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Rechtsprechung
   OLG Köln, 19.07.1988 - 15 U 66/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,24163
OLG Köln, 19.07.1988 - 15 U 66/88 (https://dejure.org/1988,24163)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.07.1988 - 15 U 66/88 (https://dejure.org/1988,24163)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. Juli 1988 - 15 U 66/88 (https://dejure.org/1988,24163)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • afp 1991, 427
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG München, 20.08.1999 - 21 U 2876/99

    Geldentschädigung für Bericht in einer Zeitung, ein Anwalt habe "Verträge wie im …

    Auch dies steht dem Anspruch des Klägers auf Geldentschädigung entgegen (vgl. Senat, U.v. 26.4. 1991; OLG Köln AfP 1991, 427/428).
  • LG Mainz, 24.09.2002 - 1 O 204/02

    Zu den Anforderungen an einen Geldentschädigungsanspruch

    Außerdem sei eine schwerwiegende Persönlichkeitsverletzung auch deshalb zu verneinen, weil sie, die Beklagte, nicht als erste mit dem gegen den Kläger gerichteten Verdacht an die Öffentlichkeit getreten sei, sondern nur einen Verdacht bekräftigt habe, dem der Kläger bereits ohnehin in der Öffentlichkeit ausgesetzt gewesen sei (Bezugnahme auf die Entscheidung OLG Köln, AFP 1991, 427 f).
  • LG Stuttgart, 13.01.2000 - 17 O 543/99
    Dabei kann offen bleiben, ob sich ein Journalist allein auf unwidersprochene Berichte anderer Medien stützen kann und insoweit von einer eigenen Nachforschungspflicht befreit ist (hierzu: Damm/Kuhner, Widerruf, Unterlassung und Schadensersatz in Presse und Rundfunk, 1991, 2. Teil, Abschnitt D, 1'11, 4 c, S. 114; Wenzel, Das Recht der Wortund Bildberichterstattung, 4. Auf., 1994, Rdnr. 6.121 mit Nachweisen auf OLG Köln AfP 91, 427) oder ob an die journalistische Sorgfaltspflicht gesteigerte Anforderungen zu stellen sind (so ist möglicherweise die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in NJW 92, 1439 (1442) m. Anm. Stürner in JZ 94, 865 zu verstehen).
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