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   VerfGH Bayern, 14.07.2000 - 98-VI-99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,36978
VerfGH Bayern, 14.07.2000 - 98-VI-99 (https://dejure.org/2000,36978)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 14.07.2000 - 98-VI-99 (https://dejure.org/2000,36978)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 14. Juli 2000 - 98-VI-99 (https://dejure.org/2000,36978)
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Wird zitiert von ... (4)

  • VGH Bayern, 09.03.2018 - 11 ZB 17.2428

    Verbot für Reiter und Gespannfuhrwerke auf Wegen

    Rn. 40 aa) Der Verfassungsgerichtshof hat zuletzt offen gelassen, ob Art. 141 Abs. 3 Satz 1 BV überhaupt ein "Grundrecht auf Reiten" in freier Natur enthält (VerfGH, E.v. 14.7.2000 - Vf. 98-VI-99 - VerfGHE 53, 137/142; E.v. 18.11.2002 - Vf. 3-VII-01 - VerfGHE 55, 160/167).

    Trotz der Sozialbindung des Eigentums als Auswirkung des Rechts auf Erholung in der freien Natur und der hierfür eingeräumten Betretungsbefugnisse muss der Grundeigentümer keine Schäden hinzunehmen, die über ein zumutbares Maß hinausgehen (VerfGH, E.v. 14.7.2000 - Vf. 98-VI-99 - VerfGHE 53, 137/142; E.v. 4.3.1994 - Vf. 8-VI-93 - VerfGHE 47, 54/58).

  • VerfGH Bayern, 19.08.2010 - 2-VI-10

    Verfassungsbeschwerde: Keine Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör, des …

    Art. 103 Abs. 1 BV wäre vielmehr nur dann verletzt, wenn die gerichtliche Entscheidung auf einer grundsätzlich unrichtigen Wertung der Bedeutung und des Schutzbereichs des Eigentumsgrundrechts beruhte und das Gericht bei Beachtung der Ausstrahlungswirkung dieses Grundrechts auf die Anwendung des einfachen Rechts nicht zu dem gefundenen Ergebnis hätte gelangen können (vgl. VerfGH vom 14.7.2000 = VerfGH 53, 137/141).

    Eine grundlegende Verkennung des Schutzbereichs und der Ausstrahlungswirkung des Eigentumsgrundrechts ist daher nicht feststellbar (vgl. VerfGH 53, 137/141).

  • VerfGH Bayern, 24.02.2010 - 7-VI-08

    Durchsuchung eines PKW im Rahmen der so genannten Schleierfahndung

    Das ist der Fall, wenn das Gericht den Wertgehalt einer ein subjektives Recht verbürgenden Norm der Bayerischen Verfassung und ihre in das einfache Recht hineinwirkende Bedeutung - ihre Ausstrahlungswirkung - verkannt oder missachtet hat (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 14.7.2000 = VerfGH 53, 137/140; VerfGH vom 11.5.2004 = VerfGH 57, 39/43; VerfGH vom 15.3.2007 = VerfGH 60, 58/61 f.; VerfGH vom 14.7.2009).
  • VerfGH Bayern, 04.12.2009 - 91-VI-08

    Überprüfung zivilgerichtlicher Entscheidungen über die Ablehnung eines …

    Dies unterstellt, wäre Art. 103 Abs. 1 BV nur dann verletzt, wenn die gerichtlichen Entscheidungen auf einer grundsätzlich unrichtigen Wertung der Bedeutung und des Schutzbereichs des Eigentumsgrundrechts beruhten und die Gerichte bei Beachtung der Ausstrahlungswirkung dieses Grundrechts auf die Anwendung des einfachen Rechts nicht zu dem gefundenen Ergebnis hätten gelangen können (vgl. VerfGH vom 14.7.2000 = VerfGH 53, 137/141).
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