februar 1960, BStBl 1960 III S. 149, Slg. Bd. 70 S. 399), denn der Werkleistung einer Lohnmälzung stehen als Entgelt ein Barlohn und der Verzicht auf die Nebenprodukte gegenüber. - BFH, 13.10.1960 - V 65/58 U
Steuerpflicht einer Brauerei bezüglich der Werte der angefallenden Nebenprodukte
Wie im Falle des Urteils V 98/58 U vom 11. Februar 1960 (BStBl 1960 III S. 149, Slg. Bd. 70 S. 399), auf das auch im übrigen Bezug genommen wird, ist der Lohnmälzungsauftrag und die Überlassung der Abfälle als ein einheitliches Ganzes anzusehen.
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Rechtsprechung
| LVG Oldenburg, 13.10.1958 - A 98/58 |
Verfahrensgang
- LVG Oldenburg, 13.10.1958 - A 98/58
- BVerwG, 27.04.1959 - V C 437.58
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