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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 06.08.1997 - A 12 S 213/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,8782
VGH Baden-Württemberg, 06.08.1997 - A 12 S 213/97 (https://dejure.org/1997,8782)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06.08.1997 - A 12 S 213/97 (https://dejure.org/1997,8782)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06. August 1997 - A 12 S 213/97 (https://dejure.org/1997,8782)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Wahrunterstellung entscheidungserheblicher Tatsachen im Verwaltungsprozeß nicht möglich, sie kann sich nur auf für die Entscheidung unerhebliche Beweistatsachen beziehen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1997, 317 (Ls.)
  • VBlBW 1998, 101
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 06.12.1988 - 9 C 91.87

    Entscheidungserhebliche Tatsachen - Wahrunterstellung - Verwaltungsprozess - …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.08.1997 - A 12 S 213/97
    Bei Ablehnung eines Beweisantrags wegen "Wahrunterstellung" muß der Kläger in der Regel auch ohne entsprechenden ausdrücklichen Hinweis davon ausgehen, daß es dem Gericht auf die Beweistatsachen für die Entscheidung des Rechtsstreits nicht ankommt (im Anschluß an BVerwG, Beschluß vom 06.12.1988, InfAuslR 1989, 135).

    Rn. 5 Nach alledem mußte deshalb der Kläger bei Ablehnung seiner Beweisanträge wegen Wahrunterstellung auch ohne entsprechenden ausdrücklichen Hinweis davon ausgehen, daß es auf die zum Beweis gestellten Tatsachen - nach Meinung des Gerichts - für die Entscheidung des Rechtsstreits nicht ankam (BVerwG, Beschluß vom 06.12.1988, InfAuslR 1989, 135).

  • BVerwG, 17.01.1990 - 9 C 39.89

    Der Begriff der politischen Verfolgung - Politische Verfolgung wegen …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.08.1997 - A 12 S 213/97
    Im Verwaltungsprozeß ist deshalb das Absehen von einer Beweiserhebung "wegen Wahrunterstellung" nur dort zulässig, wo der Sache nach ein Verzicht auf eine Beweiserhebung wegen Unerheblichkeit der vorgetragenen Tatsachen vorliegt, welche durch die Wahrunterstellung nur sozusagen experimentell erwiesen wird (BVerwG, Urteil vom 17.01.1990, InfAuslR 1990, 128).
  • BVerfG, 08.11.1978 - 1 BvR 158/78

    Fristbeginn zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde - Verletzung des Anspruchs auf …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.08.1997 - A 12 S 213/97
    Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs verwehrt dem Gericht zwar, einen als erheblich angesehenen Beweisantrag unter Verstoß gegen die jeweilige Prozeßordnung abzulehnen (BVerfG, Beschluß vom 08.11.1978, BVerfGE 50, 32, 35; Beschluß vom 29.11.1983, BVerfGE 65, 305, 307).
  • BVerwG, 24.03.1987 - 9 C 47.85

    Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigter - Ermittlung des Umfangs …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.08.1997 - A 12 S 213/97
    Die Wahrunterstellung entscheidungserheblicher Tatsachen scheidet im Verwaltungsprozeß regelmäßig aus (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.03.1987, BVerwGE 77, 150), denn für eine Wahrunterstellung entscheidungserheblicher Tatsachen ist im Verwaltungsprozeß anders als im Strafprozeß (§ 244 Abs. 3 S. 2 StPO) kein Raum.
  • BVerwG, 31.07.1984 - 9 C 46.84

    Berufung - Zulassung - Bedeutung der Rechtssache - Verallgemeinerungsfähig - …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.08.1997 - A 12 S 213/97
    Darüber hinaus muß die Antragsschrift wenigstens einen Hinweis auf den Grund enthalten, der die Anerkennung der grundsätzlichen, d.h. über den Einzelfall hinausgehenden Bedeutung der Sache rechtfertigen soll (vgl. BVerwG, Urteil vom 31.07.1984, BVerwGE 70, 24; Beschluß des Senats vom 18.08.1988 - A 12 S 930/88 - m.N.).
  • BVerfG, 29.11.1983 - 1 BvR 1313/82
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.08.1997 - A 12 S 213/97
    Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs verwehrt dem Gericht zwar, einen als erheblich angesehenen Beweisantrag unter Verstoß gegen die jeweilige Prozeßordnung abzulehnen (BVerfG, Beschluß vom 08.11.1978, BVerfGE 50, 32, 35; Beschluß vom 29.11.1983, BVerfGE 65, 305, 307).
  • BVerfG, 31.07.1985 - 2 BvR 489/85

    Verfassungsrechtliche Anforderung an die Auslieferung - Audiencia Nacional in …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.08.1997 - A 12 S 213/97
    Dagegen schützt das Recht auf rechtliches Gehör nicht gegen eine nach Meinung eines Beteiligten sachlich unrichtige Ablehnung eines Beweisantrages (vgl. BVerfG, Beschluß vom 31.07.1985 - 2 BvR 489/85; BVerwG, Beschluß vom 7.10.1987, Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 31).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2009 - 12 A 1098/06

    Anspruch auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises eines nichtehelich …

    Rn. 111 Zur Wahrunterstellung wegen Unerheblichkeit der vorgetragenen Tatsachen vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Dezember 1988 - 9 C 91.87 -, InfAuslR 1989, 135; Beschluss vom 20. September 1993 - 4 B 125.93 - VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 6. August 1997 - A 12 S 213/97 -, VBlBW 1998, 101; OVG NRW, Beschluss vom 18. Juli 2007 - 8 A 1075/06.A -, NVwZ-RR 2006, 214.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2007 - 8 A 1075/06

    Berufungszulassungsantrag, grundsätzliche Bedeutung, Türkei, Kurden, …

    Rn. 35 - A 12 S 213/97 -, VBlBW 1998, 101.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2009 - 12 A 2694/07
    Rn. 114 Zur Wahrunterstellung "wegen Unerheblichkeit der vorgetragenen Tatsachen vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Dezember 1988 - 9 C 91.87 -, InfAuslR 1989, 135; Beschluss vom 20. September 1993 - 4 B 125.93 -, VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 6. August 1997 - A 12 S 213/97 -, VBlBW 1998, 101; OVG NRW, Beschluss vom 18. Juli 2007.
  • OVG Thüringen, 21.07.2023 - 3 ZKO 182/19

    Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts wegen im Verfahren …

    Der Kläger muss bei Ablehnung seiner Beweisanträge wegen Wahrunterstellung auch ohne entsprechenden ausdrücklichen Hinweis davon ausgehen, dass es auf die zum Beweis gestellten Tatsachen - nach Meinung des Gerichts - für die Entscheidung des Rechtsstreits nicht ankommt (Thüringer OVG…, Beschluss vom 29. März 1996 - 3 ZO 71/94 -, Rn. 9; BVerwG, Urteil vom 17. Januar 1990 - 9 C 39/89 - VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 6. August 1997 - A 12 S 213/97 -, jeweils juris).
  • VG Augsburg, 11.02.2022 - Au 8 K 20.511

    Kostenerhebung, Repressives oder präventives Handeln der Polizei, Schwerpunkt der …

    Insoweit ist es rechtlich unerheblich, ob eine präventive Fahrtunterbindung ausgesprochen wurde (vgl. VGH Baden-Württemberg, B.v. 6.8.1997 - A 12 S 213/97 - juris Rn. 4).
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