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Rechtsprechung
   BSG, 27.06.1984 - 9b RU 86/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,4827
BSG, 27.06.1984 - 9b RU 86/83 (https://dejure.org/1984,4827)
BSG, Entscheidung vom 27.06.1984 - 9b RU 86/83 (https://dejure.org/1984,4827)
BSG, Entscheidung vom 27. Juni 1984 - 9b RU 86/83 (https://dejure.org/1984,4827)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit - Ausschluß des Versicherungsschutzes - Wesentliche Ursache des Unfalls

Papierfundstellen

  • NZA 1985, 37
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BSG, 09.03.1977 - 2 RU 35/76
    Auszug aus BSG, 27.06.1984 - 9b RU 86/83
    Erst wenn bei einem Verkehrsunfall eine auf unternehmensfremdem Alkoholgenuß beruhende Fahruntüchtigkeit auf diese Weise absolut oder relativ festgestellt worden ist, darf die weitere Entscheidung getroffen werden, ob sie neben anderen Mitursachen die rechtlich allein wesentliche Ursache gewesen ist (vgl BSG, Urteil vom 9. März 1977, 2 RU 35/76 Medizin im Sozialrecht -Meso- B 330/33).

    Das Gutachten des Bundesgesundheitsamts "Alkohol bei Verkehrsstraftaten" (Kirschbaum-Verlag 1966, bearbeitet von Lundt und Jahn), auf dessen Empfehlung die Einführung des "Gefahrengrenzwertes" von 0, 8 %o beruht, geht ausdrücklich davon aus, daß im Einzelfall eine Fahrunsicherheit nicht nachgewiesen zu werden brauche (Gutachten S ü7; vgl BSG-Urteile vom 22. Januar 1976, 2 RU 239/73 SozSich 1976, 188, und vom 9. März 1977, aaO;… Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 9. Aufl, Band 11, 60. Nachtrag September 1983, S 987u mwN).

  • BSG, 20.01.1977 - 8 RU 52/76
    Auszug aus BSG, 27.06.1984 - 9b RU 86/83
    Kommt für einen auf einem grundsätzlich versicherten Weg erlittenen Verkehrsunfall alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit als (Mit-)Ursache in Betracht, so ist die Beweislast im Sinne der Feststellungslast in der Weise verteilt, daß sie in der Regel der Versicherungsträger für das V o r 1 i e g e n und die (Mit-)- Ursächlichkeit der Fahruntüchtigkeit trägt, dagegen der Versicherte für das Vorliegen und die (Mit-)Ursächlichkeit betriebsbezogener Umstände und Wegegefahren (BSGE 43, 110 : SozR 2200 EUR 5U8 Nr. 27).
  • BSG, 31.03.1981 - 2 RU 13/79
    Auszug aus BSG, 27.06.1984 - 9b RU 86/83
    Wird der Grenzwert der absoluten Fahruntüchtigkeit (1,3 %o BAK) nicht erreicht, dann kann alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit nur dann nachgewiesen werden, wenn zusätzlich zu einer die Fahrleistung eines Kraftfahrers mindernden BAK (sei dieser Wert ermittelt oder nicht, vgl BSGE H5, 285, 288) entsprechende sonstige Beweisanzeichen auf Fahruntüchtigkeit (relative Fahruntüchtigkeit) schließen lassen (vgl zuletzt BSGE u5, 285, 289; "8, 228, 231 und BSG-Urteil vom 31. März 1981 2 RU 13/79 HVGBG RdSchr - -.
  • BSG, 22.01.1976 - 2 RU 239/73
    Auszug aus BSG, 27.06.1984 - 9b RU 86/83
    Das Gutachten des Bundesgesundheitsamts "Alkohol bei Verkehrsstraftaten" (Kirschbaum-Verlag 1966, bearbeitet von Lundt und Jahn), auf dessen Empfehlung die Einführung des "Gefahrengrenzwertes" von 0, 8 %o beruht, geht ausdrücklich davon aus, daß im Einzelfall eine Fahrunsicherheit nicht nachgewiesen zu werden brauche (Gutachten S ü7; vgl BSG-Urteile vom 22. Januar 1976, 2 RU 239/73 SozSich 1976, 188, …und vom 9. März 1977, aaO;… Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 9. Aufl, Band 11, 60. Nachtrag September 1983, S 987u mwN).
  • BSG, 25.11.1992 - 2 RU 40/91

    Alkohol und Dienstunfall

    Ein Kraftfahrer war nach bisheriger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH), der sich das Bundessozialgericht (BSG) in ständiger Rechtsprechung zur Wahrung der Rechtsgleichheit und Rechtssicherheit angeschlossen hat, bei einer BAK von 1, 3 Promille und mehr oder mit einer Alkoholmenge im Körper, die zu einer BAK von 1, 3 Promille oder mehr führte, absolut, d.h. ohne Rücksicht auf sonstige Beweisanzeichen, fahruntüchtig (BGHSt 21, 157; BSGE 34, 261; 48, 228; BSG Urteil vom 27. Juni 1984, 9b RU 86/83, HV-Info 16/1984, 62).
  • BSG, 29.01.1986 - 9b RU 78/84
    Dieser bisherigen Rechtsprechung hat sich der erkennende Senat im Ergebnis angeschlossen (Urteil vom 27. Juni 198" 86/83 16/198", 58 : NZA 1985, 37).
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