Rechtsprechung
| BSG, 28.04.2005 - B 9a/9 V 4/04 R |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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Arbeitslosenversicherung
- lexetius.com
Kriegsopferversorgung - militärischer Dienst - militärähnlicher Dienst - unmittelbare Kriegseinwirkung - Kampfhandlung - Verschleppung - Polen - Gestapo - Heimatarmee - Untergrundarmee - "Armia Krajowa
- Judicialis
BVG § 5
- Wolters Kluwer
Gewährung von Beschädigtengrundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) wegen der Folgen von Gesundheitsstörungen in Folge von Vorgängen aus dem Zweiten Weltkrieg - Beschädigtenrente wegen Schädigungsfolgen durch Zwangsverpflichtung zum Austragen von Zeitungen und ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unmittelbare Kriegseinwirkung im Sinne der Kriegsopferversorgung
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Speyer, 23.01.2003 - S 12 V 16/00
- LSG Rheinland-Pfalz, 28.04.2004 - L 4 V 16/03
- LSG Rheinland-Pfalz, 18.10.2004 - L 4 V 16/03
- BSG, 28.04.2005 - B 9a/9 V 4/04 R
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (7)
- BSG, 07.02.1985 - 9a RV 5/83
Verschleppung - Verhaftung während des Krieges - Verbringung ins Ausland
Auszug aus BSG, 28.04.2005 - B 9a/9 V 4/04 R
1942 war die nach dem Überfall auf Polen im September 1939 installierte militärische Verwaltung der besetzten und eingegliederten Gebiete (…Ablösung am 25. Oktober 1939, vgl Bömelburg in Chiari, aaO, S 61) einer zivilen Verwaltung durch "führerunmittelbare Parteiinstanzen" und SS-Verbände (vgl Rebentisch, Führerstaat und Verwaltung im 2. Weltkrieg, Stuttgart 1989, S 163) gewichen (vgl zur Befugnis des Revisionsgerichts, historische Tatsachen selbst festzustellen, BSGE 58, 38, 42 = SozR 3100 § 5 Nr. 7).Ein grenzüberschreitendes Moment ist nicht erforderlich (vgl BSGE 58, 38 = SozR 3100 § 5 Nr. 7).
Anderenfalls würde der Gesamtzusammenhang, in dem die Vorschrift steht, und der sich in den Worten: "... als unmittelbare Kriegseinwirkungen gelten ..." im ersten Halbsatz des § 5 Abs. 1 BVG widerspiegelt, völlig außer Acht gelassen (vgl hierzu BSGE 58, 38 = SozR 3100 § 5 Nr. 7).
Hieraus hat der Senat unter Bezug auf seine bisherige Rechtsprechung, nach der der Begriff der unmittelbaren Kriegseinwirkung eng auszulegen ist (BSGE 4, 193, 196;… 21, 266, 269 = SozR Nr. 5 zu § 7 BVG), die Schlussfolgerung gezogen: Strafverfolgungsmaßnahmen wegen krimineller Taten haben im Rahmen des § 5 Abs. 1 Buchst d BVG ebenso wie politische und rassische Verfolgungen außer Betracht zu bleiben (BSGE 58, 38 = SozR 3100 § 5 Nr. 7).
Diese Unterdrückungsmaßnahmen dienten (anders als in dem der Entscheidung des Senats in BSGE 58, 38 zu Grunde liegenden Sachverhalt) nicht in erster Linie der Kriegsführung, sondern der Umsetzung der politischen Anschauung der Nationalsozialisten.
- BSG, 24.11.1977 - 9 RV 98/76
Dienst im Rahmen der deutschen Wehrmacht - Königlich ungarische Armee - …
Auszug aus BSG, 28.04.2005 - B 9a/9 V 4/04 R
Ebenso wenig wie ein Deutscher Entschädigungsleistungen erhält, wenn er Dienst für eine feindliche Armee geleistet hat (zu den hier nicht bedeutsamen Ausnahmen s § 2 Abs. 2 BVG), führt eine Schädigung eines Ausländers (der Kläger war zum Zeitpunkt der behaupteten Schädigung noch polnischer Staatsangehöriger), die dieser im Zusammenhang mit dem militärischen oder militärähnlichen Einsatz vorwiegend für sein Heimatland erlitten hat, zu Leistungen nach dem BVG (vgl BSGE 45, 166, 167 = SozR 3100 § 7 Nr. 5).Geschah die Dienstleistung hingegen nicht im Rahmen der deutschen Wehrmacht bzw für das Deutsche Reich, sondern für die Kriegsziele eines anderen Staates, so entfällt bezüglich aller Schädigungstatbestände die Anwendung des BVG (vgl BSGE 45, 166, 169, 170 = SozR 3100 § 7 Nr. 5, unter Aufgabe der Auffassung in BSGE 19, 197, 200 = SozR Nr. 4 zu § 7 BVG und BSGE 21, 266 = SozR Nr. 5 zu § 7 BVG).
- BSG, 26.06.1957 - 8 RV 31/56
Auszug aus BSG, 28.04.2005 - B 9a/9 V 4/04 R
Damit wird der zu berücksichtigende Gefahrenkreis eingeschränkt (vgl BSG, Urteil vom 26. Juni 1957 - 8 RV 31/56 - Umdruck S 4; s auch BSGE 2, 99, 103).Es muss sich um einen Gefahrenkreis handeln, der nicht nur in kriegseigentümlicher Weise entstanden, sondern auch nach der Entstehung fortwirkend kriegseigentümlich geblieben ist (vgl BSG, Urteil vom 26. Juni 1957 - 8 RV 31/56 - Umdruck S 5).
- BVerfG, 19.02.1957 - 1 BvR 357/52
Gestapo
Auszug aus BSG, 28.04.2005 - B 9a/9 V 4/04 R
Für die Gerichte bestand die Möglichkeit, von Strafen abzusehen und "statt dessen Überweisungen an die Gestapo" auszusprechen (vgl hierzu BVerfGE 6, 132, 186). - BSG, 02.01.1979 - 11 RA 54/78
Revision - Materiell-rechtliche Rüge - Begründung der Revision
Auszug aus BSG, 28.04.2005 - B 9a/9 V 4/04 R
Erforderlich ist daher eine zumindest kurze Auseinandersetzung mit den Gründen des angefochtenen Urteils (vgl nur: Bundessozialgericht SozR 1500 § 164 Nr. 12). - BSG, 06.12.1955 - 9 RV 142/54
Auszug aus BSG, 28.04.2005 - B 9a/9 V 4/04 R
Damit wird der zu berücksichtigende Gefahrenkreis eingeschränkt (vgl BSG, Urteil vom 26. Juni 1957 - 8 RV 31/56 - Umdruck S 4; s auch BSGE 2, 99, 103). - BSG, 25.06.1963 - 11 RV 1248/60
Versorgungsleistungen an einen ungarischen Wehrdienstleistenden mit Wohnsitz in …
Auszug aus BSG, 28.04.2005 - B 9a/9 V 4/04 R
Geschah die Dienstleistung hingegen nicht im Rahmen der deutschen Wehrmacht bzw für das Deutsche Reich, sondern für die Kriegsziele eines anderen Staates, so entfällt bezüglich aller Schädigungstatbestände die Anwendung des BVG (vgl BSGE 45, 166, 169, 170 = SozR 3100 § 7 Nr. 5, unter Aufgabe der Auffassung in BSGE 19, 197, 200 = SozR Nr. 4 zu § 7 BVG und BSGE 21, 266 = SozR Nr. 5 zu § 7 BVG).
- BSG, 18.05.2006 - B 9a V 2/05 R
Selbstständige Streitteile - Beschränkung des Streitgegenstandes - Teilbarkeit - …
Folglich muss sich auch eine Revisionsbegründung auf beide Gesichtspunkte beziehen, wenn sie eine umfassende Überprüfung erreichen will (…vgl dazu BSG SozR 3-1500 § 164 Nr. 12; BSG SozR 4-3100 § 5 Nr. 1 RdNr 7).Daher ist es schon aus prozessökonomischen Gründen geboten, den weiteren Streitstoff auf den erfolgreichen Teil der Revision zu begrenzen (vgl bereits Senatsurteil vom 28. April 2005, SozR 4-3100 § 5 Nr. 1 RdNr 4 ff).
- BSG, 24.11.2005 - B 9a/9 V 8/03 R
Verstoß - Grundsätze - Menschlichkeit - Rechtsstaatlichkeit - Unwürdigkeit - …
Dieses ist nicht zu beanstanden und kann vom BSG mit eigener Prüfungskompetenz nachvollzogen werden (…vgl zur Befugnis des Revisionsgerichts, historische Tatsachen selbst feststellen zu dürfen: BSGE 58, 38, 42 = SozR 3100 § 5 Nr. 7; BSG, Urteil vom 28. April 2005 - B 9a/9 V 4/04 R, zur Veröffentlichung in SozR 4 vorgesehen, JURIS). - LSG Baden-Württemberg, 18.02.2016 - L 6 VK 4892/15 Als unmittelbare Kriegseinwirkung im Sinne des § 1 Abs. 2 Buchst. a BVG gelten nach der abschließenden Regelung des § 5 Abs. 1 BVG (BSG, Urteil vom 28. April 2005 - B 9a/9 V 4/04 R -, SozR 4-3100 § 5 Nr. 1 m. w. N.), wenn sie im Zusammenhang mit einem der beiden Weltkriege stehen, Kampfhandlungen und damit unmittelbar zusammenhängende militärische Maßnahmen, insbesondere die Einwirkung von Kampfmitteln (Buchst. a), behördliche Maßnahmen in unmittelbarem Zusammenhang mit Kampfhandlungen oder ihrer Vorbereitung, mit Ausnahme der allgemeinen Verdunkelungsmaßnahmen (Buchst. b), Einwirkungen, denen der Beschädigte durch die besonderen Umstände der Flucht vor einer aus kriegerischen Vorgängen unmittelbar drohenden Gefahr für Leib oder Leben ausgesetzt war (Buchst. c), schädigende Vorgänge, die infolge einer mit der militärischen Besetzung deutschen oder ehemals deutsch besetzten Gebietes oder mit der zwangsweisen Umsiedlung oder Verschleppung zusammenhängenden besonderen Gefahr eingetreten sind (Buchst. d).
Ein grenzüberschreitendes Moment ist nicht erforderlich (BSG, Urteil vom 28. April 2005 - B 9a/9 V 4/04 R -, SozR 4-3100 § 5 Nr. 1).
Es muss sich um einen solchen handeln, der nicht nur in kriegseigentümlicher Weise entstanden, sondern auch nach der Entstehung fortwirkend kriegseigentümlich geblieben ist (BSG, Urteil vom 28. April 2005 - B 9a/9 V 4/04 R -, SozR 4-3100 § 5 Nr. 1).
- BSG, 30.05.2006 - B 9a SB 4/05 R Die Revisionsbegründung muss nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) die Gründe darlegen, die das Urteil als unrichtig erscheinen lassen und sich - auch kurz - mit den Gründen des angefochtenen Urteils auseinander setzen (vgl Senatsurteil vom 28. April 2005 - B 9a/9 V 4/04 R - SozR 4-3100 § 5 Nr. 1;… BSG SozR 1500 § 164 Nr. 12;… Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, Kommentar, 8. Aufl, § 164 RdNr 9a, jeweils mwN).
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