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| VGH Baden-Württemberg, 12.10.1983 - A 12 S 790/83 |
Zitiervorschläge
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12. Oktober 1983 - A 12 S 790/83 (https://dejure.org/1983,2770)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 04.07.1983 - A 10 K 2/83
- VGH Baden-Württemberg, 12.10.1983 - A 12 S 790/83
Papierfundstellen
- ESVGH 34, 160 (Ls.)
- NVwZ 1984, 534
Wird zitiert von ... (2)
- VGH Hessen, 20.06.1984 - 10 TH 1560/84
Beschwerde gegen die Versagung von Prozeßkostenhilfe in Asylrechtsstreitigkeiten; …
Obwohl in Streitigkeiten nach dem Asylverfahrensgesetz der Zugang zu der Berufungsinstanz nur beschränkt eröffnet ist, ist in diesen Verfahren die Beschwerde gegen die Versagung von Prozeßkostenhilfe für das Klageverfahren ;weder ausgeschlossen noch hinsichtlich der Prüfungskompetenz des Beschwerdegerichts eingeschränkt (ebenso: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 11. März 1983 - 17 B 20 X 106/82 - OVG Saarlouis, Beschluß vom 12. März 1984 - 3 W 2/84 - a.A.: VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 12. Oktober 1983 - A 12 S 790/83--; OVG Bremen, Beschluß vom 5. August 1983 -2 B 75/83 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 6. April 1983 - 19 B 20074/82 -). - OVG Hamburg, 15.02.1988 - Bs V 30/88
Entscheidung über einen Wiedereinsetzungsantrag durch Beschluss
In Rechtsprechung und Literatur wird zwar zum Teil die Auffassung vertreten, das Verwaltungsgericht habe die Wahl, bei Versäumung der Klagefrist über einen Wiedereinsetzungsantrag entweder - zusammen mit der Hauptsache - durch Urteil bzw. Vorbescheid oder auch isoliert durch Beschluß zu entscheiden (vgl. Nachweise bei VGH Mannheim, Beschl. v. 12.10.1983, NVwZ 1984 S. 534).
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