Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 28.11.1996 - 6 U 11/95 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- ZIP 1997, 27
- VersR 1997, 1416
- AG 1997, 231
Wird zitiert von ... (13)
- LG München I, 10.12.2013 - 5 HKO 1387/10
Schadensersatzanspruch gegen ein Vorstandsmitglied einer Aktiengesellschaft: …
Gegen die Anwendung von § 254 BGB und damit auch gegen die Annahme des Rechtsmissbrauchs spricht vor allem auch der Umstand, dass die Pflichten des Vorstands und des Aufsichtsrats nebeneinander gegenüber der Gesellschaft bestehen und die Aufsichtspflicht der Mitglieder des Aufsichtsrat allein dem Schutz der Aktiengesellschaft dienen, nicht aber dem Schutz der Vorstandsmitglieder (vgl. OLG Düsseldorf AG 1997, 231, 237; LG München I, Urteil vom 29.5.2013, Az.: 5 HK O 4934/09;… Hopt in: Großkommentar zum AktG, a.a.O., Rdn. 259 zu § 93;… Mertens/Cahn in: Kölner Kommentar zum AktG, a.a.O., Rdn. 50 zu § 93; für die GmbH ebenso BGH NJW 1983, 1856 = ZIP 1983, 824, 825 = WM 1983, 725, 726 = DB 1983, 1173 f. = DB 1983, 1537 = MDR 1983, 1999; OLG Oldenburg DB 2006, 2511, 2515 = BB 2007, 66, 70;… Kleindieck in: Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 18. Aufl., Rdn. 47 zu § 43). - LG München I, 05.09.2024 - 5 HKO 17452/21
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Eine Gesamtschuld würde auch zwischen Vorstandsmitgliedern und Aufsichtsratsmitgliedern bestehen, wenn die Mitglieder beider Organe gem. § 93 Abs. 2 Satz 1 AktG bzw. §§ 116 Satz 1, 93 Abs. 2 Satz 1 AktG haften (vgl. OLG Düsseldorf AG 1997, 231, 237 = ZIP 1997, 27, 36;… Habersack in: Münchener Kommentar zum AktG, 6. Aufl., § 116 Rdn. 78;… Cahn in: Kölner Kommentar zum AktG, 4. Aufl., § 93 Rdn. 20;… Hopt/Roth in: Großkommentar zum AktG, a.a.O., § 93 Rdn. 461; Freund GmbHR 2013, 785, 786; Kocher/von Falkenhausen AG 2016, 848, 849;… a.A. für die hier gegebene Konstellation wohl Drygala in: K. Schmidt/Lutter, AktG, a.a.O., § 116 Rdn. 52). - OLG Düsseldorf, 19.07.2018 - 6 U 122/16
Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung von Grünen und geschwärzten grünen Oliven als …
Anderes lässt sich auch der auf die zitierte höchstrichterliche Rechtsprechung gerade hinweisenden Entscheidung des Senats vom 28.11.1996 (6 U 11/95, ZIP 1997, 27 ff.) nicht entnehmen.Von dem Erfordernis einer ausschließlich mit dem Ziel der Schadensbeseitigung erfolgten Zahlung ging im Übrigen auch der Senat aus (Urt. v. 28.11.1996 - 6 U 11/95 Tz. 94).
Denn eine Pflichtverletzung gegenüber der von dem Entsandten ebenfalls geleiteten Muttergesellschaft kann auch darin liegen, dass das beherrschte Unternehmen in einer Weise geführt wird, die (auch) den Interessen der entsendenden Muttergesellschaft zuwiderläuft (…vgl. nur Hopt/Roth, in: Hirte/Mülbert/Roth, Aktiengesetz Großkommentar, 5. Auflage., 2014, § 93 Rn 204 m.w.N.; so bereits Senat, Urt. v. 28.11.1996 - 6 U 11/95, AG 1997, 231, juris Tz. 82).
Ein kausaler Zusammenhang zwischen der Pflichtverletzung und dem Ausgleich des unmittelbar entstandenen Schadens bei der A… durch deren Muttergesellschaft ist anzunehmen, da für die Vornahme dieses Schadensausgleichs vernünftige und billigenswerte Gründe bestanden und es auch nicht außerhalb des zu erwartenden Geschehensablaufs liegt, dass die C… ihre Tochtergesellschaft in einer Konstellation wie der hier gegebenen schadlos stellt (so auch schon Senat, Urt. v. 28.11.1996 - 6 U 11/95, AG 1997, 231, juris Tz. 96).
Daraus womöglich ungeachtet des nunmehr erfolgten Schadensausgleichs verbleibende Steuervorteile sind nicht anzurechnen, weil auch die Schadensersatzleistung des Klägers steuerpflichtig ist und nicht erkennbar ist, dass der A… oder der C… dennoch Steuervorteile verbleiben, deren Nichtanrechnung unbillig erscheinen würde (…Palandt/Grüneberg, BGB, 77. Auflage, 2018, Vorb v § 249 Rn. 95 m.N.; so auch schon Senat, Urt. v. 28.11.1996 - 6 U 11/95, juris Tz. 101).
- LG Essen, 25.04.2012 - 41 O 45/10
Schadensersatzansprüche gegen ehemalige Organe einer Aktiengesellschaft wegen des …
Es ist erst im Betragsverfahren zu klären, inwieweit der Kläger Zahlung an die Insolvenzmasse oder an die weiteren Gesellschaften, bei denen der Schaden zunächst eingetreten ist (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.11.1996, 6 U 11/95, veröffentlicht in JURIS, dort Rdn. 89ff), verlangen kann. - LG München I, 31.05.2007 - 5 HKO 11977/06
Benediktinerabt nach Insolvenz der ‚Kloster Andechs Gastronomie AG’ zu …
Der Schaden ist durch eine Leistung an die Gesellschaft auszugleichen, weil anderenfalls der Aktionär einen ungerechtfertigten Vorteil erhielt und es andererseits zu einer dem Grundgedanken des Schadensersatzrechts unbekannten Verdoppelung des Schadensumfangs kommen könnte (vgl. nur BGH NJW 1985, 1900 [BGH 22.10.1984 - II ZR 2/84] ; 1987, 1077, 1079 f.; OLG Düsseldorf AG 1997, 231, 236;… Hefermehl/Spindler in: Münchener Kommentar zum AktG, a.a.O., Rdn. 183 f. zu § 93). - OLG Köln, 23.05.2019 - 18 U 85/17
Schadensersatzansprüche gegen einen Geschäftsführer; Gesellschaftssitz als …
In einem derartigen Fall ist grundsätzlich zwischen den jeweiligen Rechtsverhältnissen zur Muttergesellschaft (Klägerin) und der Tochtergesellschaft zu differenzieren (…OLG Düsseldorf, aaO; Urt. v. 28.11.1996, 6 U 11/95, juris Rn. 81f;… Ziemons, in: Michalski u.a., GmbHG, 3. Aufl. 2017, § 43 Rn. 202f).Denn schon allgemein obliegt ihm als Geschäftsführer der Muttergesellschaft, seine Organposition bei dem Tochterunternehmen mit der gehörigen Sorgfalt auszuüben und damit eine mittelbare Schädigung der Muttergesellschaft zu vermeiden, da eine Pflichtverletzung auch darin liegen kann, dass das beherrschte Unternehmen in einer Weise geführt wird, die (auch) den Interessen der Muttergesellschaft zuwiderläuft (OLG Düsseldorf…, Urteil vom 19.07.2018, aaO Rn 69; Urteil vom 28.11.1996, aaO Rn 82;… Ziemons, aaO Rn 202f), was mit den Ausführungen des BGH im Urteil vom 09.03.2009 (…II ZR 170/07, juris Rn. 16) übereinstimmt, dass ein Doppelmandatsträger bei seine Entscheidungen stets die Interessen des jeweiligen Pflichtenkreises wahrzunehmen hat.
- OLG Frankfurt, 18.11.2010 - 5 U 110/08
Aktiengesellschaft: Schadenersatzansprüche gegen einen Vorstandsvorsitzenden …
Rn. 39 Als Vorstandsvorsitzender der Klägerin musste der Beklagte zu 1. wie ein pflichtbewusster Leiter eines Unternehmens handeln, der nicht mit eigenen Mitteln wirtschaftet, sondern ähnlich wie ein Treuhänder fremden Vermögensinteressen verpflichtet ist (…vgl. Hüffer a.a.O., § 93 Rn. 4;… Mertens in Kölner Kommentar zum AktG Bd. 2, 2. Auflage, § 93 Rn. 6; BGH NJW 1995, 1299; OLG Düsseldorf AG 1997, 231 [235 re Sp.]; OLG Hamm AG 1995, 512 [514 re Sp.]). - OLG Düsseldorf, 04.05.2006 - 6 U 60/05
Zur Aufrechnung von Versorgungsbezügen mit einem aus einer Pflichtverletzung …
Dieser Anspruch der Klägerin ist aber durch die erklärte Hilfsaufrechnung der Beklagten mit den dieser durch das Senatsurteil vom 28. November 1996 - 6 U 11/95 - gegen den Ehemann der Klägerin zuerkannten, im Einzelnen unten zu b) ff) bezeichneten, Ansprüchen erloschen.Durch Senatsurteil vom 28. November 1996 - 6 U 11/95 - sind der Beklagten gegen den Ehemann 54.893.863,17 DM nebst Zinsen in gestaffelter Höhe seit dem 29. Oktober 1990 zuerkannt worden.
- OLG Jena, 26.09.2018 - 2 U 56/18 Daraus folgt, dass der Beklagte als Vorstandsmitglied stets allein den Vorteil des Unternehmens zu wahren und seine Aufgaben mit der Sorgfalt wahrzunehmen hatte, die notwendig war, um Schaden von der Gesellschaft abzuwenden (OLG Düsseldorf, Urteil vom 28. November 1996 - 6 U 11/95 -, Rn. 83 - 94, juris).
- LG Düsseldorf, 19.10.2007 - 40 O 134/05
Anspruch auf Rückerstattung eines Darlehens; Beauftragung externer Rechtsanwälte …
Seine Leitungsfunktionen in seiner Eigenschaft als Vorstand der Muttergesellschaft deckten sich damit für die Pflichten gegenüber der Tochtergesellschaft mit denen eines GmbH-Geschäftsführers des Tochterunternehmens, so dass er für Fehler bei dem Tochterunternehmen wie dessen Geschäftsführer einzustehen hat (vgl. OLG Düsseldorf, ZIP 1997, 27). - LG Hamburg, 27.04.2010 - 310 O 368/09
Pflichtverletzung aus dem mit der Erblasserin geschlossenen …
- LG Leipzig, 03.03.2006 - 6 O 910/05
- OLG Köln, 28.09.1999 - 22 U 270/98
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