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| AG Hamburg-St. Georg, 15.03.2016 - 980a C 29/13 WEG |
Zitiervorschläge
AG Hamburg-St. Georg, Entscheidung vom 15.03.2016 - 980a C 29/13 WEG (https://dejure.org/2016,20347)
AG Hamburg-St. Georg, Entscheidung vom 15. März 2016 - 980a C 29/13 WEG (https://dejure.org/2016,20347)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- LG Karlsruhe, 25.09.2018 - 11 S 8/18
Unplausible Heizkostenmesswerte: Behandlung wie bei Geräteausfall!
Dies wurde in der erstinstanzlichen Rechtsprechung mehrfach angenommen, wenn der Anteil der von den Messgeräten erfassten Wärmeabgabe unter 20 % der Gesamtwärme lag (AG Wuppertal, Urteil vom 01.06.2016, 91b C 162/14; AG Hamburg-St. Georg, Urteil vom 15.03.2016, 980a C 29/13; AG Neuss, Urteil vom 14.06.2012, 84 C 5219/11; AG Lichtenberg, Urteil vom 14.09.2011, 119 C 14/11; AG Brühl, Urteil vom 26.04.2010, 23 C 587/08; vgl. auch AG Bonn, Urteil vom 21.12.2012, 27 C 136/12; BayObLG, Beschluss vom 28.01.1993, 2Z BR 125/92). - LG Dortmund, 08.06.2018 - 17 S 33/18
Bei Wärmemengenzählern wird immer nach Heizkostenverordnung abgerechnet!
Da vorliegend auch nicht weniger, sondern deutlich mehr als 20% der abgegebenen Wärme von den Verbrauchserfassungsgeräten erfasst wird (vgl. AG Hamburg-St. Georg, Urteil vom 15. März 2016 - 980a C 29/13 WEG -, Rn. 31, juris; München…, Urteil vom 19.12.2013 - 36 S 12255/12, Rn. 9 -m.w.N.), kommt auch eine Korrektur aufgrund Treuwidrigkeit unter Billigkeitsgesichtspunkten nicht in Betracht.
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