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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 01.06.1993 - A 12 S 874/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,10111
VGH Baden-Württemberg, 01.06.1993 - A 12 S 874/93 (https://dejure.org/1993,10111)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01.06.1993 - A 12 S 874/93 (https://dejure.org/1993,10111)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01. Juni 1993 - A 12 S 874/93 (https://dejure.org/1993,10111)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung - Nichtbeachtung der Änderung der gerichtlichen Zuständigkeit - Klagefrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1993, 260 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 31.07.1984 - 9 C 46.84

    Berufung - Zulassung - Bedeutung der Rechtssache - Verallgemeinerungsfähig - …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.06.1993 - A 12 S 874/93
    Darüber hinaus muß die Antragsschrift wenigstens einen Hinweis auf den Grund enthalten, der die Anerkennung der grundsätzlichen, d.h. über den Einzelfall hinausgehenden Bedeutung der Sache rechtfertigen soll (vgl. BVerwG, Urteil vom 31.7.1984, BVerwGE 70, 24; Beschluß des Senats vom 18.8.1988 - A 12 S 930/88 - m.N.).
  • OVG Niedersachsen, 30.07.2019 - 9 LB 133/19

    Anspruch eines irakischen Staatsangehörigen kurdischer Volks- und yezidischer …

    Rn. 35 Ob bei einem Zuständigkeitswechsel während der Rechtsbehelfsfrist, wie hier, über diesen belehrt werden muss (so VGH BW, Beschluss vom 1.6.1993 - A 12 S 874/93 - juris Rn. 7; VG Darmstadt, Beschluss vom 23.11.1999 - 5 G 2093/99.A (3) - juris), kann im vorliegenden Fall unentschieden bleiben, da das in der Rechtsbehelfsbelehrung genannte Verwaltungsgericht Braunschweig während der Rechtsbehelfsfrist zu keinem Zeitpunkt zuständig war.
  • OVG Niedersachsen, 02.05.2025 - 4 LA 33/23

    Unrichtige Rechtsbehelfsbelehrung; Wohnsitzwechsel; Maßgeblicher Zeitpunkt für …

    Vielmehr wird einerseits vertreten, die Rechtsbehelfsbelehrung müsse (lediglich) im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Bescheides bzw. der Zustellung der gerichtlichen Entscheidung (…vgl. Sächsisches OVG, Beschl. v. 22.3.2023 - 5 A 34/22 -, juris Rn. 6 …und Beschl. v. 17.1.2005 - 5 B 831/04 -, juris Rn. 3;… OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 18.5.2018 - 1 A 2/18.A -, juris Rn. 36 …und Beschl. v. 8.10.2004 - 19 A 3946/04 -, juris Rn. 2;… Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 15.12.2005 - 2 LA 1242/04 -, juris Rn. 9;… VG Hannover, Urt. v. 16.11.2021 - 11 A 4903/19 -, n. v.; VG Minden…, Urteil vom 1.9.2020 - 1 K 1732/18.A -, juris Rn. 34, juris;… VG Bayreuth, Beschl. v. 23.8.2018 - B 5 S 18.50599 -, juris Rn. 17; VG Trier…, Urt. vom 30.10.2018 - 1 K 12671/17.TR -, juris Rn. 36;… VG Düsseldorf, Beschl. v. 10. Juli 2018 - 6 L 1869/18.A -, juris Rn. 15 ff.;… Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, VwGO, 8. Aufl. 2021, § 58 Rn. 8;… auf den Zeitpunkt der Verkündung der Entscheidung abstellend: Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 17.8.2005 - 8 LA 243/04 -, juris Rn. 2;… offengelassen: Niedersächsisches OVG, Urt. v. 30.7.2019 - 9 LB 133/19 -, juris Rn. 33 ff. …und Beschl. v. 12.3.2007 - 7 LA 269/04 -, juris Rn. 4) und andererseits, die Rechtsbehelfsbelehrung müsse über den gesamten Lauf der Rechtsbehelfsfrist richtig sein (…vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 3.5.2010 - OVG 2 S 106.09 -, juris Rn. 7;… VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 19.10.2004 - 4 S 2142/04 -, juris Rn. 2 ff. und Beschl. v. 01.06.1993 - A 12 S 874/93 - juris Rn. 7;… VG Bayreuth 1.9.2014 - B 5 S 14.50049 -, juris Rn. 18;… VG Würzburg, Urt. v. 8.11.2001 - W 7 K 00.30787 -, juris Rn. 18; VG Darmstadt, Beschl. v. 23.11.1999 - 5 G 2093/99.A (3) -, juris Leitsatz Nr. 1;… Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 58 Rn. 26;… Kopp/Schenke, VwGO, 30. Auflage 2024, § 58 Rn. 10;… Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 58 Rn. 54).

    Soweit auch die Gegenmeinung den "eindeutigen und deshalb weder auslegungsbedürftigen noch auslegungsfähigen Wortlaut des § 58 Abs. 1 VwGO" als Argument für sich in Anspruch nimmt (vgl. VGH, Baden-Württemberg, Beschl. v. 1.6.1993 - A 12 S 874/93 -, juris Rn. 7), vermag der Senat dem nicht zu folgen.

  • VG Darmstadt, 23.11.1999 - 5 G 2093/99

    Abänderung oder Aufhebung eines Beschlusses wegen veränderter oder im …

    Da der Rechtsbehelf innerhalb dieses Zeitraums zu jedem beliebigen Zeitpunkt eingelegt werden kann, muss die Rechtsbehelfsbelehrung während des gesamten Fristlaufs inhaltlich richtig sein (hierzu tendierend: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 1. Juni 1993 - A 12 S 874/93, in JURIS veröffentlicht).

    Hierbei ist es unerheblich, ob die Fristversäumnis auch tatsächlich auf der unrichtigen Rechtsbehelfsbelehrung beruhte oder der Behörde ein Verschulden hinsichtlich der Unrichtigkeit der Belehrung zur Last fällt (zum letzteren vgl. VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 1. Juni 1993 - A 12 S 874/93), denn auf beides kommt es nicht an; maßgebend ist allein die objektive Richtigkeit der Rechtsbehelfsbelehrung.

  • OVG Niedersachsen, 30.07.2019 - 9 LB 148/19

    Irak: Eine Gruppenverfolgung von Yeziden im Distrikt Sindjar durch die Terror IS …

    Ob bei einem Zuständigkeitswechsel während der Rechtsbehelfsfrist, wie hier, über die­ sen belehrt werden muss (so VGH BW, Beschluss vom 1.6.1993 - A 12 S 874/93 - juris Rn. 7; VG Darmstadt, Beschluss vom 23.11.1999 - 5 G 2093/99.A (3) - juris), kann im vorliegenden Fall unentschieden bleiben, da das in der Rechtsbehelfsbelehrung ge­ nannte Verwaltungsgericht Braunschweig während der Rechtsbehelfsfrist zu keinem Zeitpunkt zuständig war.
  • VG Braunschweig, 30.07.2021 - 2 A 275/18

    Ehrenmord; Familienehre; Irak; Kurdistan; soziale Gruppe; Stammesjustiz; …

    Aufgrund der Zuweisung der Kläger nach A-Stadt am 10.04.2018 war zum Zeitpunkt des Ablaufs der zweiwöchigen Klagefrist am 11.04.2018 und auch zum Zeitpunkt der Klageerhebung am 14.05.2018 aber gem. § 52 Nr. 2 Satz 3 VwGO das Verwaltungsgericht Braunschweig für die Klage zuständig (vgl. zum maßgeblichen Zeitpunkt: VG Würzburg…, Urteil vom 08.11.2001 - W 7 K 00.30787 -, juris Rn. 18; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.06.1993 - A 12 S 874/93 -, juris Rn. 7).
  • VG Frankfurt/Oder, 12.02.2026 - 6 K 611/24
    Ob die Behörde ein Verschulden an der Unrichtigkeit der Rechtsbehelfsbelehrung trifft oder ob sie überhaupt die Änderung der gerichtlichen Zuständigkeit in ihrer Rechtsbehelfsbelehrung berücksichtigen konnte, ist nach dem eindeutigen Wortlaut des § 58 Abs. 1 VwGO unerheblich; ebenso wenig kommt es danach darauf an, ob dem Kläger durch die unrichtige Rechtsbehelfsbelehrung ein Nachteil entstand (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 1. Juni 1993 - A 12 S 874/93 - juris Rn. 7).
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