Rechtsprechung
| VG Chemnitz, 10.03.2004 - A 5 K 1234/02 |
Verfahrensgang
- VG Chemnitz, 10.03.2004 - A 5 K 1234/02
- OVG Sachsen, 08.07.2010 - A 3 B 503/07
- BVerwG, 26.10.2010 - 10 B 28.10
Wird zitiert von ... (3)
- OVG Sachsen, 08.07.2010 - A 3 B 503/07
Rückkehrgefährdung für Kurden, die in Flüchtlingslagern im Nordirak lebten
Ausfertigung Az.: A 3 B 503/07 A 5 K 1234/02.Auf die Berufung des Beteiligten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Chemnitz vom 10. März 2004 - A 5 K 1234/02 - insoweit geändert, als die Beklagte verpflichtet wird, das Vorliegen der Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 AuslG in der Person des Klägers festzustellen, und die Abschiebungsandrohung in dem Bescheid der Beklagten vom 26. August 2002 aufgehoben wird.
Wegen des Inhalts der Aussage wird auf die Niederschrift Bezug genommen.Wegen weiterer Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf den Inhalt der Gerichtsakte in diesem Verfahren, der Akten der Verfahren A 3 B 331/04, A 5 K 1234/02 des Verwaltungsgerichts Chemnitz sowie der beigezogenen Behördenakte verwiesen.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.09.2021 - 9 A 1309/20
Berücksichtigung der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft durch UNHCR
Soweit der Kläger geltend macht, das VG Chemnitz habe im Urteil vom 10. März 2004 - A 5 K 1234/02 - eine abweichende Auffassung vertreten, ist darauf hinzuweisen, dass dieses Urteil mit der vorzitierten Entscheidung des Sächs. OVG geändert worden ist. - OVG Sachsen, 29.08.2007 - A 3 B 331/04 Auf den Antrag des Beteiligten wird die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Chemnitz vom 10. März 2004 - A 5 K 1234/02 - zugelassen.
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