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Rechtsprechung
   VG Sigmaringen, 05.03.2001 - A 4 K 12393/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,14612
VG Sigmaringen, 05.03.2001 - A 4 K 12393/00 (https://dejure.org/2001,14612)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 05.03.2001 - A 4 K 12393/00 (https://dejure.org/2001,14612)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 05. März 2001 - A 4 K 12393/00 (https://dejure.org/2001,14612)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Asylfolgeantrag - zur Zuständigkeit nach dem DublÜbk

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Max-Planck-Institut (Kurzinformation)
  • zaoerv.de PDF, S. 56 (Kurzinformation)

    Asyl - Verfahrensfragen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Sofortige Vollziehbarkeit einer Abschiebungsandrohung mit dem Zielland Spanien; Behandlung eines nach zwischenzeitlicher Heimkehr gestellten Folgeantrags nach dem Dubliner Übereinkommen; Antrag auf Anerkennung als Asylberechtigter; Unbeachtlichkeit von Asylfolgeanträge; ...

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Auszug aus VG Sigmaringen, 05.03.2001 - A 4 K 12393/00
    Rn. 17 Für verwaltungsgerichtliche Entscheidungen in Verfahren von um Eilrechtsschutz nachsuchenden Asylbewerbern enthält Art. 16a Abs. 4 Satz 1 GG, der die - grundsätzlich auch effektiven einstweiligen Rechtsschutz umfassende - Garantie des Art. 19 Abs. 4 GG aufgenommen und insoweit umgestaltet hat, den Prüfungsmaßstab der ernstlichen Zweifel (BVerfG, Beschl. v. 16.03.1999 - 2 BvR 2131/95 -, InfAuslR 1999, 256 ff.; BVerfG, Urt. v. 14.05.1996 - 2 BvR 1513/93 - BVerfGE 94, 166 ff.).

    Denn bei Berücksichtigung des Schutzziels des Grundrechts auf Asyl, das durch die verfahrensrechtlichen Regelungen des Art. 16a Abs. 4 GG materiell nicht eingeschränkt wird, ist einem Asylsuchenden nur zuzumuten, sein Rechtsschutzbegehren von einem Drittstaat aus weiter zu verfolgen, wenn sein Schutzgesuch als unbeachtlich beurteilt wird (vgl. BVerfG, Urt. v. 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93 -, a.a.O.; Beschl. v. 02.12.1993 - 2 BvR 1475/93 -, InfAuslR 1994, 109 ff.).

    Ernstliche Zweifel im Sinne von Art. 16a Abs. 4 S. 1 GG liegen damit dann vor, wenn erhebliche Gründe dafür sprechen, dass die Maßnahme einer rechtlichen Prüfung wahrscheinlich nicht standhält (vgl. BVerfG, Urt. v. 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93 -, a.a.O.).

  • BVerfG, 16.03.1999 - 2 BvR 2131/95

    Einstweiliger Rechtsschutz - Asylfolgeverfahren - Erneute Abschiebungsandrohung - …

    Auszug aus VG Sigmaringen, 05.03.2001 - A 4 K 12393/00
    Rn. 17 Für verwaltungsgerichtliche Entscheidungen in Verfahren von um Eilrechtsschutz nachsuchenden Asylbewerbern enthält Art. 16a Abs. 4 Satz 1 GG, der die - grundsätzlich auch effektiven einstweiligen Rechtsschutz umfassende - Garantie des Art. 19 Abs. 4 GG aufgenommen und insoweit umgestaltet hat, den Prüfungsmaßstab der ernstlichen Zweifel (BVerfG, Beschl. v. 16.03.1999 - 2 BvR 2131/95 -, InfAuslR 1999, 256 ff.;… BVerfG, Urt. v. 14.05.1996 - 2 BvR 1513/93 - BVerfGE 94, 166 ff.).
  • BVerfG, 02.12.1993 - 2 BvR 1475/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Bestätigung der Ablehnung eines …

    Auszug aus VG Sigmaringen, 05.03.2001 - A 4 K 12393/00
    Denn bei Berücksichtigung des Schutzziels des Grundrechts auf Asyl, das durch die verfahrensrechtlichen Regelungen des Art. 16a Abs. 4 GG materiell nicht eingeschränkt wird, ist einem Asylsuchenden nur zuzumuten, sein Rechtsschutzbegehren von einem Drittstaat aus weiter zu verfolgen, wenn sein Schutzgesuch als unbeachtlich beurteilt wird (…vgl. BVerfG, Urt. v. 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93 -, a.a.O.; Beschl. v. 02.12.1993 - 2 BvR 1475/93 -, InfAuslR 1994, 109 ff.).
  • VG Bremen, 13.07.2000 - 4 V 1393/00
    Auszug aus VG Sigmaringen, 05.03.2001 - A 4 K 12393/00
    Der Begriff der aufschiebenden Wirkung des Art. 11 Abs. 5 DÜ ist nämlich ein eigenständiger Begriff des DÜ, der nicht mit dem Begriff der aufschiebenden Wirkung des deutschen Verwaltungsprozessrechtes gleichgesetzt werden darf (so auch VG Sigmaringen, Beschl. v. 02.08.2000 - A 3 K 11591/99 - VG Bremen, Beschl. v.13.07.2000 - 4 V 1393/00.A -).
  • VG Münster, 31.10.2000 - 7 L 1321/00
    Auszug aus VG Sigmaringen, 05.03.2001 - A 4 K 12393/00
    Vielmehr ist wahrscheinlich, dass Art. 11 Abs. 5 DÜ den aufnahmebereiten Staat davor schützen will, auf Dauer an die Zusage der Aufnahme des Asylbewerbers gebunden zu sein, ohne Veränderungen im rechtlichen oder tatsächlichen Bereich berücksichtigten zu können (so VG Münster, Beschl. v. 31.10.2000 - 7 L 1321/00.A -).
  • VG Sigmaringen, 02.08.2000 - A 3 K 11591/99
    Auszug aus VG Sigmaringen, 05.03.2001 - A 4 K 12393/00
    Der Begriff der aufschiebenden Wirkung des Art. 11 Abs. 5 DÜ ist nämlich ein eigenständiger Begriff des DÜ, der nicht mit dem Begriff der aufschiebenden Wirkung des deutschen Verwaltungsprozessrechtes gleichgesetzt werden darf (so auch VG Sigmaringen, Beschl. v. 02.08.2000 - A 3 K 11591/99 - VG Bremen, Beschl. v.13.07.2000 - 4 V 1393/00.A -).
  • VG Freiburg, 17.02.2003 - A 2 K 10045/03

    Überstellung eines Asylbewerbers an den zuständigen DÜ-Vertragsstaat

    Zwar hat jeder Mitgliedsstaat unter der Voraussetzung, dass der Asylbewerber diesem Vorgehen zustimmt, das Recht, einen von einem Ausländer gestellten Asylantrag auch dann zu prüfen, wenn er aufgrund der in diesem Übereinkommen definierten Kriterien nicht zuständig ist; das Abkommen begründet jedoch kein subjektives Recht des Asylbewerbers auf ermessenfehlerfreie Entscheidung über das Selbsteintrittsrecht eines bestimmten Vertragsstaates (vgl. VG Freiburg, Urteile v. 07.05.2000 - A 7 K 10441/01 - und 10594/01 - VG Saarland, Beschl. v. 20.06.2001 - 12 F 47/01.A - VG Sigmaringen, Beschl. v. 05.03.2001, InfAuslR 2001 S. 249;… VG München, Urt. v. 21.08.2000 - M 30 K 98.53859 - GK AsylVfG, Stand: Juni 2002, II § 29 RdNr. 87; Hailbronner, AuslR Stand: August 2002 § 29 RdNr. 22).

    Zwar muss nach Art. 11 Abs. 5 DÜ die Überstellung eines Asylbewerbers durch den Mitgliedsstaat, in dem der Asylantrag gestellt wurde, an den für die Prüfung des Antrags zuständigen Mitgliedsstaat spätestens einen Monat nach Annahme des Aufnahmegesuchs bzw. einen Monat nach Ende des vom Ausländer gegebenenfalls gegen den Überstellungsbeschluss angestrengten Verfahrens erfolgen, sofern dieses aufschiebende Wirkung hat; aber auch in diesem Zusammenhang spricht mehr dafür, dass sich aus Art. 11 Abs. 5 DÜ kein subjektives Recht darauf ableiten lässt, nach Ablauf der Frist nicht mehr in den zuständigen Mitgliedsstaat überstellt zu werden (vgl. VG Sigmaringen, Beschl. v. 05.03.2001, InfAuslR 2001, S. 249 m.w.N.).

    Der Begriff der aufschiebenden Wirkung in Art. 11 Abs. 5 DÜ ist nicht derselbe wie der in § 80 Abs. 1 VwGO (VG Sigmaringen, Beschl. v. 05.03.2001, InfAuslR 2001 S. 249 m.w.N.).

  • VG Göttingen, 28.11.2013 - 2 B 887/13

    Abänderung; Antrag auf Abänderung; Abschiebungsanordnung; Dublin-Verfahren; …

    Die Aussetzungswirkung nach dieser Vorschrift wird in der bisherigen Rechtsprechung und Kommentierung unter Zugrundelegung eines unionsrechtlichen - weiteren - Begriffsverständnisses der aufschiebenden Wirkung als eine Fallgruppe derselben verstanden, mit der Folge, dass diese Auswirkungen auf den Lauf der Überstellungsfrist etwa nach Art. 19 Abs. 3 Satz 1 2. Alt. EGV 343/2003 entfaltet (…vgl. Funke-Kaiser, a.a.O., § 27a Rn. 193; zu Art. 11 Abs. 5 DublÜbk vgl. VG Bremen, Beschluss vom 13. Juli 2000 - 4 V 1393/00.A -, zit. nach juris Orientierungssatz 2; VG Sigmaringen, Beschluss vom 5. März 2001 - A 4 K 12393/00 -, zit. nach juris Orientierungssatz 7; VG Freiburg…, Beschluss vom 17. Februar 2003 - A 2 K 10045/03 -, zit. nach juris Rn. 8).
  • VG Augsburg, 22.10.2014 - Au 3 K 14.50135

    Asylantrag Pakistan; Unzulässigkeit; Dublin-III-Verordnung; sechsmonatige …

    Nach den obigen Ausführungen hat somit der Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO "aufschiebende Wirkung" im weiteren Sinn (vgl. zur insoweit ähnlich gelagerten Problematik zum DublÜbk: VG Sigmaringen, B.v. 5.3.2001 - A 4 K 12393/00 - juris Rn. 32 und VG Freiburg, B.v. 17.2.2003 - A 2 K 10045/03 - juris Rn. 8).
  • VG Freiburg, 30.04.2003 - A 2 K 10044/03

    Überstellung eines Asylbewerbers an den zuständigen DÜ-Vertragsstaat

    Zwar muss nach Art. 11 Abs. 5 DÜ die Überstellung eines Asylbewerbers durch den Mitgliedsstaat, in dem der Asylantrag gestellt wurde, an den für die Prüfung des Antrags zuständigen Mitgliedsstaat spätestens einen Monat nach Annahme des Aufnahmegesuchs bzw. einen Monat nach Ende des vom Ausländer gegebenenfalls gegen den Überstellungsbeschluss angestrengten Verfahrens erfolgen, sofern dieses aufschiebende Wirkung hat; aber auch in diesem Zusammenhang spricht mehr dafür, dass sich aus Art. 11 Abs. 5 DÜ kein subjektives Recht darauf ableiten lässt, nach Ablauf der Frist nicht mehr in den zuständigen Mitgliedsstaat überstellt zu werden (vgl. VG Sigmaringen, Beschl. v. 05.03.2001, InfAuslR 2001, S. 249 m.w.N.;… VG Münster, Beschl. v. 31.10.2000, AuAS 2001, S. 36).
  • VG Braunschweig, 03.06.2003 - 5 A 195/03

    Asyl; Dubliner Übereinkommen; Einreise; Einwilligung zur Klageänderung; Folge; …

    Das Dubliner Abkommen ist auch auf Folgeanträge anzuwenden (vgl. nur Beschluss des VG Sigmaringen v. 5.3.2001 - 4 K 12393/00 - InfAuslR 2001, 249 ff).
  • VG München, 29.04.2010 - M 17 K 09.50619

    Asylfolgeantrag

    Um einen solchen Antrag handelt es sowohl bei einem erstmaligen Asylgesuch in der Bundesrepublik Deutschland wie bei einem dort gestellten Folgeantrag (vgl. zu Art. 1 Buchst. b DÜ: VG Regensburg v. 11.8.2004 RO 3 K 04.30512 - Juris; VG Sigmaringen v. 5.3.2001 A 4 K 12393/00),.
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