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Rechtsprechung
   BSG, 30.01.1991 - 9a/9 RV 26/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,6849
BSG, 30.01.1991 - 9a/9 RV 26/89 (https://dejure.org/1991,6849)
BSG, Entscheidung vom 30.01.1991 - 9a/9 RV 26/89 (https://dejure.org/1991,6849)
BSG, Entscheidung vom 30. Januar 1991 - 9a/9 RV 26/89 (https://dejure.org/1991,6849)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anerkennung der endogenen Psychose als Wehrdienstbeschädigung - Minderung der Erwerbsfähigkeit - Gesundheitliche Schädigung durch Ausübung des Wehrdienstes - Wehrdiensteigentümliche Umstände für eine Gesundheitsschädigung - Schädigungen durch militärärztliche ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Wehrdiensteigentümliche Verhältnisse - militärärztliche Behandlung - Folgen derFolgen der Verletzung der Sorgfaltspflicht - Fürsorgepflicht bei Selbstmordgefahr

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (2)

  • BSG, 04.10.1984 - 9a/9 KLV 1/81

    Wehrdiensteigentümliche Verhältnisse - Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber …

    Auszug aus BSG, 30.01.1991 - 9a/9 RV 26/89
    Schädigungen durch militärärztliche Behandlungen sind von der Rechtsprechung stets als durch wehrdiensteigentümliche Umstände verursacht angesehen worden, wenn sich der Zwang, im Rahmen der truppenärztlichen Versorgung (§ 30 Soldatengesetz, § 69 Abs. 2 Satz 1 Bundesbesoldungsgesetz) den behandelnden Arzt nicht frei wählen zu können, auf das Eintreten einer gesundheitlichen Schädigung ausgewirkt hat, etwa durch unsachgemäße ärztliche Behandlung (…BSG SozR 3200 § 81 Nr. 16) oder durch unzureichende Aufklärung über alle Behandlungsrisiken (BSG SozR 3200 § 81 Nr. 20).
  • BSG, 13.12.1984 - 9a RVs 2/83

    Wehrdiensteigentümliche Verhältnisse - Selbstmordversuch - unterlassene …

    Auszug aus BSG, 30.01.1991 - 9a/9 RV 26/89
    Der erkennende Senat hat bereits entschieden, daß der Truppenarzt einen an einer psychischen Erkrankung leidenden Soldaten an einen Facharzt zu überweisen und ihn bis dahin zu überwachen hat, um eine Selbstgefährdung auszuschließen (BSG vom 13. Dezember 1984 - 9a RVs 2/83 - Der Versorgungsbeamte 1985, S 83).
  • LSG Bayern, 31.07.2013 - L 15 VS 9/10

    Soziales Entschädigungsrecht - Soldatenversorgung - Wehrdienstbeschädigung - …

    Rn. 88 Im Urteil vom 30.01.1991, Az.: 9a/9 RV 26/89, hat das BSG allein mit dem Ausschluss der freien Arztwahl die Wehrdiensteigentümlichkeit der ärztlichen Behandlung begründet:.

    Es sollen damit grundsätzlich alle Risiken abgedeckt werden, die sich bei freier Arztwahl hätten vermeiden lassen (vgl dazu allg, BSG, Urteil vom 30. Januar 1991 - 9a/9 RV 26/89 - USK 9149).".

    Denn auch bei der Behandlung einer lebensbedrohlichen und eingebrachten Erkrankung in einem zivilen Krankenhaus, die weiterhin der Steuerung durch die Ärzte der Bundeswehr unterliegt und die nach wie vor zur unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung gehört (vgl. BSG, Urteile vom 10.12.1975, Az.: 9 RV 338/74, und vom 30.01.1991, Az.: 9a/9 RV 26/89;… Lilienfeld, a.a.O., § 81 SVG, Rdnr. 45), gilt für den Soldaten der Ausschluss der freien Arztwahl.

    Auch diese Behandlung ist veranlasst und gesteuert durch den Truppenarzt (vgl. BSG, Urteil vom 30.01.1991, Az.: 9a/9 RV 26/89), so dass auch bei einer Behandlung in zivilen Einrichtungen für den Soldaten keine freie Arztwahl besteht.

    Zwar hat das BSG im Urteil vom 30.01.1991, Az.: 9a/9 RV 26/89, den Gesichtspunkt des Befehls- und Gehorsamsverhältnisses noch einmal erwähnt, ihm aber ersichtlich keine entscheidende Bedeutung mehr zugemessen.

    Nach wie vor erfolgt die Behandlung im Rahmen der freien Heilfürsorge und unterliegt damit der Steuerung durch den Truppenarzt (vgl. BSG, Urteile vom 10.12.1975, Az.: 9 RV 338/74, und vom 30.01.1991, Az.: 9a/9 RV 26/89;… Lilienfeld, a.a.O., § 81 SVG, Rdnr. 45).

    Rn. 135 Auch im Urteil vom 30.01.1991, Az.: 9a/9 RV 26/89, scheint das BSG davon auszugehen, dass eine fehlerhafte (militär-)ärztliche Behandlung oder eine fehlerhafte oder unvollständige Aufklärung dem Wehrdienst eigentümliche Verhältnisse begründen würden, wenn es dort ausgeführt hat:.

    Schließlich spricht gegen eine Entscheidungsrelevanz der Frage, ob die Behandlung lege artis war, auch, dass damit ein Verschuldenselement eingebracht würde, dass dem Versorgungsrecht, also auch dem SVG (…vgl. Lilienfeld, a.a.O., § 80 SVG, Rdnr. 3, Knickrehm, in: dies., Gesamtes Soziales Entschädigungsrecht, 1. Aufl. 2012, vor § 1 BVG, Rdnr. 15), und dem dort zugrunde liegenden Aufopferungsgedanken genauso wie dem Recht der gesetzlichen Unfallversicherung (vgl. dazu auch die Ausführungen des BSG unter dem Blickwinkel des § 539 Abs. 1 Nr. 17 Reichsversicherungsordnung im Urteil vom 27.06..1978, Az.: 2 RU 20/78, das eine Orientierung des Versicherungsschutzes am Verschulden und damit am Vorliegen eines ärztlichen Kunstfehlers als systemwidrig angesehen hat) fremd wäre und auf das es daher nicht ankommen kann (vgl. BSG, Urteile vom 30.01.1991, Az.: 9a/9 RV 26/89, und vom 25.03.2004, Az.: B 9 VS 1/02 R).

    Rn. 139 Sofern das BSG im Urteil vom 30.01.1991, Az.: 9a/9 RV 26/89, die dem Wehrdienst eigentümlichen Verhältnisse mit einer fehlerhaften (militär-)ärztlichen Behandlung oder einer fehlerhaften oder unvollständigen Aufklärung und dies nur mit dem Hinweis auf zwei ältere Entscheidungen (…"BSG SozR 3200 § 81 Nr. 16" und "BSG SozR 3200 § 81 Nr. 20") begründet hat, ohne die zugrunde liegenden Erwägungen darzustellen, kann dies nicht überzeugen.

    Rn. 143 Insofern ist es für den Senat nicht nachvollziehbar, wenn sich das BSG in seinem Urteil vom 30.01.1991, Az.: 9a/9 RV 26/89, auf BSG SozR 3200 § 81 Nr. 16 und BSG SozR 3200 § 81 Nr. 20 stützt.

  • BSG, 16.12.2014 - B 9 V 3/13 R

    Soziales Entschädigungsrecht - Soldatenversorgung - mögliche Schädigung durch …

    Sinn und Zweck des Versorgungsschutzes bei truppenärztlicher Behandlung ist es demzufolge, die Risiken abzudecken, die der Soldat bei freier Arztwahl hätte vermeiden können (…vgl BSG Urteile vom 25.3.2004 - B 9 VS 1/02 R - SozR 4-3200 § 81 Nr. 1 = Juris RdNr 22 und vom 30.1.1991 - 9a/9 RV 26/89 - USK 9149 = Juris RdNr 18) .

    In diesem Rahmen ist das Behandlungsverhältnis auch nach wie vor von dem wehrdiensteigentümlichen Über-/Unterordnungsverhältnis durch Befehl und Gehorsam geprägt (BSG Urteil vom 30.1.1991 - 9a/9 RV 26/89 - USK 9149 = Juris RdNr 18) .

    Darauf kommt es allerdings rechtlich nicht an (ebenso bereits BSG Urteile vom 30.1.1991 - 9a/9 RV 26/89 - USK 9149 = Juris RdNr 17 …und vom 13.7.1988 - 9/9a RV 4/86 - SozR 3200 § 81 Nr. 31 = Juris RdNr 17) .

    Unerheblich ist in diesem Zusammenhang, dass die während des stationären Aufenthalts des Klägers im Bundeswehrzentralkrankenhaus K erfolgte Strahlenbehandlung nach den Feststellungen des LSG von zivilen Ärzten im Städtischen Krankenhaus K durchgeführt worden ist (siehe zu einer solchen Konstellation schon BSG Urteil vom 30.1.1991 - 9a/9 RV 26/89 - USK 9149 = Juris RdNr 18) .

    Um dem Beweismaßstab der Wahrscheinlichkeit gerecht zu werden, reicht es dann aber nicht aus, wenn nur nicht ausgeschlossen werden kann, dass bei freier Arztwahl die konkrete Schädigung in dieser Form nicht eingetreten wäre (so aber noch BSG Urteil vom 30.1.1991 - 9a/9 RV 26/89 - USK 9149 = Juris RdNr 18) .

  • BSG, 25.03.2004 - B 9 VS 1/02 R

    Soldatenversorgung - Wehrdienstbeschädigung - truppenärztliche Behandlung - …

    Dies leuchtet insbesondere dann ein, wenn ein ärztlicher Kunstfehler vorliegt; auf ein Verschulden kommt es insoweit nicht an (vgl BSG, Urteil vom 15. Juli 1959 - 9 RV 468/55 - Umdruck S 9 f; Urteil vom 13. Dezember 1984 - 9a RVs 2/83 - USK 84268; Urteil vom 30. Januar 1991 - 9a/9 RV 26/89 - USK 9149; allg dazu auch BGH NJW 1992, 744).

    Entsprechendes gilt beim Unterlassen von ärztlichen Maßnahmen (vgl BSG…, Urteil vom 12. Dezember 1969 - 8 RV 307/69 - BSG SozR 3200 § 81 Nr. 15; BSG, Urteil vom 13. Dezember 1984 - 9a RVs 2/83 - USK 84268; BSG, Urteil vom 30. Januar 1991 - 9a/9 RV 26/89 - USK 9149;… BSGE 73, 37 = SozR 3-3100 § 1 Nr. 11).

    Es sollen damit grundsätzlich alle Risiken abgedeckt werden, die sich bei freier Arztwahl hätten vermeiden lassen (vgl dazu allg, BSG, Urteil vom 30. Januar 1991 - 9a/9 RV 26/89 - USK 9149).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2025 - L 13 VS 43/21
    Rn. 81 Dabei ist ebenfalls in ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung anerkannt, dass der truppenärztlichen Versorgung auch grundsätzlich eine (ambulante oder stationäre) Behandlung durch einen zivilen Arzt oder in einem Zivilkrankenhaus zurechenbar sein kann (BSG…, Urteil vom 10.12.1975, 9 RV 338/74, juris, Rn. 17; BSG, Urteil vom 30.01.1991, 9a/9 RV 26/89, juris, Rn. 19; BSG…, Urteil vom 16.12.2014, B 9 V 3/13 R, SozR 4-3200 § 81 Nr. 6; BSG…, Urteil vom 30.09.2021, B 9 V 1/19 R, BSGE 133, 34, Rn. 29).

    Das truppenärztliche Behandlungsverhältnis ist von dem wehrdiensteigentümlichen Über-/Unterordnungsverhältnis durch Befehl und Gehorsam geprägt (BSG, Urteil vom 30.01.1991, 9a/9 RV 26/89, juris, Rn. 18).

    Eingedenk dessen kommt es auf die Frage nicht an, ob im Rahmen der hiesigen Prüfung eines Behandlungsfehlers Verschulden erforderlich ist (verneint: BSG…, Urteil vom 25.03.2004, B 9 VS 1/02 R, SozR 4-3200 § 81 Nr. 1, Rn. 20 m.w.N.; mit Verweis auf § 91a SVG: BSG, Urteil vom 30.01.1991, 9a/9 RV 26/89, juris, Rn. 17; ggf. anders: BSG…, Urteil vom 16.12.2014, B 9 V 3/13 R, SozR 4-3200 § 81 Nr. 6, Rn. 30).

    Zudem ist auch unter Berücksichtigung des Schutzzweckes nicht erforderlich, dass die typischen Besonderheiten des Wehrdienstes auch mit einer besonderen Gefährdung einhergehen, die im Zivilleben nicht vorkommt (BSG, Urteil vom 30.01.1991, 9a/9 RV 26/89, juris, Rn. 17).

  • BSG, 30.09.2021 - B 9 V 1/19 R

    Soziales Entschädigungsrecht - Soldatenversorgung - truppenärztliche Behandlung - …

    Das BSG stellt dabei auf Umstände ab, "die der Eigenart des Dienstes entsprechen und im Allgemeinen eng mit dem Dienst verbunden sind" (…BSG Urteil vom 16.12.2014 - B 9 V 3/13 R - SozR 4-3200 § 81 Nr. 6 RdNr 19;… BSG Urteil vom 5.7.2007 - B 9/9a VS 3/06 R - BSGE 99, 1 = SozR 4-3200 § 81 Nr. 3, RdNr 27;… BSG Urteil vom 28.5.1997 - 9 RV 28/95 - BSGE 80, 236 = SozR 3-3200 § 81 Nr. 14 - juris RdNr 16; BSG Urteil vom 30.1.1991 - 9a/9 RV 26/89 - juris RdNr 17).

    Dementsprechend hat das BSG bereits in der Vergangenheit auch die Behandlung durch zivile Ärzte auf Überweisung durch den Truppenarzt oder ein Bundeswehrkrankenhaus als von den dem Wehrdienst eigentümlichen Umständen geprägt angesehen (…zB BSG Urteil vom 16.12.2014 - B 9 V 3/13 R - SozR 4-3200 § 81 Nr. 6 RdNr 17, 26;… BSG Urteil vom 10.12.1975 - 9 RV 338/74 - SozR 3200 § 80 Nr. 2 - juris RdNr 17; vgl auch BSG Urteil vom 30.1.1991 - 9a/9 RV 26/89 - juris RdNr 18 f; BSG Urteil vom 13.12.1984 - 9a RVs 2/83 - juris RdNr 22).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2001 - L 10 VS 42/98

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

    Sind die wehrdiensteigen tümlichen Besonderheiten der truppenärztlichen Versorgung wenigstens wesentliche Mitursache einer gesundheitlichen Schädigung eines Soldaten, sind die Voraussetzungen für einen Versorgungsanspruch in der Regel erfüllt (BSG vom 04.10.1984 - 9a/9 KLV 1/81 - in BSGE 57, 171-178 = USK 84243; BSG vom 30.01 1991 - 9a/ 9 RV 26/89 - in USK 9049 sowie vom 12.04.2000 - B 9 VS 2/99 R - in Breithaupt 2000, 802).

    Damit entfällt für den Soldaten die im Zivilleben bestehende Möglichkeit, sich eingehend und ggf. auch bei mehreren Ärzten über in Betracht kommende Behandlungsmethoden und damit verbundene Risiken zu unterrichten, sich auf dieser Grundlage für die ein oder andere Behandlungsweise frei zu entscheiden und letztlich den Arzt mit seiner Behandlung zu beauftragen, der ihm am geeignetsten erscheint (…BSG vom 04.10.1984 - 9a/9 KLV 1/81 - aaO und vom 30.01.1991 - 9a/9 RV 26/89 - aaO).

    Konsequenterweise hat das BSG im Urteil vom 30.01.1991 - 9a/9 RV 26/89 - die Auffassung vertreten, auf Verschulden komme es grundsätzlich nicht an, denn der versorgungsrechtliche Schutz solle den Soldaten nicht nur gegen typische Risiken des Wehrdienstes, sondern gegen alle Risiken schützen, die im Zusammenhang mit dem Wehrdienst stehen.

    Als Ausgleich für den Zwang, sich truppenärztlicher Behandlung zu unterziehen, reicht es für den versorgungsrechtlichen Schutz gegen die Risiken einer solchen Behandlung aus, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass bei freier Arztwahl die konkret eingetretene Schädigung in dieser Form nicht eingetreten wäre, das Krankheitsgeschehen damit keinen unabänderlichen, schicksalhaften Verlauf genommen hat (BSG vom 30.01.1991 - 9a/9 RV 26/89 - USK 9049).

  • LSG Rheinland-Pfalz, 12.05.2022 - L 4 VS 1/21

    Anerkennung weiterer Schädigungsfolgen einer Wehrdienstbeschädigung nach dem …

    In diesem Rahmen ist das Behandlungsverhältnis auch nach wie vor von dem wehrdiensteigentümlichen Über-/Unterordnungsverhältnis durch Befehl und Gehorsam geprägt ( BSG , Urteil vom 30.01.1991 - 9a/9 RV 26/89).

    Wirken sie sich gesundheitsschädigend aus, wird dadurch ein Versorgungsanspruch begründet ( BSG , Urteil vom 30.01.1991, a.a.O.;… Urteil vom 16.12.2014, a.a.O, Rn 27).

  • LSG Schleswig-Holstein, 29.03.2019 - L 2 VS 48/16

    Soziales Entschädigungsrecht - Soldatenversorgung - Wehrdienstbeschädigung - …

    Sinn und Zweck des Versorgungsschutzes bei truppenärztlicher Behandlung ist es demzufolge, die Risiken abzudecken, die der Soldat bei freier Arztwahl hätte vermeiden können (…vgl BSG Urteile vom 25.3.2004 - B 9 VS 1/02 R - SozR 4-3200 § 81 Nr. 1 = Juris RdNr 22 und vom 30.1.1991 - 9a/9 RV 26/89 - USK 9149 = Juris RdNr 18).
  • BSG, 26.02.1992 - 9a RV 30/90

    Pazifist - Wehrdienst - Freitod - Zweiter Weltkrieg

    Dies hat der Senat bereits in zwei Entscheidungen, die Selbstschädigungen im Zusammenhang mit Depressionen betrafen, dargestellt (Urteil vom 13. Dezember 1984 - 9a RVs 2/83 - USK 84268 - und Urteil vom 30. Januar 1991 - 9a/9 RV 26/89 - SuP 1991, 576).
  • LSG Bayern, 19.06.2007 - L 15 VS 15/03

    Berücksichtigung von durch einen Sturz vom Flachdach einer Kaserne entstandener …

    Der Berichterstatter hat ein Urteil des Bundessozialgerichts vom 30.01.1991, 9a/9 RV 26/89 den Beteiligten übersandt und um Stellungnahme hierzu gebeten.
  • BSG, 31.01.2018 - B 9 V 54/17 B

    Anerkennung einer Wehrdienstbeschädigung

  • LSG Baden-Württemberg, 11.03.2010 - L 6 VS 2615/05
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