Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 12.06.1986 - A 12 S 84/86 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 30.10.1985 - A 10 K 51/85
- VGH Baden-Württemberg, 12.06.1986 - A 12 S 84/86
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 20.03.1984 - 1 B 32.84
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Erledigte …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.06.1986 - A 12 S 84/86
Eine dem Asylbegehren stattgegebene gerichtliche Entscheidung vermag die Rechtmäßgkeit einer nach Ablehnung des Asylantrags durch das Bundesamt als offensichtlich unbegründet ergangenen Abschiebungsandrohung nicht zu berühren, wenn zuvor die aufschiebende Wirkung der Klage angeordnet worden war (Fortführung der Rechtsprechung des Senats im Beschluß vom 08.12.1983 - A 12 S 823/83 -, bestätigt durch BVerwG, Beschluß vom 20.03.1984 - 1 B 32.84 -). - VGH Baden-Württemberg, 08.12.1983 - A 12 S 823/83
Rechtmäßigkeit von Ausreiseaufforderung und Abschiebungsandrohung nach …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.06.1986 - A 12 S 84/86
Eine dem Asylbegehren stattgegebene gerichtliche Entscheidung vermag die Rechtmäßgkeit einer nach Ablehnung des Asylantrags durch das Bundesamt als offensichtlich unbegründet ergangenen Abschiebungsandrohung nicht zu berühren, wenn zuvor die aufschiebende Wirkung der Klage angeordnet worden war (Fortführung der Rechtsprechung des Senats im Beschluß vom 08.12.1983 - A 12 S 823/83 -, bestätigt durch BVerwG, Beschluß vom 20.03.1984 - 1 B 32.84 -).
- VGH Baden-Württemberg, 03.01.1990 - A 12 S 1417/89
Zur Verfolgungssituation für Mitglieder der Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft in …
Rn. 21 Der Senat hat im Urteil vom 29.5.1984 - A 12 S 848/81 - bereits angenommen, daß für die Ahmadis eine Wiederholung pogromartiger Übergriffe nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann, und hat daran in der Folge festgehalten (vgl. Urteil vom 12.6.1986 - A 12 S 84/86 -). - VGH Hessen, 17.12.1986 - 10 TE 3114/86
Berufungszulassung
Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts fußt nämlich weitgehend auf den Tatsachenfeststellungen des jeweiligen Berufungsgerichts über die religionspolitischen Entwicklungen in Pakistan (…vgl. dazu auch: Bay. VGH, Urt. v. 14. Januar 1985, EZAR 202 Nr. 4; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 29. Mai 1984 - A 12 S 848/81 - und v. 12. Juni 1986 - A 12 S 84/86 - OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 15. Februar 1985 - 19 A 10214/84 -), und die tatsächliche und rechtliche Bewertung der Lage der Ahmadis in Pakistan ist notwendigerweise von der sich verändernden Entwicklung dieser Situation abhängig und kann von dem beschließenden Senat nicht anders als in einem Berufungsverfahren vorgenommen werden.
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