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| BSG, 02.03.1983 - 9a RV 32/82 |
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Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (2)
- BSG, 14.12.1965 - 2 RU 113/63
Auszug aus BSG, 02.03.1983 - 9a RV 32/82
Auch steht der Qualifizierung als Verwaltungsakt nicht entgegen, daß die Mitteilung keine Rechtsmittelbelehrung enthielt (BSGE 24, 162). - BSG, 21.03.1969 - 9 RV 410/66
Ausgleichsrente - Vorläufige Festsetzung - Rentenkürzung - …
Auszug aus BSG, 02.03.1983 - 9a RV 32/82
auch ohne Änderung der Verhältnisse wieder entzogen werden kann (BSGE 29, 200, 20" mwN : SozR Nr. 5 zu 5 60a BVG).
- BSG, 23.03.1999 - B 4 RA 41/98 R
Rentenanpassungsmitteilung als Verwaltungsakt - Erstattung überzahlter …
Auch die wertmäßige Neubestimmung des dem Adressaten zuerkannten rechtlichen Vorteils im Rahmen einer Rentenanpassungsmitteilung hat nämlich die Abänderung eines subjektiven Rechts zum Gegenstand und ist demgemäß rechtlich grundsätzlich und faktisch in aller Regel als Verwaltungsakt anzusehen (vgl bereits BSGE 15, 96, 101;… ebenso Urteile des Senats in SozR 3-2600 § 311 Nr. 2;… SozR 3-2600 § 63 Nr. 1; BSGE 75, 262; BSGE 65, 8;… Urteil des 8. Senats in SozR 3-2200 § 1278 Nr. 2 S 3 mwN;… Urteil des 9. Senats in SozR 1300 § 48 Nr. 49 S 139; Urteil des 9a-Senats vom 2. März 1983 - 9a RV 32/82 - VersorgungsB 1983, 81, 119; zustimmend etwa Heilemann, Der Begriff des Verwaltungsaktes in der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, SGb 1998, S 261, 263 und Betz, Die Rechtsnatur der Mitteilung zur Regelanpassung in der gesetzlichen Rentenversicherung, NZS 1998, 227, 228, 231; aA zB Horsch, Der Rentenbescheid, Handbuch der gesetzlichen Rentenversicherung 1990, 915, 925 RdNr 30).Die insofern technisch geleistete Hilfe ändert nichts daran, daß der Gesamtvorgang unverändert dem Rententräger zuzuordnen ist (ähnlich zur Einschaltung eines Rechenzentrums der Versorgungsverwaltung BSG vom 2. März 1983, 9a RV 32/82, VersorgB 1983, 119).
- LSG Sachsen, 16.06.2015 - L 5 R 779/12
Rentenversicherung; Rücknahme und Neufeststellung eines gewährten Auffüllbetrages …
Jedoch hat das BSG in seiner Rechtsprechung bereits anerkannt, dass die wertmäßige Neubestimmung des dem Adressaten zuerkannten rechtlichen Vorteils im Rahmen einer Rentenanpassungsmitteilung die Abänderung eines subjektiven Rechts zum Gegenstand hat und demgemäß rechtlich grundsätzlich und faktisch in aller Regel als Verwaltungsakt anzusehen ist (BSG…, Urteil vom 23. März 1999 - B 4 RA 41/98 R - juris Rn. 26 unter Verweis auf: BSGE 15, 96, 101;… Urteile des Senats in SozR 3-2600 § 311 Nr. 2;… SozR 3-2600 § 63 Nr. 1; BSGE 75, 262; BSGE 65, 8;… Urteil des 8. Senats in SozR 3-2200 § 1278 Nr. 2 S 3 mwN;… Urteil des 9. Senats in SozR 1300 § 48 Nr. 49 S 139; Urteil des 9a-Senats vom 2. März 1983 - 9a RV 32/82 - VersorgungsB 1983, 81, 119).Dasselbe hat es für Rentenanpassungsmitteilungen in der Kriegsopferfürsorge entschieden (Urteil vom 2. März 1983 - 9a RV 32/82 - juris 2. Orientierungssatz).
- BSG, 23.03.1999 - 4 RA 41/98 Auch die wertmäßige Neubestimmung des dem Adressaten zuerkannten rechtlichen Vorteils im Rahmen einer Rentenanpassungsmitteilung hat nämlich die Abänderung eines subjektiven Rechts zum Gegenstand und ist demgemäß rechtlich grundsätzlich und faktisch in aller Regel als Verwaltungsakt anzusehen (vgl bereits BSGE 15, 96, 101;… ebenso Urteile des Senats in SozR 3-2600 § 311 Nr. 2;… SozR 3-2600 § 63 Nr. 1; BSGE 75, 262 [BSG 15.12.1994 - 4 RA 67/93]; BSGE 65, 8 [BSG 16.03.1989 - 4/11a RA 70/87];… Urteil des 8. Senats in SozR 3-2200 § 1278 Nr. 2 S 3 mwN;… Urteil des 9. Senats in SozR 1300 § 48 Nr. 49 S 139; Urteil des 9a-Senats vom 2. März 1983 - 9a RV 32/82 - VersorgungsB 1983, 81, 119; zustimmend etwa Heilemann, Der Begriff des Verwaltungsaktes in der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, SGb 1998, S 261, 263 und Betz, Die Rechtsnatur der Mitteilung zur Regelanpassung in der gesetzlichen Rentenversicherung, NZS 1998, 227, 228, 231; aA zB Horsch, Der Rentenbescheid, Handbuch der gesetzlichen Rentenversicherung 1990, 915, 925 RdNr 30).
Die insofern technisch geleistete Hilfe ändert nichts daran, daß der Gesamtvorgang unverändert dem Rententräger zuzuordnen ist (ähnlich zur Einschaltung eines Rechenzentrums der Versorgungsverwaltung BSG vom 2. März 1983, 9a RV 32/82, VersorgB 1983, 119).
- LSG Saarland, 24.09.2002 - L 5 VS 18/01
Anspruch auf Rückzahlung einer Waisenrente wegen Anrechnung eines …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BSG, 08.04.1992 - 8 RKn 5/91
Geringerer Anstieg des Rentenzahlbetrages von Ruhensrenten verfassungsgemäß
Die kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage (§ 54 Abs. 4 SGG) ist statthaft, da es sich bei den von der Beklagten erlassenen Rentenanpassungsmitteilungen zum 1. Juli der Jahre 1984 bis 1990 um Verwaltungsakte handelt (vgl Bundessozialgericht vom 21. September 1960, BSGE 13, 83, 84 zu einer Umstellungsmitteilung des Rentenversicherungsträgers sowie BSG vom 2. März 1983, 9a RV 32/82 zum Rentenanpassungsbescheid in der Kriegsopferversorgung). - LSG Bayern, 04.08.2005 - L 14 R 4132/02
Rückforderung einer doppelt gezahlten Rente wegen Erwerbsunfähigkeit; Erstattung …
Einmal kann die Mitteilung zusätzliche Regelungen eines den Anspruch betreffenden Sachverhalts enthalten, wie das BSG im Urteil vom 02.03.1983 - 9a RV 32/82 (Versorgungsblatt 1983, 81) entschieden hat. - LSG Sachsen, 18.10.2001 - L 3 AL 125/99
Bemessung der Höhe von Arbeitslosenhilfe; Durchführung eines Vorverfahrens als …
Auch sogenannte Anpassungsbescheide, mit denen laufende Geldleistungen an die durch die jeweilige Leistungsentgeltverordnung vorgegebenen Sätze angepaßt werden, enthalten verbindliche Regelungen und sind Verwaltungsakte (vgl. zur Rentenanpassung: BSG, Urteil vom 02. März 1983, Az.: 9 a RV 32/82). - SG Dortmund, 11.06.2014 - S 18 KN 703/12
Anerkennung der Berufskrankheit "Chronische Bronchitis"eines Tunnelbauers unter …
Anders als bei der Abgrenzung im Rahmen der §§ 45 Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 und 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 SGB X, wo es um eine Verschuldensabwägung sowie die Verteilung der finanziellen Risiken in dem Bereich geht und die Versicherungsträger im Rahmen der Massenverwaltung nur eingeschränkte Pflichten auferlegt werden können (vgl. LSG NRW, Urteil vom 04.07.2007, AZ.: L 12 AL 105/06; wobei schon hier die massenhafte Betreibung von Verwaltungsverfahren nicht zu einer Aufhebung aller Verantwortung führt: BSG, Urteil vom 19.03.1981, AZ.: 4 RJ 1/81, BSG, Urteil vom 02.03.1989, AZ.: 9a RV 32/82), geht es hier nicht direkt um eine Verschuldensverteilung, so dass die Dogmatik der genannten Vorschriften auch aus diesem Grund nicht übernommen werden kann.
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