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Rechtsprechung
   BSG, 22.08.1990 - 9b RAr 14/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,23365
BSG, 22.08.1990 - 9b RAr 14/90 (https://dejure.org/1990,23365)
BSG, Entscheidung vom 22.08.1990 - 9b RAr 14/90 (https://dejure.org/1990,23365)
BSG, Entscheidung vom 22. August 1990 - 9b RAr 14/90 (https://dejure.org/1990,23365)
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Wird zitiert von ... (3)

  • BSG, 31.03.1993 - 13 RJ 9/92

    Fristversäumnis - Technische Störung des eigenen Telefaxgerätes - Versagung der …

    Vielmehr ist im Einzelfall zu prüfen, ob er bei der Organisation des Betriebes seiner Anwaltskanzlei ausreichende Vorkehrungen - etwa durch geeignete Anweisungen an das Büropersonal und ausreichende Kontrolle - gegen ein Fristversäumnis getroffen hat (vgl BSG Beschluß vom 22. August 1990 - 9b RAr 14/90 - BGH NJW 1990, 187 f [BGH 28.09.1989 - VII ZB 9/89] zur Ausgangskontrolle anhand des Sendeberichts über die Telefax-Übermittlung; Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) NJW 1988, 2814 zur Angabe einer versehentlich falschen Telefax-Nummer durch zuverlässige Büroangestellte; LG Frankfurt NJW 1992, 3043 zur Speicherung einer falschen Telefax-Nummer).
  • BSG, 24.02.2021 - B 1 KR 50/20 B

    Anspruch auf Versorgung mit einer stationär durchzuführenden Brustverkleinerung

    Hierzu gehört eine Kontrolle, durch die insbesondere sichergestellt wird, dass Fehler bei der Verwendung von Faxnummern nach Möglichkeit vermieden werden (vgl BSG vom 12.3.2002 - B 11 AL 3/02 B - juris RdNr 4; BSG vom 29.4.2005 - B 13 RJ 50/04 R - juris RdNr 6 unter Hinweis auf BSG vom 22.8.1990 - 9b RAr 14/90 - juris; BSG vom 9.2.2010 - B 11 AL 194/09 B - juris RdNr 3) .
  • BSG, 29.04.2005 - B 13 RJ 50/04 R

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Versäumung der Revisionsfrist - fehlende …

    Bei fristwahrenden Schriftsätzen, die per Fax übermittelt werden, ist vorzusehen, dass anhand des (auszudruckenden) Sendeberichts kontrolliert wird, dass der Schriftsatz abgesandt worden ist, dh keine Fehlermeldung vorliegt (vgl BSG, Urteil vom 22. August 1990 - 9b RAr 14/90; BGH vom 7. Mai 2001 - II ZB 16/00; BGH vom 1. Juli 2002 - II ZB 11/01 -, NJW-RR 2002, 1289 [BGH 01.07.2002 - II ZB 11/01]; BGH vom 18. Mai 2004 - VI ZB 12/03 -, FamRZ 2004, 1275).
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