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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 20.11.1997 - 19 W 3/97 AktE   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,20605
OLG Düsseldorf, 20.11.1997 - 19 W 3/97 AktE (https://dejure.org/1997,20605)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.11.1997 - 19 W 3/97 AktE (https://dejure.org/1997,20605)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. November 1997 - 19 W 3/97 AktE (https://dejure.org/1997,20605)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DB 1998, 462
  • AG 1998, 236
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • OLG Düsseldorf, 31.01.2003 - 19 W 9/00

    Ermittlung des Börsenwertes einer einzugliedernden Aktiengesellschaft

    Für den Fall, dass die angebotene Abfindung zu Gunsten der Aktionäre abgeändert wird, kann das Produkt aus der Anzahl der von außenstehenden Aktionären gehaltenen Aktien und des festgesetzten Unterschiedsbetrages ein Anhaltspunkt für die Wertfestsetzung sein (Senat, AG 1987, 314,; Senat AG 1998, 236, 238, Emmerich/Habersack, a.a.O., § 306 Rn. 33;… Hüffer, a.a.O., § 306 Rn. 21).
  • OLG Düsseldorf, 27.02.2004 - 19 W 3/00
    Für den Fall, dass die angebotene Abfindung zu Gunsten der Aktionäre abgeändert wird, kann das Produkt aus der Anzahl der von außenstehenden Aktionären gehaltenen Aktien und des festgesetzten Unterschiedsbetrages ein Anhaltspunkt für die Wertfestsetzung sein (Senat, AG 1987, 314,; Senat AG 1998, 236, 238, Emmerich/Habersack, a.a.O., § 306 Rn. 33;… Hüffer, a.a.O., § 306 Rn. 21).
  • OLG Düsseldorf, 15.01.2004 - 19 W 5/03

    Abfindung der Aktionäre bei Verschmelzung

    Für den Fall, dass die angebotene Abfindung zu Gunsten der Aktionäre abgeändert wird, kann das Produkt aus der Anzahl der von außenstehenden Aktionären gehaltenen Aktien und des festgesetzten Unterschiedsbetrages ein Anhaltspunkt für die Wertfestsetzung sein (Senat, AG 1987, 314, Senat AG 1998, 236, 238, Hüffer, a.a.O., § 306 Rn. 21).
  • OLG Düsseldorf, 20.09.2006 - 26 W 8/06

    Abfindung und Ausgleich von Aktionären im Rahmen eines Beherrschungs- und …

    Für den Fall, dass der angebotene Ausgleich zu Gunsten der Aktionäre abgeändert wird, kann das Produkt aus der Anzahl der von außenstehenden Aktionären gehaltenen Aktien und des festgesetzten Unterschiedsbetrages ein Anhaltpunkt für die Wertfestsetzung sein (vgl. Senat AG 1987, 314; AG 1998, 236, 238; AG 2000, 77, 78; NZG 2000, 693, 697;… Bilda a.a.O. § 306 Rn. 141).
  • OLG Düsseldorf, 04.06.2003 - 19 W 3/03

    Berechnung einer Abfindung bei Gewährung von Aktien einer anderen Gesellschaft …

    Für den Fall, dass die angebotene Abfindung zu Gunsten der Aktionäre abgeändert wird, kann das Produkt aus der Anzahl der von außenstehenden Aktionären gehaltenen Aktien und des festgesetzten Unterschiedsbetrages ein Anhaltspunkt für die Wertfestsetzung sein (Senat, AG 1987, 314,; Senat AG 1998, 236, 238, Emmerich/Habersack,Aktien- und GmbH-Konzernrecht, 2.Aufl. 2001, § 306 Rn. 33;… Hüffer, a.a.O., § 306 Rn. 21).
  • OLG Düsseldorf, 14.01.2004 - 19 W 1/03
    Dieser wird grundsätzlich bestimmt durch den Wert des betroffenen Wirtschaftsgutes und das Ausmaß, in welchem es durch das zu bewertende Geschäft betroffen wird (…Korinthenberg/Lappe/Bengel/ Reimann, KostO 12. Aufl., § 30 Rdnr. 8)., Für den Fall, dass die angebotene Abfindung zu Gunsten der Aktionäre abgeändert wird, kann das Produkt aus der Anzahl der von außenstehenden Aktionären gehaltenen Aktien und des festgesetzten Unterschiedsbetrages ein Anhaltspunkt für die Wertfestsetzung sein (Senat, AG 1987, 314,; Senat AG 1998, 236, 238, Emmerich/Habersack, a.a.O., § 306 Rn. 33;… Hüffer, a.a.O., § 306 Rn. 21).
  • BayObLG, 31.07.2002 - 3Z BR 362/01

    Beseitigung von Mehrstimmrechten durch Beschluss der Hauptversammlung - …

    Auch die Bedeutung des Verfahrens für beide Beteiligte, die Schwierigkeiten der Sach- und Rechtslage sowie die wirtschaftlichen Verhältnisse der Antragsgegnerin können berücksichtigt, werden (vgl. OLG Düsseldorf AG 1998, 236/238).
  • OLG Düsseldorf, 30.12.2005 - 19 W 10/03

    Angemessenheit einer Barabfindung für das Ausscheiden außenstehender Aktionäre

    Für den Fall, dass der angebotene Ausgleich zu Gunsten der Aktionäre abgeändert wird, kann das Produkt aus der Anzahl der von außenstehenden Aktionären gehaltenen Aktien und des festgesetzten Unterschiedsbetrages ein Anhaltpunkt für die Wertfestsetzung sein (vgl. Senat AG 1987, 314; AG 1998, 236, 238; AG 2000, 77, 78; NZG 2000, 693, 697;… Bilda a.a.O. § 306 Rn. 141).
  • BayObLG, 23.10.2002 - 3Z BR 370/01

    Neues Spruchverfahren bei Änderung des Gewinnabführungs- und …

    Sinn der Bestimmung des § 306 Abs. 7 Satz 7 AktG ist es nicht, die kostenfreie Einlegung offensichtlich erfolgloser Rechtsbehelfe zu fördern (vgl. OLG Düsseldorf AG 1998, 236/238).
  • OLG Düsseldorf, 24.03.2004 - 19 W 6/03

    Bestimmung der Verschmelzungswertrelation nach der Ertragswertmethode

    Für den Fall, dass die angebotene Abfindung zugunsten der Aktionäre abgeändert wird, kann das Produkt aus der Anzahl der von außenstehenden Aktionären gehaltenen Aktien und des festgesetzten Unterschiedsbetrages ein Anhaltspunkt für die Wertfestsetzung sein (vgl. Senat, AG 1987, 314; Senat, AG 1998, 236, 238;… Hüffer, a.a.O., § 306, Rdnr. 21).
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