Rechtsprechung
| BSG, 24.08.1982 - 9a/9 RVi 3/81 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BSG, 29.05.1980 - 9 RVi 3/79
Öffentlich empfohlene Impfung - Rechtsschein einer Empfehlung
Auszug aus BSG, 24.08.1982 - 9a/9 RVi 3/81
Zum Rechtsschein einer öffentlichen Impfempfehlung (vgl BSG vom 1980-05-29 9 RVi 3/79 = BSGE 50, 136 = SozR 3850 § 51 Nr. 6).3.
- BSG, 20.07.2005 - B 9a/9 VJ 2/04 R
Impfung - Impfschaden - öffentliche Impfempfehlung - Bekanntmachung - …
Es genügt nicht, wenn die Impfung auch für das staatliche Gesundheitswesen von Bedeutung ist (vgl BSG, Urteil vom 24. August 1982 - 9a/9 RVi 3/81, JURIS).Hiervon kann ua dann ausgegangen werden, wenn die zuständige Behörde das den Rechtsschein verursachende Verhalten des mit der Impfung regelmäßig befassten Medizinpersonals kannte oder bei pflichtgemäßer Sorgfalt hätte erkennen müssen und die Fehlinformation hätte verhindern können (vgl BSG, Urteil vom 24. August 1982 - 9a/9 RVi 3/81, JURIS).
- BSG, 23.04.2009 - B 9 VJ 1/08 R
Impfschaden - Beschädigtenrente - Impfstudie - Impfempfehlung - Rechtsschein - …
aaa) Unter Berücksichtigung der hierzu im Zivilrecht für die Duldungs- bzw Anscheinsvollmacht aufgestellten Maßstäbe, wonach ein Zurechnungstatbestand gegeben ist, wenn der Geschäftsherr den Mangel der Bevollmächtigung kannte oder hätte kennen müssen und nicht gegen ein vollmachtsloses Auftreten eingeschritten ist (vgl hierzu aus der Rechtsprechung zB BGH, Urteil vom 12.2.1952 - I ZR 96/51 - BGHZ 5, 111, 116;… vgl weiter aus der Literatur zB Schramm in MünchKomm zum BGB, 5. Aufl 2006, § 167 RdNr 59), macht auch das BSG für die Rechtsscheinshaftung in ständiger Rechtsprechung ein der zuständigen Behörde vorwerfbares Verhalten zur Voraussetzung (…BSGE 50, 136, 139 = SozR 3850 § 51 Nr. 6 S 32; BSG, Urteil vom 24.8.1982 - 9a/9 RVi 3/81 -, juris). - SG Schleswig, 07.06.2006 - S 13 VJ 26/04
Gewährung von Versorgung wegen gesundheitlicher Folgen von Schutzimpfungen; …
Es genügt nicht, wenn die Impfung auch für das staatliche Gesundheitswesen von Bedeutung ist (vgl. BSG, Urteil vom 24. August 1982 - 9a/9 RVi 3/81, [...]).Hiervon kann u.a. dann ausgegangen werden, wenn die zuständige Behörde das den Rechtsschein verursachende Verhalten des mit der Impfung regelmäßig befassten Medizinpersonals kannte oder bei pflichtgemäßer Sorgfalt hätte erkennen müssen und die Fehlinformation hätte verhindern können (vgl. BSG, Urteil vom 24. August 1982 - 9a/9 RVi 3/81, [...]).
- BSG, 07.12.1983 - 9a RVg 2/83
Gleichbehandlungsgebot - Entschädigung - Gewalttat - Opferentschädigung
Einen solchen Bereich der darreichenden Verwaltung darf der Gesetzgeber frei gestalten (BVerfGE 59, 231, 263); vor allem darf er einen Stichtag festlegen, der bestimmte Ansprüche im Unterschied zu anderen ausschließt oder einschränkt (BVerfGE 3, 58, 147 ff; 27, 253, 285 ff; "6, 299, 306 ff; "9, 260, 271, 275; Urteil des erkennenden Senats vom 2". August 1982 - 9a/9 RVi 3/81 ), Allerdings.
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