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Rechtsprechung
   BSG, 25.02.1992 - 9a BVg 10/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,25384
BSG, 25.02.1992 - 9a BVg 10/91 (https://dejure.org/1992,25384)
BSG, Entscheidung vom 25.02.1992 - 9a BVg 10/91 (https://dejure.org/1992,25384)
BSG, Entscheidung vom 25. Februar 1992 - 9a BVg 10/91 (https://dejure.org/1992,25384)
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Wird zitiert von ... (39)

  • BSG, 12.10.2022 - B 1 KR 46/22 BH

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Prozesskostenhilfe …

    Dies wäre nur dann der Fall gewesen, wenn er krankheitsbedingt weder in der Lage gewesen wäre, selbst zu handeln noch einen Dritten hiermit zu beauftragen (BSG vom 25.2.1992 - 9a BVg 10/91 - juris, unter Hinweis auf BVerwG vom 19.7.1962 - VIII B 186.60 - MDR 1962, 931 und BFH vom 28.3.1990 - V B 25/90 - BFH/NV 1991, 247; BVerfG <Kammer> vom 17.7.2007 - 2 BvR 1164/07 - juris RdNr 2).
  • BSG, 17.05.2016 - B 13 R 67/16 B

    Zulässigkeit einer durch einen postulationsfähigen Prozessbevollmächtigten …

    bis 4.5.2016, dass die Klägerin innerhalb der bereits am 4.3.2016 abgelaufenen Beschwerdefrist infolge ihres Gesundheitszustands weder in der Lage war, selbst die nötigen Schritte zu unternehmen, noch einen Dritten damit zu beauftragen (vgl BVerfG <Kammer> Beschluss vom 17.7.2007 - 2 BvR 1164/07 - Juris RdNr 2; s auch BSG Beschluss vom 25.2.1992 - 9a BVg 10/91 - Juris RdNr 2 mwN; BSG Beschluss vom 15.7.1991 - 5 BJ 309/90 - Juris RdNr 2).
  • SG Düsseldorf, 14.05.2007 - S 28 SO 21/05

    Sozialhilfe

    Das setzt voraus, dass der Betroffene diejenige Sorgfalt angewendet hat, die einem gewissenhaften Prozessführenden nach den gesamten Umständen nach allgemeiner Verkehrsanschauung zuzumuten ist (BSG Urteil vom 25.2.1992 - 9a BVg 10/91 -).

    Krankheit schließt Verschulden nur aus, wenn der Betroffene so schwer erkrankt ist, dass er außerstande ist, seine Angelegenheiten selbst wahrzunehmen und auch nicht einen Dritten hiermit beauftragen kann (BSG 25.2.1992, aaO).

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