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| VGH Baden-Württemberg, 04.09.1980 - A 12 S 14/80 |
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VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04. September 1980 - A 12 S 14/80 (https://dejure.org/1980,1446)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 13.06.1980 - A 13 K 473/80
- VGH Baden-Württemberg, 04.09.1980 - A 12 S 14/80
Papierfundstellen
- ESVGH 30, 220
- VBlBW 1981, 19
Wird zitiert von ... (5)
- StGH Baden-Württemberg, 05.10.1998 - GR 4/97
Keine Verpflichtung des Gesetzgebers zum Mehrlastenausgleich nach Verf BW Art 71 …
Rn. 34 c) Eine andere Frage ist, ob der Gesetzgeber den Gemeinden und Gemeindeverbänden nach Art. 71 Abs. 3 Satz 1 LV beliebige öffentliche Aufgaben zur Selbstverwaltung übertragen darf oder ob die Aufgabe einen örtlichen Bezug aufweisen oder doch einer ortsbezogenen Erfüllung zugänglich sein muß, andernfalls sie nur zur Erfüllung nach unbeschränkter Weisung übertragen werden dürfte (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. vom 04.09.1980 - A 12 S 14/80 -, ESVGH 30, 220 ; Beschl. vom 07.10.1986 - A 12 S 618/86 -, ESVGH 37, 36 ;… Spreng/Birn/Feuchte, a.a.O., S. 249; Gönnenwein, Gemeinderecht, S. 90). - VGH Baden-Württemberg, 13.12.1994 - 3 S 1643/94
Baugenehmigung für eine Asylbewerberunterkunft in reinem Wohngebiet; Befreiung …
Nach den Angaben des Ordnungsamtsleiters der Beigeladenen (Schreiben vom 13.9.1993 waren im September 1993 im Gemeindegebiet tatsächlich aber nur 117 Asylbewerber untergebracht. Sie war daher gehalten, für 66 zusätzliche Unterkunftsplätze zu sorgen und diese auch für eine bestimmte Zeit vorzuhalten. Nur so konnte sie die ihr nach § 1 Abs. 1 AsylUG obliegende Pflicht zur Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern reibungslos erfüllen. Zu dieser Pflicht gehört es, für den erforderlichen Raumbedarf organisatorisch und vorausschauend vorzuplanen (Vorsorgegrundsatz, vgl. dazu auch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 04.9.1980 - A 12 S 1488/80 -, ESVGH 30, 220 ff.). - VGH Baden-Württemberg, 25.05.1992 - A 12 S 1167/91
Verbleiben zugewiesener Asylbewerber im Zuständigkeitsbereich der …
Rn. 21 Die Unterbringung der zugewiesenen Asylbewerber ist den Gemeinden als Pflichtaufgabe gemäß § 2 Abs. 2 GemO übertragen, die sie in eigener Verantwortung zu erfüllen haben (Beschluß des Senats vom 4.3.1991 - A 12 S 3036/90 - vom 7.10.1986 - A 12 S 618/86 -, ESVGH 37, 36; vom 4.9.1980 - A 12 S 14/80 -, VBlBW 1981, 19). - VGH Baden-Württemberg, 22.07.1991 - A 12 S 21/91
Zuweisung von Asylbewerbern an Gemeinden - Rechte der Gemeinden
Dies schließt das Recht auf Einhaltung der Zuständigkeitsregelungen in § 1 AsylZuVO (AsylZZustV BW) ein (im Anschluß an den Beschluß des Senats vom 04.09.1980, ESVGH 30, 220 ff). - VGH Baden-Württemberg, 26.02.1990 - A 12 S 1361/89
Zuweisung von Asylbewerbern - bereits aufgenommener und untergebrachter …
Wie der Senat zu § 1 des Gesetzes über die Zuweisung von Asylbewerbern an Gemeinden -- AsylZG -- vom 3.4.1979 (GBl. S. 134), der der Sache nach § 1 AsylUG entsprochen hat, entschieden hat, verletzt die den Gemeinden auferlegte Aufnahme- und Unterbringungspflicht deren Selbstverwaltungsrecht oder sonstige Rechtspositionen nicht (dazu etwa der Beschluß vom 4.9.1980 -- A 12 S 14/80 --, ESVGH 30, 220 = VBlBW 1981, 19; ferner Beschluß vom 7.10.1986 -- A 12 S 618/86 --, ESVGH 37, 36 = VBlBW 1987, 30).
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