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Rechtsprechung
   BSG, 20.05.1992 - 9a RV 12/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,1651
BSG, 20.05.1992 - 9a RV 12/91 (https://dejure.org/1992,1651)
BSG, Entscheidung vom 20.05.1992 - 9a RV 12/91 (https://dejure.org/1992,1651)
BSG, Entscheidung vom 20. Mai 1992 - 9a RV 12/91 (https://dejure.org/1992,1651)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Wird zitiert von ... (28)Zitiert selbst (2)

  • BSG, 25.11.1976 - 9 RV 188/75

    Anwendbarkeit des BVG - Kriegsopfer - Ansprüche gegen den französischen Staat

    Auszug aus BSG, 20.05.1992 - 9a RV 12/91
    Das gilt ungeachtet dessen, ob er Deutscher oder deutscher Volkszugehöriger (§ 7 Abs. 1 Nrn 1 und 2 BVG) oder ein "anderes Kriegsopfer" (§ 7 Abs. 1 Nr. 3 BVG) ist (BSG SozR 3100 § 7 Nr. 2 S 3).

    Anders ist es mit dem Ruhen von einzelnen Versorgungsleistungen des BVG wegen eines auf derselben Ursache beruhenden Anspruchs aus der gesetzlichen Unfallversicherung oder aus dem Beamtenversorgungsrecht nach § 65 BVG (BSG SozR 3100 § 7 Nr. 2 Seite 3).

    Wenn das Bundessozialgericht (BSG) in einer früheren Entscheidung als Zweck des § 7 Abs. 2 BVG ebenfalls die Vermeidung von Doppelleistungen angegeben hat (SozR 3100 § 7 Nr. 2 S 2, 3, 4) so ist dies nicht genau genug.

  • BSG, 19.08.1981 - 9 RV 37/80

    Revision - Verwaltungsakt - Zuständigkeit des Sozialgerichts - Versagung der …

    Auszug aus BSG, 20.05.1992 - 9a RV 12/91
    Diese Wirkung tritt nur dann nicht ein, wenn der andere Staat aus einem anderen System der sozialen Sicherheit im weiten Sinn, zB ausschließlich Leistungen aus der Rentenversicherung, gewährt (Richtlinien-West Nr. 2.1) oder wenn der Anspruch gegen einen anderen Staat durch Flucht aus dessen Herrschaftsgebiet insgesamt verloren gegangen ist (BSG SozR 1500 § 171 Nr. 3).
  • LSG Baden-Württemberg, 18.06.2009 - L 6 V 902/09
    Dies gilt unabhängig davon, ob der Anspruch gegen den anderen Staat mit dem Anspruch nach dem BVG gleichwertig ist (BSG, Urteil vom 08.11.2007 - B 9/9a V 1/06 R - SGb 2008, 96; BSG…, Urteil vom 28.07.1999 - B 9 V 19/98 R - SozR - 3 - 3100 § 7 Nr. 6; zum Anspruch eines Jugoslawen auf Invalidenrente als Zivilkriegsopfer: BSG, Urteil vom 20. Mai 1992 - 9a RV 11/91 - SozR 3-3100 § 7 Nr. 2; zum Anspruch einer Niederländerin auf einen Zuschlag als Zivilkriegsopfer: BSG, Urteil vom 20. Mai 1992 - 9a RV 12/91 - SozR 3-3100 § 7 Nr. 2; zum Anspruch eines Luxemburgers auf Kriegsschädenrente u. a.: BSG…, Urteil vom 10. August 1993 - 9/9a RV 39/92 - SozR 3-3100 § 7 Nr. 3; BSG; zum Anspruch eines Jugoslawen auf Rente als Zivilkriegsopfer: BSG, Beschluss vom 11. März 1998 - B 9 V 20/98 B - veröffentlicht in juris, und BSG, Beschluss vom 25. August 1998 - B 9 V 78/98 B - veröffentlicht in juris; zum Anspruch einer Französin auf Rente wegen eines Kriegshilfsdienstes: BSG…, Urteil vom 25. November 1976 - 9 RV 188/75 - SozR 3100 § 7 Nr. 2; zum Anspruch einer Polin auf eine Kriegsfamilienrente: LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22. März 2002 - L 8 V 4470/01 - veröffentlicht in juris, und LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 13. Mai 2005 - L 8 V 5281/04 - und LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 09.11.2006 - L 6 V 571/06 -).

    Ihr Heimatstaat übernimmt - als sachnäherer Träger - die Haftung für Kriegsschäden (BSG, Urteil vom 20. Mai 1992 - 9a RV 12/91 - SozR 3-3100 § 7 Nr. 2).

    Der deutsche Gesetzgeber hat mit der Regelung des § 7 Abs. 2 BVG in Kauf genommen und nehmen dürfen, dass Kriegsopfer wegen irgendwelcher Ansprüche nach ausländischem Recht schlechthin keine deutsche Versorgung erhalten (BSG, Urteil vom 20. Mai 1992 - 9a RV 12/91 - SozR 3-3100 § 7 Nr. 2).

  • BSG, 20.05.1992 - 9a RV 11/91

    Versorgung - Ausschluss - Zweiter Staat - Vergleichbarkeit

    Der Ausschluß von der Versorgung nach § 7 Abs. 2 und § 8 BVG wegen eines Versorgungsanspruches gegen einen anderen Staat ist unabhängig davon, ob dieser Versorgungsanspruch nach Art und Höhe dem BVG entspricht (…Ergänzung von BSG vom 25.11.1976 - 9 RV 188/75 = SozR 3100 § 7 Nr. 2 und vom 20.5.1992 - 9a RV 12/91 = SozR 3100 § 7 Nr...).

    Der Senat hat in einem Urteil vom heutigen Tage (9a RV 12/91, zur Veröffentlichung bestimmt) klargestellt, daß § 7 Abs. 2 BVG nicht in gleicher Weise wie § 65 BVG der Höhe nach Doppelleistungen verhindern will, sondern daß sämtliche Ansprüche nach dem BVG dem Grunde nach allein wegen der Zugehörigkeit zum Kriegsopferversorgungssystem eines anderen Staates ausgeschlossen sein sollen.

  • LSG Baden-Württemberg, 09.11.2006 - L 6 V 571/06
    Dies gilt unabhängig davon, ob der Anspruch gegen den anderen Staat mit dem Anspruch nach dem BVG gleichwertig ist (zum Anspruch eines Jugoslawen auf Invalidenrente als Zivilkriegsopfer: BSG, Urteil vom 20. Mai 1992 - 9a RV 11/91 - SozR 3-3100 § 7 Nr. 2; zum Anspruch einer Niederländerin auf einen Zuschlag als Zivilkriegsopfer: BSG, Urteil vom 20. Mai 1992 - 9a RV 12/91 - SozR 3-3100 § 7 Nr. 2; zum Anspruch eines Luxemburgers auf Kriegsschädenrente u. a.: BSG…, Urteil vom 10. August 1993 - 9/9a RV 39/92 - SozR 3-3100 § 7 Nr. 3; BSG; zum Anspruch eines Jugoslawen auf Rente als Zivilkriegsopfer: BSG, Beschluss vom 11. März 1998 - B 9 V 20/98 B - veröffentlicht in juris, und BSG, Beschluss vom 25. August 1998 - B 9 V 78/98 B - veröffentlicht in juris; zum Anspruch einer Französin auf Rente wegen eines Kriegshilfsdienstes: BSG…, Urteil vom 25. November 1976 - 9 RV 188/75 - SozR 3100 § 7 Nr. 2; zum Anspruch einer Polin auf eine Kriegsfamilienrente: LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22. März 2002 - L 8 V 4470/01 - veröffentlicht in juris, und LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 13. Mai 2005 - L 8 V 5281/04 -).

    Ihr Heimatstaat übernimmt - als sachnäherer Träger - die Haftung für Kriegsschäden (BSG, Urteil vom 20. Mai 1992 - 9a RV 12/91 - SozR 3-3100 § 7 Nr. 2).

    Der deutsche Gesetzgeber hat mit der Regelung des § 7 Abs. 2 BVG in Kauf genommen und nehmen dürfen, dass Kriegsopfer wegen irgendwelcher Ansprüche nach ausländischem Recht schlechthin keine deutsche Versorgung erhalten (BSG, Urteil vom 20. Mai 1992 - 9a RV 12/91 - SozR 3-3100 § 7 Nr. 2).

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