Rechtsprechung
| BSG, 13.12.1984 - 9a RV 28/83 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Berufsschadensausgleich - einmaliger Ausgleich nach dem SVG als derzeitiges Bruttoeinkommen
Verfahrensgang
- SG Mannheim, 24.11.1981 - S 5 V 1851/80
- LSG Baden-Württemberg, 10.03.1983 - L 12 V 266/82
- BSG, 13.12.1984 - 9a RV 28/83
Wird zitiert von ... (4)
- BSG, 29.07.1997 - 4 RA 74/95
Nichtigkeit der Verordnung über nicht überführte Leistungen der …
Soweit das Beamten- und Soldatenversorgungsrecht indessen auf einen pauschalen Ausgleich finanzieller Nachteile bei einem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst nach Erreichen besonderer Altersgrenzen abzielt (vgl § 48 BeamtVG, § 38 SVG; BGH, 6. Mai 1982 - IX ZA 1/82, NJW 1982, 182; BSG, Urteil vom 13. Dezember 1984 - 9a RV 28/83) und damit ähnliche Zwecke wie die Übergangsrente verfolgt, ist eine Kürzung dieser (einmaligen) Leistung bei der Erzielung von Verwendungseinkommen gerade nicht vorgesehen (…vgl Plog/Wiedow/Beck, aaO, § 48 BeamtVG Rz 1 und 2; Stand September 1993; Stegmüller/Schmalhofer/Bauer, Beamtenversorgungsgesetz, § 48 Rz 1 Anm 5). - BSG, 13.05.1987 - 9a RV 12/85
Berufsschadensausgleich-Einstufung eines Angestellten
Selbst wenn sie nach % 1u8 Nr. 3 SGG wegen einer Neufeststellung infolge nachträglicher Änderung der Verhältnisse ausgeschlossen gewesen wäre (dazu BSG 13. Dezember 1984 9a RV 28/83 -)" wäre sie nach % 150 Nr. 2 iVm 5 103 SGG -. - BSG, 29.07.1997 - 4 RA 43/96
Ruhen der Übergangsrente für NVA-Angehörige - Anrechnung von Erwerbseinkommen auf …
Soweit das Beamten- und Soldatenversorgungsrecht indessen auf einen pauschalen Ausgleich finanzieller Nachteile bei einem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst nach Erreichen besonderer Altersgrenzen abzielt (vgl § 48 BeamtVG, § 38 SVG; BGH, 6. Mai 1982 - IX ZA 1/82, NJW 1982, 182; BSG, Urteil vom 13. Dezember 1984 - 9a RV 28/83) und damit ähnliche Zwecke wie die Übergangsrente verfolgt, ist eine Kürzung dieser (einmaligen) Leistung bei der Erzielung von Verwendungseinkommen gerade nicht vorgesehen (…vgl Plog/Wiedow/Beck, aaO, § 48 BeamtVG Rz 1 und 2; Stand September 1993; Stegmüller/Schmalhofer/Bauer, Beamtenversorgungsgesetz, § 48 Rz 1 Anm 5). - BSG, 29.07.1997 - 4 RA 32/96
Ruhen der Übergangsrente für NVA-Angehörige - Anrechnung von Erwerbseinkommen auf …
Soweit das Beamten- und Soldatenversorgungsrecht indessen auf einen pauschalen Ausgleich finanzieller Nachteile bei einem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst nach Erreichen besonderer Altersgrenzen abzielt (vgl § 48 BeamtVG, § 38 SVG; BGH, 6. Mai 1982 - IX ZA 1/82, NJW 1982, 182; BSG, Urteil vom 13. Dezember 1984 - 9a RV 28/83) und damit ähnliche Zwecke wie die Übergangsrente verfolgt, ist eine Kürzung dieser (einmaligen) Leistung bei der Erzielung von Verwendungseinkommen gerade nicht vorgesehen (…vgl Plog/Wiedow/Beck, aaO, § 48 BeamtVG Rz 1 und 2; Stand September 1993; Stegmüller/Schmalhofer/Bauer, Beamtenversorgungsgesetz, § 48 Rz 1 Anm 5).
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