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| BSG, 15.07.1992 - 9a RV 7/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Versorgungsrecht - Waisenrente - Verlängerung der Bezugsdauer - Verzögerungstatbestände - Kriegswaise - Zweitausbildung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BVG § 45 Abs. 3 S. 1 lit. a
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BSGE 71, 57
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BSG, 26.11.1975 - 10 RV 135/75
Anspruch auf Gewährung der Waisenrente über das siebenundzwanzigste Lebensjahr …
Auszug aus BSG, 15.07.1992 - 9a RV 7/91
Einen derartigen Sonderfall hat der 10. Senat in seinem Urteil vom 26. November 1975 (BSGE 41, 34 = SozR 3100 § 45 Nr. 4) entschieden.
- LSG Bayern, 13.03.2014 - L 17 U 269/13
Auch eine Zweitausbildung (hier: Zweitstudium nach abgeschlossenem Erststudium) …
Im Übrigen ist in Literatur und Rechtsprechung anerkannt, dass auch eine Zweitausbildung z.B. bei geänderter Berufsplanung oder bei neu gewähltem Berufsziel oder die Wiederholung einer Prüfung zur Notenverbesserung oder die Ausbildung zu einer weiteren Berufsstufe (z.B. Meister) eine waisenrentenberechtigende Berufsausbildung darstellen können (…siehe dazu u.a. Keller a.a.O. Rn. 33 u. 36a m.w.N.;… Rütenik a.a.O. Rn. 45 u. 48 m.w.N.;… Marschner a.a.O. Rn. 17; u.a. BSG, Urteile v. 07.07.1965, 12 RJ 180/62, und vom 30.03.1967, 12 RJ 590/63, zu § 1267 Abs. 1 S. 2 RVO; BSG, Urteile vom 15.07.1992, 9a RV 7/91, und vom 26.11.1975, 10 RV 135/75, zu § 45 BVG;… a.A. Ricke in Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, 80. EL 2013, § 67 SGB VII Rn. 4: grundsätzlich kein Anspruch auf Waisenrente bei Zweitausbildung; a.A. wohl auch BSG, Urteil vom 18.06.2003, B 4 RA 37/02 R, zu § 48 SGB VI). - BSG, 20.10.1999 - B 9 V 7/99 R
Kriegsopferversorgung - Waisenrente - Altersgrenze - Verzögerung - Verlängerung - …
Diese Frage wird das LSG nach den vom BSG aufgestellten Grundsätzen zu entscheiden haben: Unvertretbar zur Verzögerung führende Umstände sind solche, die zwingend von außen in das Leben der Waise eingreifen, auf deren Eintritt bzw Nichteintritt die Waise in der Regel keinen Einfluß nehmen und denen sie sich in zumutbarer Weise nicht entziehen kann, wenn diese Umstände nach der allgemeinen Lebenserfahrung geeignet sind, den Abschluß der Ausbildung zu verzögern (…BSGE 35, 55, 58 f = SozR § 45 BVG Nr. 14 unter Hinweis auf BFHE Nr. 102, 547; BSG SozR 3-3100 § 45 Nr. 1). - SG Marburg, 18.07.2016 - S 3 U 68/14 Im Übrigen ist in Literatur und Rechtsprechung anerkannt, dass auch eine Zweitausbildung z.B. bei geänderter Berufsplanung oder bei neu gewähltem Berufsziel oder die Wiederholung einer Prüfung zur Notenverbesserung oder die Ausbildung zu einer weiteren Berufsstufe (z.B. Meister) eine waisenrentenberechtigende Berufsausbildung darstellen können (…siehe dazu u.a. Keller a.a.O. Rn. 33 u. 36a m.w.N.;… Rütenik a.a.O. Rn. 45 u. 48 m.w.N.;… Marschner a.a.O. Rn. 17; u.a. BSG, Urteile v. 07.07.1965, 12 RJ 180/62, und vom 30.03.1967, 12 RJ 590/63, zu § 1267 Abs. 1 S. 2 RVO; BSG, Urteile vom 15.07.1992, 9a RV 7/91, und vom 26.11.1975, 10 RV 135/75, zu § 45 BVG;… a.A. Ricke in Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, 80. EL 2013, § 67 SGB VII Rn. 4: grundsätzlich kein Anspruch auf Waisenrente bei Zweitausbildung; a.A. wohl auch BSG, Urteil vom 18.06.2003, B 4 RA 37/02 R, zu § 48 SGB VI).
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