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Rechtsprechung
   BSG, 08.10.1987 - 9a RVi 5/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,6633
BSG, 08.10.1987 - 9a RVi 5/85 (https://dejure.org/1987,6633)
BSG, Entscheidung vom 08.10.1987 - 9a RVi 5/85 (https://dejure.org/1987,6633)
BSG, Entscheidung vom 08. Oktober 1987 - 9a RVi 5/85 (https://dejure.org/1987,6633)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anstaltspflege - Kosten - Bekleidung - Erstattung - Ferien - Zuhause

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 62, 200
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BSG, 10.12.2003 - B 9 V 7/03 R

    Kriegsopferversorgung - Pflegezulage - Erstattungsanspruch - Heimpflege - …

    Bei Heimpflege nach § 35 Abs. 6 BVG handelt es sich zwar nicht um eine Geld- sondern um eine "generalisierte Sachleistung" (vgl BSG, Beschluss vom 27. Oktober 1994 - 9 BV 115/94 - und BSG SozR 3100 § 35 Nr. 18 S 67).

    Wegen rechtswidriger Ablehnung von Heimpflege verauslagte Aufwendungen sind aber - entsprechend § 18 Abs. 3 und 4 BVG (BSG SozR 3100 § 35 Nr. 18 S 61 f) - zu erstatten.

  • BSG, 27.10.1994 - 9 BV 115/94

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Begründung …

    Wie das LSG im angegriffenen Urteil ausgeführt hat, ließe sich ein solcher Rechtssatz jedenfalls nicht mit späterer Rechtsprechung des BSG vereinbaren (Urteile vom 21. September 1983 - 9a RV 28/82 -, 8. Oktober 1987 - 9a RVi 5/85 - …und vom 15. September 1988 - 9 RV 5/88 - SozR 3100 § 35 BVG Nrn 15, 18, 19).

    Das BSG hat darin die gemäß § 35 Abs. 2 (jetzt Abs. 7) BVG zu übernehmenden Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Betreuung einschließlich notwendiger Pflege als generalisierte Sachleistung qualifiziert (BSG SozR 3100 § 35 Nr. 18, S 67).

  • BSG, 15.09.1988 - 9 RV 5/88

    Pflegezulage - Erhöhung - Häuslicher Bereich

    Die Grundrente verbleibt dem Beschädigten allein zur Befriedigung persönlicher Bedürfnisse (vgl zuletzt noch Urteil des Senats in BSG SozR 3100 § 35 Nr. 18).

    Hier kann nur umgekehrt fraglich werden, welche Ansprüche bestehen, wenn die dauernde Anstaltspflege durch eine kurzfristige häusliche Pflege, etwa in den Ferien, unterbrochen wird (vgl dazu ebenfalls BSG SozR 3100 § 35 Nr. 18).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2002 - L 7 V 27/01

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Auszahlung der Kleiderverschließpauschale nach …

    Die Kleiderverschleißpauschale ist nach gefestigter Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 21.09.1983, 9a Rvi 2/82; Urteil vom 21.09.1983, 9 RV 28/92; Urteil vom 08.10.1987, 9a Rvi 5/85) als Teil der Versorgungsbezüge i.S.v. § 35 Abs. 2 BVG a.F. auf die Kosten der Anstaltspflege anzurechnen.
  • BSG, 31.05.1989 - 9 RV 11/88

    Gewährung der Pflegepauschale neben der Erstattung der Aufwendungen für bezahlte …

    Über eine solche Begrenzung ist indes bei der Sachlage dieses Falles nicht zu entscheiden; denn nach § 35 Abs. 2 BVG wird die Verwaltung mit den vollen Anstaltspflegekosten (dazu BSGE 62, 200 = SozR 3100 § 35 Nr. 18), mit einem "Taschengeld" für den Beschädigten in Höhe seiner Grundrente und mit Leistungen für die Angehörigen mindestens in Höhe der Hinterbliebenenbezüge, die ihnen zuständen, wenn der Beschädigte an den Folgen der Schädigung gestorben wäre, belastet.
  • BSG, 15.07.1992 - 9a RV 9/91

    Blinder - Heimpflege - Beihilfe für fremde Führung - Erhöhung der Pflegezulage …

    Wenn ein Beschädigter dauernder Pflege bedarf und diese Pflege nicht mehr im häuslichen Bereich stattfindet, vielmehr die Anstaltspflege nach § 35 Abs. 2 BVG gewählt worden ist, werden die Heimkosten in vollem Umfang getragen; die Höhe der verbleibenden Barleistungen, die in § 9 Nr. 3 BVG summarisch aufgeführt sind, ist abschließend geregelt: dem Beschädigten selbst ist nur ein Betrag in Höhe der Grundrente eines Erwerbsunfähigen zu belassen (BSGE 62, 200 = SozR 3100 § 35 Nr. 18).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.09.2002 - L 7 V 27/02

    Voraussetzungen des versorgungsrechtlichen Anspruchs auf Auszahlung der …

    Die Kleiderverschleißpauschale ist nach gefestigter Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 21.09.1983, 9a RVi 2/82; Urteil vom 21.09.1983, 9 RV 28/82; Urteil vom 08.10.1987, 9a RVi 5/85) als Teil der Versorgungsbezüge i.S.v. § 35 Abs. 2 BVG a.F. auf die Kosten der Anstaltspflege anzurechnen.
  • BSG, 13.07.1988 - 9a RV 11/87

    Maßnahme der gesunden Lebensführung - Finanzierung - Versorgungsverwaltung - …

    Solche Mehraufwendungen werden aber, falls sie Kriegs- und Wehrdienstopfern schädigungsbedingt erwachsen, durch die Grundrente abgedeckt, die gerade ua einem solchen Zweck dient (Urteile des Senats vom 27. Oktober 1982 - 9a RV 14/82 - und vom 8. Oktober 1987 - 9a RVi 5/85 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.03.2007 - L 2 KN 225/05

    Ursachenzusammenhang zwischen einer Berufskrankheit und dem Tod des Versicherten; …

    Bei dem Topos der "Lebensverkürzung um 1 Jahr" handelt es sich nicht etwa um eine eigenständige Kausalitätsnorm, sondern um einen expliziten Unterfall der Kausalitätstheorie der wesentlichen Bedingung, nach dem die wesentliche Ursächlichkeit für den Tod bei einer Lebensverkürzung durch Bk-Folgen von mindestens einem Jahr unwiderleglich vermutet wird (BSGE 62, 200, 203 = SozR 2200 § 598 Nr. 10).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2002 - L 10 V 20/01

    Übernahme von Heimkosten ; Grundlagenbescheid mit Doppelwirkung ; Auszahlung von …

    Die Kleiderverschleißpauschale ist nach gefestigter Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 21.09.1983, 9a Rvi 2/82; Urteil vom 21.09.1983, 9 RV 28/92; Urteil vom 08.10.1987, 9a Rvi 5/85) als Teil der Versorgungsbezüge i.S.v. § 35 Abs. 2 BVG a.F. auf die Kosten der Anstaltspflege anzurechnen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.08.2002 - L 7 V 16/01

    Ausgestaltung des Anspruchs des Rechtsnachfolgers eines verstorbenen …

  • LSG Baden-Württemberg, 23.04.2008 - L 7 AL 579/08
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