Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 29.05.1984 - A 12 S 848/81 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 12.08.1981 - A 10 K 193/80
- VGH Baden-Württemberg, 29.05.1984 - A 12 S 848/81
- BVerwG, 08.07.1985 - 9 C 100.84
Wird zitiert von ... (5)
- BVerwG, 26.03.1985 - 9 C 107.84
Gruppenverfolgung - Nachweiserleichterung für Vorverfolgte - Asylbewerber - …
Das gilt besonders, wie der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in seinen dem Senat unter den Aktenzeichen BVerwG 9 C 99.84 und BVerwG 9 C 100.84 vorliegenden Urteilen vom 29. Mai 1984 - A 12 S 137/81 und A 12 S 848/81 -, richtig erkannt hat, wenn - was vornehmlich bei Gruppenverfolgungen in Gestalt von eruptionsartig ausbrechenden Pogromen nicht selten der Fall sein wird (vgl. hierzu auch Urteil vom 30. Oktober 1984 - BVerwG 9 C 24.84 - InfAuslR 85, 48) - nach einer Phase akuter Verfolgung Phasen der Beruhigung - womöglich auch über längere Zeiträume - eintreten, die sich später als Phasen latenter Gefährdung erweisen. - VGH Baden-Württemberg, 03.01.1990 - A 12 S 1417/89
Zur Verfolgungssituation für Mitglieder der Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft in …
Diese Glaubensgemeinschaft war, wie der Senat im Urteil vom 29.5.1984 - A 12 S 848/81 - eingehend dargelegt hat, in Pakistan im Jahre 1974 als Gruppe politisch verfolgt (in diesem Sinne auch BVerwG, Urteile vom 23.2.1988, BVerwGE 79, 79 und vom 7.11.1988 - BVerwG 9 C 90.87 -).Rn. 21 Der Senat hat im Urteil vom 29.5.1984 - A 12 S 848/81 - bereits angenommen, daß für die Ahmadis eine Wiederholung pogromartiger Übergriffe nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann, und hat daran in der Folge festgehalten (vgl. Urteil vom 12.6.1986 - A 12 S 84/86 -).
- BVerwG, 26.03.1985 - 9 C 114.84
Nachweiserleichterungen für Vorverfolgte - Asylsuchender - Politische Verfolgung
Das gilt besonders, wie der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in seinen dem Senat unter dem Aktenzeichen BVerwG 9 C 99.84 und BVerwG 9 C 100.84 vorliegenden Urteilen vom 29. Mai 1984 - A 12 S 137/81 und A 12 S 848/81 -, richtig erkannt hat, wenn - was vornehmlich bei Gruppenverfolgungen in Gestalt von eruptionsartig ausbrechenden Pogromen nicht selten der Fall sein wird (…vgl. hierzu auch Urteil vom 30. Oktober 1984 - BVerwG 9 C 24.84 - a.a.O.) - nach einer Phase akuter Verfolgung Phasen der Beruhigung - womöglich auch über längere Zeiträume - eintreten, die sich später als Phasen latenter Gefährdung erweisen. - VGH Hessen, 17.12.1986 - 10 TE 3114/86
Berufungszulassung
Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts fußt nämlich weitgehend auf den Tatsachenfeststellungen des jeweiligen Berufungsgerichts über die religionspolitischen Entwicklungen in Pakistan (…vgl. dazu auch: Bay. VGH, Urt. v. 14. Januar 1985, EZAR 202 Nr. 4; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 29. Mai 1984 - A 12 S 848/81 - und v. 12. Juni 1986 - A 12 S 84/86 - OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 15. Februar 1985 - 19 A 10214/84 -), und die tatsächliche und rechtliche Bewertung der Lage der Ahmadis in Pakistan ist notwendigerweise von der sich verändernden Entwicklung dieser Situation abhängig und kann von dem beschließenden Senat nicht anders als in einem Berufungsverfahren vorgenommen werden. - VGH Baden-Württemberg, 12.06.1986 - A 12 S 117/85
Anerkennungsvoraussetzungen für Angehörige der Ahmadiyya ohne eigene …
Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest, daß in Pakistan eine Wiederholung pogromartiger Ausschreitungen gegen die Angehörigen der Ahmadiyya, wie sie 1974 stattgefunden haben, derzeit weder mit hinreichender noch gar mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen sind (wie Urteil des Senats vom 29.05.1984 - A 12 S 848/81 -).
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